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Um 250
Bierhandel im römischen Trier 

Trier * In Augusta Treverorum, dem heutigen Trier, ist Bier bereits in der Römerzeit eine Handelsware. Mehrere fragmentarische Inschriften aus der Region verweisen auf die Herstellung und den Vertrieb von „cervesa“, einem Getreidebier, das besonders in den nördlichen Provinzen des Römischen Reiches verbreitet ist. 

Eine der Inschriften nennt vermutlich eine Frau namens Hosidia Materna. Nach der ergänzten Lesung bezeichnet sie sich als Händlerin oder Angehörige des Bierbrauergewerbes. Der Fund zeigt damit, dass auch Frauen am gewerblichen Bierhandel beteiligt sein können. Die Inschrift ist allerdings nur unvollständig erhalten und lässt sich nicht sicher auf das Jahr 250 datieren. Präziser ist eine Einordnung in das 2. oder 3. Jahrhundert n. Chr. 

Bei den germanischen Völkern dient Bier nicht nur als Alltagsgetränk, sondern spielt auch bei Gastmählern, Festen und religiösen Handlungen eine Rolle. Gemeinsames Trinken kann soziale Bindungen stärken und Vereinbarungen feierlich bekräftigen. Die konkreten Aussagen über Gelöbnisse, Verträge und die Entlohnung des Hofgesindes gelten jedoch nicht gleichermaßen für alle germanischen Gruppen und Zeiträume. 

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

22. November 1567
Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

Um 1590
Ehefrauen Münchner Bierbrauer werden der Hexerei verdächtigt

München * Während der Hexenverfolgungen werden einige Ehefrauen Münchner Bierbrauer der Hexerei verdächtigt. Darunter die Frauen des Gilgenrainerbräus Viereck, des Unterspatenbräus Jörg Spät und des Kalteneckerbräus Galle Stoltz, der seine Brauerei von Gericht wegen schließen musste. Betroffen war auch die Anna Freykamerin.

In einer Zeitung heißt es zu den Hexenverbrennungen: „Volgends um den anfang des Monats Julii sind irer bey fünffen in München verbranndt worden. Under welchen eine wolbekannte Prewin gewesen, die ausgesagt sol haben, wie sie und etlich hundert mit ir in dem Mertzenbier, eh sie dies ausgeschenkt, gebadet habe“.

1612
Der aus Einbeck stammende Bierbrauer Elias Pichler kommt nach München

Einbeck - München * Der aus Einbeck - im hohen protestantischen Norden - stammende Bierbrauer Elias Pichler wird vom baierischen Herzoghaus ans Hofbräuhaus nach München angeworben, um hier ein Bier nach ainpöckischer Art zu brauen. Bevor er seine Tätigkeit aufnimmt, muss er aber noch schnell zum katholischen Glauben konvertieren.

Er braucht zwar noch einige Experimente, aber dann gibt‘s statt des bis dahin gebrauten Plempels ein würziges, süffiges und bekömmliches Bockbier aus dem Herzoglichen Hofbräuhaus. Das wird aber erst im Jahr 1614 sein. 

31. Oktober 1691
Auch andere Zünfte sollen den Transport der Geschütze übernehmen

München * Die Weinwirte, Gastgeben und Bierbrauer bitten den Inneren Rat künftig auch die Zunft der Handelsleute sowie das Handwerk der Köche, Metzger, Landkutschiere und Branntweiner am Transport der Geschütze auf die Wälle heranzuziehen.  

Bei feierlichen Anlässen und Einzügen müssen die „Stuckh“ genannten Geschütze zum Salutschießen auf die Wälle gebracht werden. Diese Aufgabe wird bisher von den Weinwirten und Bierbrauern wahrgenommen. 

15. Dezember 1705
Mobilisierung der Gerichte Erding, Schwaben und Haag

München * Der Anzinger Posthalter Franz Kaspar Hierner trifft in der baierischen Hauptstadt mit einer kleinen Gruppe ansässiger Verschwörer zusammen. Diese sind der Weinwirt, Mitglied im Äußeren Rat und Sohn des gleichnamigen Bürgermeisters von Tölz, Johann Jäger; der Weinwirt Johann Georg Küttler und der Bierbrauer Georg Hallmayr. Hierner verspricht die Mobilisierung der Gerichte Erding, Schwaben und Haag.

16. Dezember 1705
Treffen der Münchner Aufständischen mit den Oberländern

Königsdorf * Die drei Münchner Wirte Johann Jäger, Johann Georg Küttler und Georg Hallmayr nehmen Verbindung mit den Oberländern auf. In Königsdorf treffen sie sich mit Adam Schöttl, dem „Jägeradam“, und drei Tölzer Bürger, dem Weinwirt Franz Jäger, der Bruder des Münchner Jägerwirts, und den beiden Bierbrauern Michael Schaindl und Anton Fiechtner. Man beschließt ein Manifest, das den Aufstand begründen soll: 

  • Es sind dies die hohen Steuern und Kriegsumlagen sowie die Quartierlasten und Ausschreitungen der Soldaten;
  • die vertragswidrige Besetzung des Rentamtes München sowie
  • die Verweigerung der Rückkehr der Kurfürstin;
  • die Beschlagnahme kurfürstlichen Eigentums und
  • die befürchtete Deportation der Prinzen.

Weil die Landschaftsvertretung die Interessen des Landes nicht ausreichend unterstützt, ist die Vertreibung der „eingedrungenen frembden Regierungs Göst“ das einzige Mittel.

28. Juni 1748
Der Brauer Mathias Porttenlenger darf einen Märzenkeller bauen

Haidhausen * Der Bierbrauer Mathias Porttenlenger vom Hallmaierbräu erhält vom Stadtrat die Erlaubnis, am Isarberg, heute etwa Rosenheimer Straße 13, einen „eichenen Stadel zur Unterbringung von Fässern“ und gleichzeitig auch einen Märzenkeller zu erbauen.  

  • Der jährliche Bodenzins beträgt 10 Gulden.  
  • Der Bau einer Wohnung wird verweigert.  
  • Ohne Genehmigung der Stadtkammer dürfen die Baulichkeiten weder erweitert noch an einen anderen Besitzer übergeben werden.  
  • Die gleiche Einschränkung gilt auch für die Aufnahme einer Hypothek. 
Ab 1750
Vorbereitung im väterlichen Brauhaus

Fischbach * Johann Georg Still, der Vater von Frater Barnabas Still, übt von 1750 bis 1770 in Fischbach das ehrsame Handwerk eines Bierbrauers aus. Er ist als Pächter des Gräflich Thürheimischen Brauhauses nachweisbar. 

Damit wird Valentin Stephan Still gut auf seine neue Aufgabe im Paulanerkloster - zunächst in Amberg, später dann in der Au - vorbereitet. In beiden Braustätten kann er seine im elterlichen Hause erworbenen Kenntnisse in einem größeren Umfang nutzbar machen und sicherlich auch noch erweitern. 

9. Januar 1784
Die Wirte der Au beschweren sich über die Märzenkeller

Au * Die Wirte der Au beschweren sich über die auf dem Gasteigberg erbauten Märzenkeller.  Die dortigen Bierbrauer bewirten im Sommer und Herbst ihre Gäste mit Bier, das mass- und halbmassweise ausgeschenkt wird. Außerdem gestatten sie das Musizieren und Tänzen und bieten Kugelplätze [= Billard] und Spieltische an. Die Oberlandesregierung soll im kurfürstlichen Auftrag diese Exzesse abstellen. 

16. Januar 1784
Die Münchner Brauer beschweren sich über das Augustinerkloster

München - München-Kreuzviertel * Die Münchner Bierbrauer beschweren sich über die Brauerei des Augustinerklosters. Die Mönche haben wiederholt Bier innerhalb und außerhalb des Klosters ausgeschenkt und verkauft und dazu sogar eine Gaststube eingerichtet. Dem Kloster wird im Wiederholungsfalle eine Strafe von 100 Dukaten oder das Herausreißen der Braukessel angedroht. 

