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1693
Neben der „Gaißreitterischen Kapelle“ entsteht ein kleines Haus

Au * Das „Patrizier-Ehepaar“ Johann Maximilian von Alberti und seine Ehefrau Maria Franziska, die aus dem angesehenen Hause Prielmeyer stammt, werden auf die Gebäude des zur Au gehörenden „Gaisberges“ aufmerksam und lassen neben der „Gaißreitterischen Kapelle“ ein kleines Haus errichten.

1705
Ein Benediktiner-Mönch betreut das Kloster Lilienberg

Au * Johann Maximilian von Alberti lässt die Sakramentspendung der Frauen vom Gaisberg durch einen Benediktiner erledigen. Dieser liest täglich die Messe und nimmt den Ordensfrauen die Osterbeichte ab. Selbst die Regeln, nach denen die Klosterfrauen leben, sind stark der Benediktiner-Regel angepasst worden.

14. Oktober 1709
Eine päpstliche Genehmigung ist notwendig

Au - Freising * Johann Maximilian von Alberti wendet sich an den ihm gewogenen Bischof von Freising, um „das hochwürdigste Gut für ständig in der Kapelle einsetzen und zeitweilig zur öffentlichen Anbetung aussetzen“ zu dürfen. Da es sich bei dem Kirchlein am Gaisberg um eine Privatkapelle handelt, ist dazu die Zustimmung durch die höchste katholische Instanz notwendig, den Papst.

29. Mai 1710
Das Allerheiligste kommt aus der Haidhauser Johann-Baptist-Kirche

Haidhausen - Au * Nachdem es mit den Paulaner-Patres zu Problemen wegen der Überführung des Allerheiligsten gekommen ist, wendet sich Johann Maximilian von Alberti erneut an den Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing und Liechteneck. Dieser erlaubt ihm die Übertragung des Allerheiligsten aus der Haidhauser Sankt-Johann-Baptist-Kirche.

Die eifersüchtig auf ihre Rechte pochenden Paulaner befürchten, dass auf sie eine Schmälerung ihrer Einnahmen durch Lesen von Messen in der Kapelle am Gaisberg, aber auch bei den Spenden im Opferstock zukommen und letztlich für die Mariahilf-Wallfahrt eine starke Konkurrenz erwachsen würde. 

30. August 1710
Johann Maximilian von Alberti und die nächste Phase der Klosterwerdung

Au * Mit der Erbschaft seiner verstorbenen Frau nimmt Bürgermeister Johann Maximilian von Alberti die nächste Phase der Klosterwerdung auf dem Gaisberg in Angriff. Er stellt einen mit 12.000 Gulden dotierten „Fundationsbrief zur Aufrichtung eines Jungfrauenklosters nach der Regel des hl. Benedikt“ aus.

21. November 1715
Das Kloster am Lilienberg wird eine Benediktinerinnen-Niederlassung

Au * Die ersten zwei Klosternonnen vom Kloster Niedernburg treffen am Gaisberg ein. Maria Agnes Dascher wird als Priorin das Kloster leiten, Maria Antonia von Eiseneck als Wirtschaftsleiterin die Geschicke der Klostergemeinschaft lenken.

Danach unterstellt man ihnen die sechs schon vorhandenen Nonnen und erhebt die Gemeinschaft zum Benediktinnerinnenkloster, für das sich bald der Name Lilienberg einbürgert.

9. Januar 1784
Die Wirte der Au beschweren sich über die Märzenkeller

Au * Die Wirte der Au beschweren sich über die auf dem Gasteigberg erbauten Märzenkeller.  Die dortigen Bierbrauer bewirten im Sommer und Herbst ihre Gäste mit Bier, das mass- und halbmassweise ausgeschenkt wird. Außerdem gestatten sie das Musizieren und Tänzen und bieten Kugelplätze [= Billard] und Spieltische an. Die Oberlandesregierung soll im kurfürstlichen Auftrag diese Exzesse abstellen. 

19. Januar 1784
Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Bierausschanks vor

München * Auswärtiges Bier darf erst dann eingeführt werden, wenn das Bier der Münchner Brauer verkauft ist. Der Stadtrat legt dazu eine Reihenfolge des Ausschanks vor.  

