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Fakten

Im Kurfürstentum wird eine Tanzsteuer eingeführt

1724

München * Im Kurfürstentum wird eine Tanzsteuer eingeführt. Die Weinwirte in München, Landshut, Straubing, Burghausen und Ingolstadt müssen 4 Gulden im Jahr bezahlen, in den übrigen Städten und Märkten 2 Gulden. Die Bierbrauer zahlen nur einen Gulden Tanzsteuer.