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Fakten

Landesverweisung und schärfere Strafen gegen die Prostitution

1751

München * Der Codex Juris Bavarici Criminalis droht: „Gemeine und offenbare Hurerey, welche mit jedermann ohne Scheu um Gewinns willen getrieben wird, oder auch in Gestalt der Ehe gepflogener Beyschlaf, ist mit der Landesverweisung, oder da das Handwerck schon lange dauert, noch schärfer zu bestraffen“.