  • Im ersten Los darf nur das Bier aus den Kellern der Stadt ausgeschenkt werden.  
  • Im zweiten Los wird jedem Brauer freigestellt, ob er sein Bier in der Stadt oder am Gasteig ausschenkt. Die Stadtkeller müssen aber vor den Märzenkellern am Gasteig öffnen.  
  • ​Im dritten Los darf das Bier nur vor der Stadt ausgeschenkt werden.
  • ​Der Brauer, der noch keinen Bierkeller hat, soll einen bauen oder mieten.  

Außerdem sollen die Brauer über die einzusiedende Biermenge eine Übereinkunft treffen und diese dem Magistrat zur Genehmigung vorlegen. 

31. März 1784
Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Strafen

München * Der Stadtrat ermahnt die Bierbrauer und droht ihnen mit Geldstrafen und mit „unliebsameren Strafen“. Der Grund sind die Beschwerden der Auer Wirte. Die Brauer dürfen künftig nur noch in der Zeit, in der sie den „ordentlichen Kranz“ besitzen, in ihren Märzenkellern Gäste mit Bier bewirten, Kugelplätze und Spieltische betreiben sowie durch Musikanten zum Tanzen aufspielen lassen. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

5. August 1799
Auer Wirte beschweren sich über Münchner Brauer

Au - München * 16 Bierwirte aus der Au beschweren sich bei der Generallandesdirektion darüber, dass die Münchner Brauer auf dem Gasteig und dem Lilienberg - trotz Verbotes - in ihren Märzenkellern ihr Bier in kleinen Portionen abgeben. Gemeint ist damit der sogenannte Minuto-Verschleiß. 

Die Generallandesdirektion droht bei nochmaligem Vorkommen mit Strafen von 60 Reichstalern. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.

1803
Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg dient als Eisenfronfeste

München - Au * Mit der Verstaatlichung des Münchner Gerichtswesens und der Polizei gibt die Stadt ihre Fronfeste im Rathaus und die Haftstube im Rathausturm an das nunmehr staatliche Stadtgericht ab. Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg und der nördlich daran anschließende Seitenflügel dient als Eisenfronfeste, als Strafvollzugsanstalt. 

5. September 1803
Das Landgericht München zieht ins ehemalige Kloster Lilienberg

Au * Das Landgericht München bezieht die Räume im ehemaligen Kloster Lilienberg. Es umfasst neben den Orten des Gerichts ob der Au das Amt Perlach vom Landgericht Wolfratshausen, das Gebiet Neuhausen vom Landgericht Dachau, die Gebiete Gauting und Germering aus dem Landgericht Starnberg sowie Fröttmaning und Garching aus dem Landgericht Kranzberg. Dazu die Orte Ismaning, Ober- und Unterföhring, Daglfing und Englschalking aus dem kurz zuvor staatlich eigenständigen Fürstbistum Freising.

1856
Die Standorte der Bezirks- und Landgerichte

München-Kreuzviertel - München-Au - München-Haidhausen * Das Bezirksgericht links der Isar residiert in der Weitegasse, der heutigen Ettstraße.

Der Sitz des Bezirksgerichts rechts der Isar befindet sich in der Ohlmüllerstraße 8 am Mariahilfplatz.

Der Amtssitz des Landgerichts links der Isar ist auf dem Lilienberg, der des Landgerichts rechts der Isar in der Kirchenstraße 6.

1956
Das Landratsamt München zieht an den Mariahilf-Platz

München-Au - München-Kreuzviertel * Nach dem Umzug des Amtsgerichts München II in die Maxburg wird das ehemalige Gerichtsgebäude am Mariahilf-Platz zum Sitz des Landratsamtes München. Nun kann auch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Landkreis München-Land vom „Lilienberg“ an den Mariahilfplatz ziehen.

24. September 1970
Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird eröffnet

München-Au * Das Haus des Deutschen Ostens am Lilienberg wird als „Geschenk des bayerischen Staates an die vertriebenen Mitbürger“ den Heimatvertriebenen und ihren Verbänden übergeben und damit eröffnet. Die nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt wird als Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung geführt.