Die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“
Elvira: Im 4. Jahrhundert hat man die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“ und zur „Sexuel„sexuellentsamkeit von Priestern“ erlassen.
Elvira: Im 4. Jahrhundert hat man die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“ und zur „Sexuel„sexuellentsamkeit von Priestern“ erlassen.
Rom-Vatikan * Papst Innozenz II. erklärt die Spende der Weihen zu einem trennenden Ehehindernis. Damit können verheiratete Männer nur noch dann zu Priestern geweiht werden, wenn sie ihre Frau durch Ablegung eines Keuschheitsgelübdes freigibt. Für die Erlangung der Bischofswürde ist sogar der Eintritt der Ehefrau in ein Kloster Voraussetzung.
Rom-Vatikan * Papst Innozenz III. erklärt, dass „alle, die öffentliche Frauen aus dem Bordell führen und sie zu Ehefrauen machen, den Ablass ihrer Sünden erhalten“. Wohlgemerkt, der Ehemann erhält den Ablass, nicht die Ex-Prostituierte.
Rom-Lateran * Mit der Gründung des Ordens der Reuerinnen der Heiligen Magdalena wird den Prostituierten die Möglichkeit eröffnet, in ein sündenfreies Leben zurückzukehren.
Augsburg * Das Augsburger Stadtrecht unterstellt die „varnden freulin“ der Rechtsaufsicht des Henkers.
Landshut * Die umherziehenden Lustdirnen, die später oft noch als Fahrende Fräulein bezeichnet werden, werden in Landshut der Gruppe der Fahrenden zugeschlagen. Sie sind zwar geduldet, aber dennoch missachtet, weshalb sich ihre Häuser am äußeren Stadtrand befinden.
München-Kreuzviertel * Eine Frau Aerdingerin verkauft ihre Häuser mit dem Hausnamen „Venediger“ und „Der Stern“, die beide „in unserer Frauen-Pfarrei an der Ringmauer, bei unserer Herren Thor [= Schwabinger Tor] gelegen“ waren. Die Häuser standen entweder auf dem Gebiet der heutigen Theatinerkirche oder am Salvatorplatz.
München-Kreuzviertel * Das Sternfrauenhaus heißt jetzt offiziell Frauenhaus und ist in städtischen Besitz übergegangen. Denn als Frauenhaus bezeichnet man ein Bordell nur dann, wenn es sich in städtischem oder landesherrlichem Besitz befindet.
München-Angerviertel * Der Dekan von Sankt Peter, in dessen Pfarrei sich das Haus des Scharfrichters und damit das Stadt-Bordell liegt, fordert die Beseitigung dieser „Stätte der Unzucht“.
Doch der Münchner Rat lehnt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf „das Herkommen und das Alter“ dieser Einrichtung kategorisch ab.
München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.
München-Angerviertel * Die Vorarbeiten am Münchner Frauenhaus [= Bordell] beginnen. Für 15 ½ Pfund Pfennige werden 17.000 Mauersteine gekauft.
München-Angerviertel * Das neue Stadtbordell wird eröffnet. Es befindet sich in der Mühlgasse am Anger, Ecke Rossmarkt und Blumenstraße. Umgeben ist das Gebäude von einem kleinen Garten.
Das Münchner Frauenhaus ist ein zweigeschossiges, äußerlich an ein oberbaierisches Bauernhaus erinnerndes Gebäude mit 32 großen und zwei kleinen Fenstern. In jedem Geschoss ist eine Stube untergebracht, in der die Kontakte zwischen dem Freier und den Prostituierten hergestellt werden. Hier kann aber auch gezecht und vermutlich gespielt werden. Sie sind also ein Ort der Geselligkeit.
Um diese Stuben, die als einzige Räume beheizbar sind, gruppieren sich insgesamt zwölf abschließbare Kammern. Diese sind mit je einem Bett bestückt. Sehr wahrscheinlich sind das die einzigen Einrichtungsgegenstände dieser Räume. Das Münchner Frauenhaus“ähnelte demnach eher einem modernen Barbetrieb mit angeschlossenen chambres separées als einem heutigen Eroscenter.
Das Frauenhaus ist nicht weit vom Haus des Scharfrichters entfernt. In dem direkt an das Haus angebauten Gebäude mit dem Aufzuggiebel ist lange Zeit der städtische Schinder, Wasenmeister oder Abdecker untergebracht, der ebenso wie der Henker bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „ehrlos“ gilt und nicht im bürgerlichen Wohnbereich geduldet wird.
