Die kaiserliche Verwaltung droht mit kollektiver Bestrafung
19. Dezember 1705
München * Die kaiserliche Administration fordert die Aufständischen zur Niederlegung ihrer Waffen und zur Anzeige ihrer Anführer auf.
Wer weiter bewaffnet Widerstand leistet, muss mit Hinrichtung und dem Verlust seines Besitzes rechnen. Auch die Zerstörung von Dörfern, Höfen und Häusern wird angedroht. Die Drohungen richten sich ausdrücklich gegen Angehörige der Aufständischen. Selbst eine unter Zwang erfolgte Teilnahme soll nicht als Entschuldigung gelten.
Das Mandat soll die Bevölkerung einschüchtern und den Aufstand von seiner Unterstützung in den Gemeinden abschneiden.
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