Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor
19. Januar 1784
München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.
- Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.
- Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.
- Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
- Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.
Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen.
Schlagwörter:
Bier, Bierbrauer, Bierkeller, Märzenkeller, Gasteig, Lilienberg, Auswärtiges Bier, Bierlos, Biermenge, Magistrat