München-Angerviertel * Die Dirne Aellen wird im Frauenhaus (= Stadtbordell) ermordet. Der Scharfrichter muss sie auf der Freistatt, einem henkereigenen Begräbnisplatz, verscharren.
München * Der Rat der Stadt erlässt eine Rennordnung für das sogenannte Scharlachrennen. Die selbe Rennordnung gilt auch für das Fräuleinlaufen, bei dem sich „die freylein“ einen Wettlauf „umb das parchanttuech“ liefern. Das Hurenlaufen ist ein großes jährliches Spektakel.
München-Graggenau * Der Franziskaner-Pater Johann von Capistran predigt auf dem Schrannenplatz so eindringlich, dass sich angeblich „gemeine Töchter“ [= Prostituierte] zum Besseren bekehren und Münchner ihre Spielbretter und Karten verbrennen. Der Asket erhält dafür von der Stadt ein üppiges Gastgeschenk in Form von Wein, Fischen und Fleisch [!] und reist am selben Tag wieder ab. Doch kaum eine Woche später geben sich die Stadtbewohner wieder den Lustbarkeiten hin.
Rom-Vatikan * Papst Pius II. bestätigt die Gültigkeit der Augustinischen Lehre zur Prostitution.
München * Nach dem Eidregister ist der Frauenmeister verpflichtet, eine jede Dirne an der Verehelichung zu hindern.
München * Die strenge Regel im Eidregister, wonach der Frauenmeister verpflichtet ist, eine jede Dirne an der Verehelichung zu hindern, fällt weg.
Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.
Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt.
München * Die Syphilis tritt epidemieartig auf. Diese Geschlechtskrankheit betrachtet man als Strafe Gottes für einen ausgelassenen Lebenswandel. Sie bringt aber nicht die Schließung der städtischen Frauenhäuser.
München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.
Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“
München-Angerviertel * Randalierende Handwerksgesellen stürmen das Frauenhaus (Stadtbordell) und wollen dem Frauenmeister ans Leben, weil sie ihn für die Einschleppung der Syphilis verantwortlich machen. 35 bewaffnete Soldaten müssen daraufhin 46 Tage und Nächte das Frauenhaus bewachen.
München * Es gibt keine Verordnung in Bezug auf die Hygiene der Prostituierten. Das hindert jedoch niemanden am Besuch eines Bordells. Zwar gibt es schon Verbote, den Freiern kranke Frauen zuzuführen, doch ansonsten begreift man zu dieser Zeit eine Krankheit als „Strafe für ein ausschweifendes und wollüstiges Leben“.
Rom-Vatikan * Ein Brief beschreibt die Situation im Vatikan derart: „Die Häufigkeit des außerehelichen Beischlafs, des Inzests, der Vergewaltigungen von Knaben und Mädchen, die Zahl der Huren, die im Palast des heiligen Petrus herumlungern, und der Herden von Kupplern, die dort umherlaufen, übersteigt in ihrer Schamlosigkeit jene der Bordelle und der Freudenhäuser“.
An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit sind also Konkubinat und Hurerei beim römischen Priestertum sehr weit verbreitet.
München * Eine Nachricht aus dieser Zeit besagt, dass man den Münchner Bordellwirt doch noch ermordet hat. Die Suche nach dem Täter weitet man sogar bis nach Landshut und Burghausen aus.
München-Angerviertel * Erzürnten Gesellen gelingt erneut die Erstürmung des Frauenhauses, wofür sie zur Strafe in der Schergenstube eingesperrt werden.
München-Kreuzviertel * Ein Handwerkerehepaar kauft das Sternhaus, worauf es nicht mehr in den Steuerbüchern auftaucht.
München-Graggenau * In der Schergenstube sitzen erneut mindestens zehn Personen wegen eines Angriffs auf das Frauenhaus ein.
München-Angerviertel * Eine Prostituierte aus dem Frauenhaus [= Stadtbordell] stirbt. Sie wird aus der Stadt gebracht und vom Züchtiger auf freiem Feld begraben.
Wittenberg - München * Martin Luther schlägt seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg. Umgehend setzt eine Diskussion über den künftigen Umgang mit den Prostituierten und ihren Einrichtungen ein.
