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28. November 1705
Die Administration stellt ein Ende der Zwangsrekrutierungen in Aussicht

München * Auf Drängen der Landschaftsverordnung, der ständigen Vertretung der baierischen Landstände, sagt die Kaiserliche Administration zu, die Zwangsrekrutierungen einzustellen. Die Landschaftsverordnung distanziert sich zwar ausdrücklich vom Aufstand der Bauern, erkennt deren Beschwerden über Abgaben, Einquartierungen und gewaltsame Aushebungen jedoch als berechtigt an. 

Gegenüber dem Kaiser beklagt sie das seit Langem auf dem Land lastende Elend und wirbt für eine Verständigung zwischen der Obrigkeit und den Aufständischen. Die Zusage beruhigt die Lage allerdings nicht: Die Rekrutierungen enden vorerst nicht vollständig, und der bewaffnete Aufstand breitet sich weiter aus. 

Nach dem 11. April 1715
Max Emanuel ordnet die Ausweisung von Juden an 

München - Kurfürstentum Baiern * Nach seiner Rückkehr nach München ordnet Kurfürst Max Emanuel an, die im Land lebenden Juden auszuweisen. Er knüpft damit an eine seit dem 15. Jahrhundert betriebene Politik der Vertreibung und Ausgrenzung an. Die Anordnung steht im Widerspruch zu Aufenthaltszusagen, die Vertreter der baierischen Landstände nach einer Münchner Chronik jüdischen Geldgebern während der kaiserlichen Besatzung bis zur Rückzahlung ihrer Darlehen gemacht haben. Für einzelne jüdische Hoffaktoren, die den Hof mit Krediten und Waren versorgen, gelten später Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot.