Der Münchner Burgfrieden wird neu festgelegt und erheblich erweitert
31. Oktober 1561
München * Im sogenannten Albertinischen Rezeß wird der Grenzverlauf des Münchner Burgfriedens neu festgelegt und dabei das rechtsisarische Gebiet erheblich erweitert. Herzog Albrecht V. bestimmt, dass der „Wasserturm und der Farthweg auf dem Gasstach“ zum Münchner Burgfrieden gehören soll.
Personen:
Albrecht V. Herzog