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Münchens Floßordnung regelt Weintransporte und bestraft Verstöße 

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München * Die älteste erhaltene Münchner Floßordnung legt Beförderungspreise für Wein fest und regelt den Umgang mit der Fracht. Wer ein Weinfass beschädigt oder sich unerlaubt am transportierten Wein bedient, muss mit Strafen rechnen. Die Vorschriften sollen die Waren der Händler schützen und einen verlässlichen Transport auf der Isar gewährleisten. 

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Schlagwörter: Floßordnung, Weinfass, Strafen, Wein