19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

31. März 1784
Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Strafen

München * Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Geldstrafen und mit „unliebsameren Strafen“. Der Grund sind die Beschwerden der Auer Wirte. Die Brauer dürfen künftig nur noch in der Zeit, in der sie den „ordentlichen Kranz“ besitzen, in ihren Märzenkellern Gäste mit Bier bewirten, Kugelplätze und Spieltische betreiben sowie durch Musikanten zum Tanzen aufspielen lassen. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

13. Oktober 1810
Ganz München erstrahlt im Lichterschmuck

München * Am Abend findet eine große Festbeleuchtung statt. Ganz München erstrahlt im Lichterschmuck. Mit den Aufbauten zur Illumination auf dem Max-Joseph-Platz ist bereits sechs Wochen zuvor begonnen worden. An den öffentlichen und privaten Gebäuden der Stadt leuchteten „transparente Gemälde und Inschriften“. So trägt die Fassade des Rathauses ein allegorisches, zur Vermählung passendes Bild mit den Wappen des Brautpaares.

Am Gebäude der Königlichen Akademie der Wissenschaften und Künste leuchtet „Hymens Fackel, und Ludwigs und Theresens Namenszüge von Blumen“ mit den Worten: „Der neuen Hoffnung des alten Hauses der Wittelsbacher huldigen Wissenschaft und Kunst.“ Soweit die staatlich verordnete Fürstenhuldigung.  

Unter den Adelspalais erregt das des Freiherrn Maximilian Joseph von Montgelas besondere Aufmerksamkeit. „Letzteres war eigentlich hinter einem prächtigen dorischen Tempel verschwunden, der um dasselbe ausgeführt reichlich mit Grün und Blumengirlanden geschmückt, und durch die Lichtmassen wie in eine Feuerwohnung verwandelt war.“

Auch der Bankier Andreas von Dall’Armi hatte sein Haus am Rindermarkt festlich ausstaffiert. Die Fassade trägt „eine kolossale Bavaria mit einem ruhenden Löwen und […] mit der Inschrift, die den ganzen oberen Stock einnahm: Wittelsbachs Stamm blühe ewig!“ 

Auch die anderen privaten Gebäude sind, soweit es sich die Bewohner finanziell leisten können, aufwändig geschmückt und erleuchtet. Für Kaufleute, Gastwirte, Cafétiers, Weinhändler, Juweliere und Bierbrauer, kurz gesagt, für die besonders gut situierten Kreise der Münchner Bewohnerschaft, bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, miteinander mit prunkvollen Illuminationen zu Ehren des Königshauses sich gegenseitig zu übertreffen und nur das Beste vom Besten zu zeigen. 

17. Oktober 1810
Ein Siebenbürgener Apfelschimmel gewinn das 1. Oktoberfest-Pferderennen

München-Theresienwiese * Nachdem die hohen Herrschaften ein kleines Dejeuner eingenommen haben, kann das Pferderennen gestartet werden. Dreißig Pferde werden zur Startlinie geführt. Der dann folgende Startschuss gibt das Rennen über drei Runden frei. Diese drei Runden entsprechen ziemlich exakt einer Strecke von zehn Kilometern.

Die Pferde werden - ohne Sattel - von Rennbuben geritten. Diese sind in der Regel unter zwanzig Jahre. Der Jüngste bei diesem Wettkampf ist gerade einmal zehn Jahre alt. Allerdings werden die Rennknaben, die Jockeys, als derart nebensächlich betrachtet, dass sie teilweise nicht einmal in den Rennbüchern namentlich auftauchen.

Als Rennrichter fungieren Johann Schwangart, der Bierbrauer Cajetan Trappentreu und der Bäcker Anton Seidl. Gewonnen wird das erste Oktoberfest-Pferderennen von dem Münchner Lohnkutscher und Erfinder des Oktoberfest-Pferderennens, Franz Baumgartner, oder besser gesagt von seinem zwölfjährigen Rennbuben, der auf einem Siebenbürger Apfelschimmel nach 18 Minuten und 14 Sekunden als Erster durchs Ziel reitet. Franz Baumgartner erhält 20 von 98 Gulden. Mit der Preisverleihung endet das Fest. 

4. Januar 1812
Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.

6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten. 

16. September 1849
Der 77-jährige Bierbrauer Franz Xaver Zacherl stirbt

Vorstadt Au * Der 77-jährige Bierbrauer Franz Xaver Zacherl schneidet sich in der Badewanne die Pulsadern auf. Das der katholischen Trauergemeinde zu erklären, ist für den Pfarrer keine leichte Aufgabe. Wie gut, so der Geistliche, dass der Arzt bei der Obduktion sechs Unzen Wasser in der Gehirnhöhle gefunden hat. 

1860
Jeder Münchner - vom Säugling bis zum Greis - trinkt 535 Liter Bier

München * Die 18 Braun- und Weißbierbrauereien Münchens erzeugen 802.389 Hektoliter Bier. Davon werden 6.775 Hektoliter exportiert.

Bei einer Einwohnerzahl von rund 140.000 ergibt sich für dieses Jahr ein Pro-Kopf-Verbrauch von 535 Liter. Dieses durchschnittliche Quantum, das jeder Münchner zu sich nimmt [vom Säugling bis zum bettlägerigen Kranken], reduziert sich im Laufe der folgenden Jahre.

29. August 1927
Das „Münchner Kindl-Weißbier“ wird zum überraschenden Erfolg

München * Die erste Flaschenabfüllung des neuen „Münchner Kindl-Weißbiers“ kommt in die Gaststätten und übertrifft alle Erwartungen. Die Nachfrage ist so groß, dass Löwenbräu seine Kunden zeitweise nur eingeschränkt beliefern kann. Damit soll verhindert werden, dass das Weißbier wegen des unerwartet hohen Absatzes zu jung ausgeliefert werden muss. 

Direktor Hermann Schülein berichtet dem Aufsichtsrat über den überraschenden Erfolg. Noch zu Beginn hat die Brauerei bewusst darauf verzichtet, das neue Weißbier offensiv zu bewerben. Angesichts der starken Nachfrage ändert sich die Strategie jedoch grundlegend: Löwenbräu startet nun eine gezielte Werbekampagne für das „Münchner Kindl-Weißbier“. 

Auch die Produktionskapazitäten werden erweitert. Neben der Weißbierbrauerei im Hauptbetrieb an der Nymphenburger Straße nimmt Löwenbräu eine zweite Produktionseinheit in der Abteilung Bürgerbräu in Betrieb. Damit wird auch in der ehemaligen Braustätte des Bürgerlichen Brauhauses in Haidhausen Weißbier für Löwenbräu hergestellt. 

Der alte Bürgerbräu-Standort erhält dadurch wenige Jahre vor der endgültigen Einstellung des Braubetriebs noch einmal eine wichtige Aufgabe innerhalb der Löwenbräu AG.

3. Februar 2026
Eintritt fürs Oktoberfest ?

München * Der bayerische Bierbrauerpräsident Georg Schneider schlägt vor, künftig Eintritt für das Münchner Oktoberfest zu verlangen, da der Bierpreis bei Volksfesten nicht die Haupt-Kalkulationsgrundlage für alle Kosten sein kann. 

Diesen Vorstoß erteilt Münchens Wiesn-Chef Christian Scharpf [SPD] umgehend eine Absage. „Das Oktoberfest ist ein Volksfest und kein Freizeitpark“, sagt der Münchner Wirtschaftsreferent. Ein Eintritt passt überhaupt nicht zum Volksfestcharakter der Wiesn und kommt nicht infrage. „Die Wiesn ist für jeden und jede da, nicht nur für die, die sich einen teuren Eintritt leisten können.“ Die Gäste, die nur durchschlendern und die Atmosphäre genießen wollten, seien genauso willkommen wie die, die in den Bierzelten feiern oder sich in einem Fahrgeschäft vergnügen wollten.