Das erste städtische Frauenhaus wird noch in diesem Jahr geschlossen. Der Prozess zieht sich aber bis zum Jahr 1595 hin, dauert also weit über siebzig Jahre. Er beginnt in den evangelisch beeinflussten Ortschaften und in den Reichsstädten.
In den katholischen Gebieten setzt der Prozess später ein und dauert entsprechend länger. Das Münchner Frauenhaus ist eines der letzten, wenn nicht sogar das Letzte, das geschlossen wird.
Deutschland * Martin Luther, der Verfechter der neuen Lehre, schreibt in seinem Pamphlet „An den christlichen Adel deutscher Nation“ zum Thema Frauenhäuser folgendes:
„Zuletzt, ist das nicht ein jämmerlich Ding, dass wir Christen unter uns sollen halten freie, gemeine Frauenhäuser; so wir alle sind zu Keuschheit getauft?
Ich weiß wohl, was etliche dazu sagen [...], besser ein solches, denn etliche und Jungfrauen-Personen oder noch ehrlichere zu Schanden machen.
Sollten aber hier nicht bedenken weltlich und christlich Regiment, wie man demselben nicht mit solch heidnischen Weise möchte zuvorkommen“.
Rom * Der „Sacco di Roma“ beginnt. Die Erstürmung, Plünderung und Besetzung Roms durch deutsche Landsknechte dauert bis zum 17. Februar 1528. Die Stadt fällt den Landsknechten wie eine reife Frucht in den Schoß, weil die völlig korrupte und seit Jahrzehnten ein Lotterleben führende römische Oberschicht nicht in der Lage ist, sich gegen die enthemmt wütende Soldateska zu wehren.
Die Kirchen Roms werden zu Pferdeställen, Bordelle und öffentlichen Toiletten umgewandelt. Die Mätressen, aber auch die Nichten der Kirchenfürsten, die Frauen und Töchter der Fürsten und Herzöge sowie jede Nonne, die sie fangen, vergewaltigten sie und tun das am Liebsten unter dem Hochaltar.
Sie notzüchtigten die Damen des Adels im Beisein ihrer Ehemänner, Väter und Brüder. Sie foltern die Häupter der ältesten und reichsten römischen Feudalgeschlechter viele Wochen lang. So lange, bis sie auch die letzten Verstecke verraten, in denen sie ihre Frauen und ihr Gold versteckt haben.
München * Die Reichspolizeiordnung verbietet jeden Beischlaf außerhalb der Ehe.
München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“.
München * Vor dem Münchner Rat erscheint „das gantz hantwerck“ und bittet für Hans Walts, der seit drei Tagen wegen eines „rumors“ im Frauenhaus in Arrest sitzt, um Gnade. Hans Walts wird ermahnt und freigelassen. Im Gegenzug gelobten die Gesellen, „frid gegen [den] frauenwirt und den [= die] seinen“ zu halten.
München-Angerviertel * Angriffe auf das Münchner Frauenhaus gibt es auch im diesem Jahr. Hier ist ein Überzeugungstäter am Werk, der seinen Mitbürgern vorleben will, wie der Kampf gegen das Laster zu führen sei.
München * Die Münchner Lustdirnen wenden sich an den Rat der Stadt und bezichtigen den Frauenwirt, eine der ihren geschlagen und gepeinigt zu haben.
Rom * Auf Betreiben des Jesuiten Ignatius von Loyola wird in Rom das Kloster Santa Marta gegründet, das als „Zufluchtstätte für bußwillige Kurtisanen“ gedacht ist. Es muss wegen mangelnden Zulauf im Jahr 1573 in ein gewöhnliches Kloster umgewandelt werden.
Rom * Das Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen ist ein harter Schlag für das Kurtisanenwesen, weil sich Kutschen als besonderer Luxus und somit als Statussymbol ersten Ranges darstellen. Das Verbot ist das am häufigsten überschrittene Gesetz und eine reich sprudelnde Einnahmequelle des Kirchenstaates.
Andere Maßnahmen erschweren zwar das Leben der Kurtisanen, können die gehobene Prostitution aber nie ernsthaft eindämmen. Das liegt freilich auch an der wenig konsequenten Durchführung der Maßnahmen.
München * Der Rat der Stadt verbietet das Hurenlaufen mit der Begründung, dass die „gemeinen Weiber“ großes Ärgernis erregen, da sie „so schändlich liefen und sich dabei gar hoch entblößten“.
München * Spätestens seit der Beendigung des Trienter Konzils führen die Herzöge eine strenge Aufsicht über die Konkubinen der Geistlichen.
Rom-Vatikan - München * Papst Pius V. gibt die Toleranz gegenüber dem Dirnenwesen auf. Am Ende appellieren sogar die katholischen Pfarrer an den Rat der Stadt, das Frauenhaus zu schließen. Sie beziehen sich dabei - wie die Reformierten - auf die Aussagen der Bibel gegen die Hurerei.
Rom * Das Kloster Santa Marta in Rom, das 1542 als Zufluchtstätte für bußwillige Kurtisanen gegründet worden war, muss wegen mangelnden Zulauf in ein gewöhnliches Kloster umgewandelt werden.
München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird.
München * Angaben, wonach Herzog Wilhelm V. das Frauenhaus auflöst und sieben der gemeinen Tochterlein freiwillig zu Nonnen und die anderen mit jungen Männern verheiratet werden, lassen sich nicht nachweisen.
München * Der Rat der Stadt wird von Herzog Wilhelm V. wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt.
München-Angerviertel * Beim Einsammeln des sogenannten Leibpfennigs suchen die Kapläne Graßmann und Ostler von der Sankt-Peters-Pfarrei auch das Stadtbordell auf und zechen mit dem Wirt und seiner Gesellschaft. Als sich die „genachbarten Knappen“ vor dem Haus zusammenrotten, wagen sie sich nicht mehr aus dem Bordell und verbringen die Nacht in demselben.
München * Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die stark überhand nehmende Unmoral in der Stadt. Dabei haben selbst die Repräsentanten der Amtskirche Probleme mit der eigenen Lust. Nur in einem sehr schwierigen Prozess gelingt es, die geistlichen Herren auf Dauer von ihren - „Schlafweiber“ genannten - Konkubinen zu trennen.
München * Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus taucht auf. An diesem Tag wird dem Hanns Ernst und seiner Hausfrau Rosina Selberin, „verschidener zeit gewester wirtin im gemainen haus alhie“, von der Stadtkammer die zehn Gulden Büßerinnen-Prämie ausbezahlt, die man jeder Prostituierten überreicht, wenn sie aus dem Bordell ausscheidet.
München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.
Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor.
München * Herzog Maximilian I. verlangt vom Rat der Stadt, die Konkubine Barbara Ferchthin an drei Sonn- oder Feiertagen hintereinander öffentlich vor die Frauenkirche zu stellen und sie danach „sechs Meilen Wegs“ von München wegzuschaffen.
München * Kurfürst Maximilian I. untersagt per Dekret die „heimlichen Zusammenkünfte von Manns- und Weibspersonen“ auf das Strengste. Vor- und außerehelicher Geschlechtsverkehr, selbst Tabakrauchen auf der Straße, führen zu Schandstrafen.
München * Zur Bestrafung von Prostituierten verwendet man ein sogenanntes Narrenhäusl. Es handelte sich dabei um einen Käfig mit weiblichen Inhalt, der auf einer Drehscheibe befestigt ist. „Auf der Straße offen aufgestellt, findet sich immer Gesindel, das heftig dreht und spuckt und gar Kot auf die Weibsperson wirft“.
München * Mit einem kurfürstlichen Mandat des Kurfürsten Max Emanuel wird sogar das Kammerfensterln verboten.
München - Haidhausen - Au * Ein Befehl des Hofrats fordert dazu auf, bei „behöriger Straff“ endlich alle „Hurerey- und Gaukelhäuser auszurotten“. Doch die Hopfengärten rings um die Stadt, die finsteren Bögen an der Südseite des Marktplatzes, die Ziegelöfen in Haidhausen und die Herbergen in der Au sind beliebte Liebesnester und Schlupflöcher vagierender Mädchen.
An den genannten Plätzen werden immer wieder sogenannte „Schrannenmentscher“ aufgegriffen.
Wien * Kaiser Leopold I. stirbt in Wien. Sein 27-jähriger Sohn Joseph I. wird zum Kaiser gewählt. Der neue Herrscher des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation will, dass „auf Bainern Keine andere reflexion zu machen sein, als selbiges in soweith genießen zu Können, das es hinkünftig dem Churfürsten Unnutz seyn solle“.
Von dieser Politik ist die Landbevölkerung am stärksten betroffen.
Obergiesing * Obergiesing und die Lohe werden dem Gericht ob der Au negst München zugeschlagen. Das geschieht auch, um die dort „eindringenden Fremden und Bettelleut“ besser überwachen zu können.
