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19. Dezember 1705
Die Kaiserliche Administration befiehlt, die Waffen niederzulegen

München * Die Kaiserliche Administration erlässt ein Mandat, in dem sie der „rottirten rebellischen Baurschaft“ befiehlt, die Waffen niederzulegen. Zudem sollen die Bauern die Anführer der Aufstandbewegung zur Anzeige bringen. 

Die Kaiserliche Administration warnt davor, „daß diejenige Dörffer, Höf und Häuser, wo die Bauerschafft sich abwesend befindet, ohne alle Gnad und Bedenken verbrennet und in Asche geleget, diejenige Mannschaft aber, so in Wöhr und Waffen verblieben, und darinne erdappet werden wird, als Rebellen angesehen, und mit Galgen und Schwerdt, Vertreibung ihrer Haab und Gütter gestraft“ werden.

Auch die Eltern der Aufständischen würden „der Straff des Brands und Plünderung, als wann sie selbsten dabey wären, underworffen seyn“. Keiner könne sich damit entschuldigen, nur unter Zwang gehandelt zu haben.

18. September 1837
König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt.