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Eine Scheune aus der Salvator-Stiftung

Au - Giesing * Die Paulaner-Mönche erwerben eine Scheune zur Einlagerung ihres Märzenbieres, die ein Teil des Lambacher-Bauernhofes in Obergiesing ist und zu der von Herzog Albrecht V. gegründeten „Salvator-Stiftung“ gehört. Da der Lambacher Bauer an der Einfahrt zum Keller eine Tafernwirtschaft betreibt, erhält er jährlich von den Paulanern zwei Eimer Bier [= 128 Liter] als Wegezoll. 

Der Erwerb der Scheune ist notwendig geworden, nachdem die Paulanerpatres in kürzester Zeit ihren Braubetrieb erweitern konnten. Dadurch wurden die bestehenden Fasskeller im Klostergebäude und im benachbarten Berg für die nun ständig steigende Biermenge zu klein.

19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

25. April 1811
Festgelegte Mengen und Brauerträge

München * Das Bierregulativ bestimmt außerdem, welche Biermenge ein bayerischer Brauer aus einem Scheffel trockenem Malz herstellen muss. Ein Scheffel entspricht 222,34 Litern. Daraus sind sieben Eimer Sommerbier oder acht Eimer Winterbier zu brauen. 

Ein baierischer Eimer umfasst 60 Mass. Bei einem Inhalt von 1,069 Litern je Mass entspricht dies rund 64 Litern. Für jeden Scheffel Malz sind zudem drei Pfund Hopfen vorgesehen. Aus 225 Scheffeln Malz müssen demnach 1.800 Eimer Winterbier oder 1.575 Eimer Sommerbier entstehen. Umgerechnet sind dies 108.000 Mass Winterbier beziehungsweise 94.500 Mass Sommerbier. 

1. Januar 1872
Der Liter ersetzt die bayerische Mass 

Königreich Bayern * Die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte im Deutschen Reich tritt in Bayern in Kraft. Grundlage ist die bereits am 29. April 1869 beschlossene bayerische Maß- und Gewichtsordnung. Das metrische System mit Meter, Kilogramm und Liter ersetzt die bisherigen Landesmaße. 

Davon ist auch der Bierausschank betroffen. Die traditionelle bayerische Mass fasst 1.069 Kubikzentimeter beziehungsweise 1,069 Liter. Der neue Liter enthält dagegen nur 1.000 Kubikzentimeter. Die ausgeschenkte Menge verringert sich somit um 69 Milliliter oder rund 6,5 Prozent. 

Viele Bayern bezeichnen die neue Einheit spöttisch als „Preußenmass“. Der Unmut richtet sich vor allem dagegen, dass die Biermenge schrumpft, der Preis aber nicht entsprechend sinkt. Teilweise verlangen die Wirte sogar sieben Kreuzer je Liter, nachdem die größere bayerische Maß zuvor sechseinhalb Kreuzer gekostet hat. Die Verbraucher erhalten damit weniger Bier und müssen zugleich mehr bezahlen. 

Auch die vorhandenen Masskrüge müssen an die neue Einheit angepasst werden. Eichbeamte ermitteln den Füllstand von genau einem Liter im Inneren des Kruges und übertragen ihn mithilfe eines besonderen Messwerkzeugs auf die Außenwand. Dort bringen sie einen neuen, tiefer liegenden Eichstrich an. Die Kosten dieser Nacheichung entsprechen ungefähr dem Preis einer halben Maß Bier und müssen von den Besitzern der Krüge getragen werden. 

Neu hergestellte Krüge erhalten den Literfüllstand bereits während der Fertigung. Die alte Bezeichnung verschwindet dennoch nicht: Im alltäglichen Sprachgebrauch heißt auch der Einliterkrug weiterhin „Mass“. Aus einer historischen Maßeinheit wird damit die bis heute gebräuchliche Bezeichnung für einen Liter Bier. 

1899
Kampf gegen den Unterschank

München * Beschwerden über schlecht eingeschenkte Masskrüge häufen sich. Unter Wirten gilt noch der Ausspruch: „Was den Schaum betrifft, so rechnen wir den als Bier!“ Damit besteht ein Teil des bezahlten Liters häufig nur aus Schaum. Besonders bei undurchsichtigen Steinzeugkrügen lässt sich die tatsächliche Biermenge nur schwer kontrollieren. 

Als Gegenbewegung gründet sich 1899 der „Verband zur Bekämpfung betrügerischen Einschenkens e. V. Sitz München“. Er fordert, den Abstand zwischen Eichstrich und Krugrand von einem auf drei Zentimeter zu vergrößern. So bleibt über der vorgeschriebenen Flüssigkeitsmenge genügend Platz für die Schaumkrone. Das Schankpersonal kann sich damit nicht länger darauf berufen, frisch gezapftes Bier lasse sich bei nur einem Zentimeter Abstand zum Rand nicht ordnungsgemäß einschenken. Der Grundsatz lautet: Der Schaum gehört über den Eichstrich – und darf fehlendes Bier nicht ersetzen. 

Der Verein besteht heute als „Verein gegen betrügerisches Einschenken“ fort.