München * Der Codex Juris Bavarici Criminalis droht: „Gemeine und offenbare Hurerey, welche mit jedermann ohne Scheu um Gewinns willen getrieben wird, oder auch in Gestalt der Ehe gepflogener Beyschlaf, ist mit der Landesverweisung, oder da das Handwerck schon lange dauert, noch schärfer zu bestraffen“.
Berlin - München * Während König Friedrich der Große im aufgeklärten Preußen alle Hurenstrafen abgeschafft hat, wird die Prostitution in München erst wieder zu Beginn des 19.Jahrhunderts offiziell etabliert. Doch bis in München wieder ein Bordell eröffnet werden kann, werden noch Jahre vergehen.
Man bekämpft hier nicht nur die Huren, die „durch ihr geiles Hingeben und Toben [auf dem Tanzboden] die Achtung und Ehrfurcht der Männer längst verloren hatten“, sondern sogar den Wiener Walzer.
München * In München gibt es acht von der Polizei anerkannte Bordelle.
München * Der Münchner Polizeidirektor von Stetten vermerkt in seinem Rapport:
„[...] Man mag ein Wirtshaus betretten, welches man wolle, so werden in demselben Husaren getroffen und in der Regel nicht alleine, sondern in der Gesellschaft ihrer Schönen, welche nicht neben, sondern auf ihnen sitzen. Gewöhnlich sind diese Damen aus der Vorstadt Au oder aus Haidhausen oder Dienstmägde.“
München-Englischer Garten - Schwabing * Scheinbar haben sich die Unternehmer Leven & Sohn etwas zu Schulden kommen lassen, denn seither bezahlt ein Joseph Hermann die Pacht. Ob aber das Antreffen von „ein Paar Frauenzimmer zweideutigen Rufes“ zur Kündigung des Pachtvertrages geführt haben, ist unklar.
Jedenfalls lässt sich Joseph Hermann „die Hebung des Unternehmens sehr angelegen sein. Er richtete im ehemaligen Schlössl eine feudale Restauration ein und suchte dem Publikum möglichst viel zu bieten. Da war ein Raubtierhaus, auf einem Hügel ein Bärenzwinger, ein Affenhaus, Singvögelhäuser, ein wildverwachsner Wasserfall. [...]. Die Münchner kamen gern heraus und ließen sich's wohl sein. [...] Auch für artistische Darbietungen sorgte der Pächter und ließ Seiltänzer wie Blondin und Miss Victoria auftreten. Und besonders schön und beliebt war's an Sommerabenden, wenn im Zoologischen ein wenig getanzt wurde“.
München * Über die Münchner Prostituierten liest man: „München zählt [...] nahezu 1.000 konskribierte öffentliche Phrynen [Dirnen], deren Kleiderkunst und übertünchte Gesichter sich in den schönen Teilen der Stadt zeigen“. Weiter beklagt der Bericht die überhand nehmende Straßenprostitution und plädierte für die Errichtung eigener Freudenhäuser.
Berlin * Das Berliner Ehepaar Gotthilf und Anna Heinze, er ein Zuhälter, sie eine Prostituierte, halten über mehrere Tage ein Mädchen fest, missbrauchen es sexuell und ermorden es schließlich. Das ist der Ausgangspunkt für die Gesetzgebung für das Kuppelei-Gesetz, die sogenannte „Lex Heinze“.
Berlin * Der Mordprozess gegen das Berliner Ehepaar Heinze beginnt. In der Verhandlung wird der Zusammenhang mit Kuppelei und Prostitution hergestellt. Daraus schließt man, dass Obszönität eine der Hauptursache für kriminelles und von der Norm abweichendes Verhalten sei.
München * Das Kaufhaus Hermann Tietz, der spätere Hertie, wird als erstes Kaufhaus in München eröffnet. Der Kaufhausbesitzer muss sich mehrmals vor Gericht den Anschuldigungen der Antisemiten erwehren, dass er durch ihre niedrigen Löhne die Verkäuferinnen zur Prostitution treiben würde. Das bringt zwar den Anschuldigern hohe Geldstrafen ein, hat aber auch Auswirkungen auf das Geschäft des Warenhauses Tietz.
Berlin * Das Kuppelei-Gesetz „Lex Heinze“ tritt in abgeschwächter Form in Kraft.
München-Angerviertel * Das ehemalige „Frauenhaus“ (Stadtbordell) wird abgerissen. An seiner Stelle entsteht der Bau der Städtischen Hauptfeuerwache.
München-Englischer Garten - Tivoli * Das am Ostrand des Englischen Garten gelegene Ausflugslokal Tivoli wird als „Ort der Mode“ beschrieben. „An schönen Sommerabenden war es mit zahlreichen Menschen angefüllt, die besonders dem Tanzvergnügen huldigten. An Werktagen fanden sich bis in unsere Zeit noch Beamte aus den höchsten Kreisen dort ein“.
München * Die Firma Hermann Tietz, die seit 1899 das erste Kaufhaus Münchens betreibt, sieht sich wiederholt antisemitisch motivierten Anschuldigungen ausgesetzt. Gegner des Unternehmens behaupten öffentlich, die niedrigen Löhne zwängen Verkäuferinnen zur Prostitution. Gegen diese Verleumdungen geht die Firma mehrfach erfolgreich gerichtlich vor.
Zwar werden die Urheber der Anschuldigungen zu hohen Geldstrafen verurteilt, doch die Kampagnen schaden dem Ansehen des Kaufhauses und wirken sich negativ auf dessen Geschäftsergebnis aus. Die Vorfälle zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg jüdischer Unternehmen zunehmend zum Ziel antisemitischer Angriffe wird.
Wien * Die österreichische Heeresführung vertraut sehr stark darauf, dass es schon irgendwie gut gehen wird. Eine Reihe von k.u.k-Offizieren begreifen den Krieg als Fortsetzung ihres Lebensstils unter erschwerten Bedingungen. Sie „legten Wert auf mehrgängige Menüs, die möglichst formvollendet serviert wurden, und ließen sich von Ehefrauen, Mätressen und Prostituierten begleiten, die für körperliches Wohlbefinden zu sorgen hatten“.
Eindrucksvoll, aber natürlich karikaturhaft überzeichnet wird die Situation in dem Roman „Der brave Soldat Schweik“ von Jaroslav Hašek.
München * Der Schriftsteller, Dramatiker und Schauspieler Frank Wedekind stirbt in München an den Nachwirkungen einer Blinddarmoperation. Seine Beisetzung am Waldfriedhof wird zum Skandal, da neben vielen Künstlern auch zahlreiche Prostituierte teilnehmen. Die Trauerrede hält Ludwig Ganghofer.
München * Nachdem die CSU im Jahr 1978 die Mehrheit im Münchner Stadtrat errungen hat, wird die Sperrbezirks-Verordnung 1980 nochmals deutlich verschärft.
München * Die bayerische Rock‘n‘Roll-Band Spider Murphy Gang verarbeitet die Situation der Sperrbezirks-Verordnung und der Verdrängung der Prostitution an den Stadtrand in ihrem Album „Dolce Vita“. Der ausgekoppelte Song „Skandal um Rosie“ verkauft sich über 750.000 Mal und ist der einzige Nummer-Eins-Hit der Band. Das Lied handelt von einer fiktiven Münchner Sexarbeiterin namens Rosie, die den Prostituierten außerhalb des Münchner Sperrbezirks die Freier wegnimmt.
München * Unter dem CSU-Kreisverwaltungsreferenten Peter Gauweiler wird eine strenge Überwachung der Sperrbezirks-Verordnung eingeführt, mit der die offene Prostitution weitestgehend in die Stadtrandbereiche verdrängt wird.
Gauweiler geht gegen Sex-Clubs, Peepshows und Gaststätten zweifelhaften Rufs vor. Infolgedessen ist fast im gesamten Münchner Stadtgebiet Prostitution jeglicher Form verboten, auf der Straße, wie auch in Wohnungen oder Hotels. Straßenstrich-Bereiche verlagern sich dadurch vor die Tore von München.
Bundesrepublik Deutschland * Das Lied „Skandal um Rosie“ von der bayerischen Rock‘n‘Roll-Band Spider Murphy Gang erreichte den Platz eins der deutschen Single-Charts. Er bleibt insgesamt acht Wochen auf Platz auf dem ersten Platz.
München * Peter Gauweiler, CSU-Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, setzt sich für scharfe Anti-Aids-Regelungen in Bayern ein - mit Zwangstests für Prostituierte, Drogenabhängige und angehende Beamte. Er bezeichnet an Aids erkrankte Personen als Aussätzige.