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Fakten

Erstmals taucht der Begriff Reinheitsgebot auf

4. März 1918

München-Kreuzviertel * Erstmals taucht der Begriff Reinheitsgebot während einer Debatte im Bayerischen Landtag auf. Es ist der niederbayerische Abgeordnete Hans Rauch, Akademielehrer und Leiter der Buchstelle bei der Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, der sagt: „Wir halten fest am Reinheitsgebote, weil wir der Tradition treu bleiben.“