Die Administration stellt ein Ende der Zwangsrekrutierungen in Aussicht
28. November 1705
München * Auf Drängen der Landschaftsverordnung, der ständigen Vertretung der baierischen Landstände, sagt die Kaiserliche Administration zu, die Zwangsrekrutierungen einzustellen. Die Landschaftsverordnung distanziert sich zwar ausdrücklich vom Aufstand der Bauern, erkennt deren Beschwerden über Abgaben, Einquartierungen und gewaltsame Aushebungen jedoch als berechtigt an.
Gegenüber dem Kaiser beklagt sie das seit Langem auf dem Land lastende Elend und wirbt für eine Verständigung zwischen der Obrigkeit und den Aufständischen. Die Zusage beruhigt die Lage allerdings nicht: Die Rekrutierungen enden vorerst nicht vollständig, und der bewaffnete Aufstand breitet sich weiter aus.
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