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1139
Papst Innozenz II. erklärt trennende Ehehindernisse für Priester

Rom-Vatikan * Papst Innozenz II. erklärt die Spende der Weihen zu einem trennenden Ehehindernis. Damit können verheiratete Männer nur noch dann zu Priestern geweiht werden, wenn sie ihre Frau durch Ablegung eines Keuschheitsgelübdes freigibt. Für die Erlangung der Bischofswürde ist sogar der Eintritt der Ehefrau in ein Kloster Voraussetzung. 

1276
Das Augsburger Stadtrecht und die Prostitution

Augsburg * Das Augsburger Stadtrecht unterstellt die „varnden freulin“ der Rechtsaufsicht des Henkers.  

  • Dieser Schritt bedeutet einerseits, dass sich die Reichsstadt Augsburg mit der ständigen Anwesenheit der Prostituierten abgefunden hat und  
  • andererseits sind die Augsburger Dirnen - welch ein Fortschritt - nicht mehr rechtlos, sondern einem Sonderrecht unterworfen und  
  • können sich bei Willkürentscheidungen des Henkers an den Vogt als Schiedsinstanz wenden. 
Anno 1371
„Der Stern“ beherbergt Münchens erstes erwähntes Bordell

München-Kreuzviertel * Eine Frau Aerdingerin verkauft ihre Häuser mit dem Hausnamen „Venediger“ und „Der Stern“, die beide „in unserer Frauen-Pfarrei an der Ringmauer, bei unserer Herren Thor [= Schwabinger Tor] gelegen“ waren. Die Häuser standen entweder auf dem Gebiet der heutigen Theatinerkirche oder am Salvatorplatz. 

  • Im Haus „Venedig“ ist vermutlich ein ehemaliges Hospiz für Venedig-Fahrer untergebracht;  
  • der „Stern“ beherbergt Münchens erstes erwähntes Bordell, das als Privatunternehmen geleitet wird. 
1425
Beseitigung dieser Stätte der Unzucht gefordert und abgelehnt

München-Angerviertel * Der Dekan von Sankt Peter, in dessen Pfarrei sich das Haus des Scharfrichters und damit das Stadt-Bordell liegt, fordert die Beseitigung dieser „Stätte der Unzucht“.  

Doch der Münchner Rat lehnt dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf „das Herkommen und das Alter“ dieser Einrichtung kategorisch ab. 

29. Mai 1433
Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses

München-Angerviertel * Die Herzogbrüder Ernst und Wilhelm III. erlassen - auf Bitte des Rats der Stadt - eine ausführliche Verordnung über das Spielen und den Bau eines Frauenhauses (Stadtbordell), „daz dadurch vil ybels an frawen und jugkfrawen understannden [verhindert] werde“. Die Stadt erwirbt dafür vom Heiliggeist-Spital ein Anwesen an der Mühlgasse am Anger.

Um den 28. Oktober 1437
Das neue städtische Bordell wird eröffnet

München-Angerviertel * Das neue Stadtbordell wird eröffnet. Es befindet sich in der Mühlgasse am Anger, Ecke Rossmarkt und Blumenstraße. Umgeben ist das Gebäude von einem kleinen Garten. 

Das Münchner Frauenhaus ist ein zweigeschossiges, äußerlich an ein oberbaierisches Bauernhaus erinnerndes Gebäude mit 32 großen und zwei kleinen Fenstern. In jedem Geschoss ist eine Stube untergebracht, in der die Kontakte zwischen dem Freier und den Prostituierten hergestellt werden. Hier kann aber auch gezecht und vermutlich gespielt werden. Sie sind also ein Ort der Geselligkeit.  

Um diese Stuben, die als einzige Räume beheizbar sind, gruppieren sich insgesamt zwölf abschließbare Kammern. Diese sind mit je einem Bett bestückt. Sehr wahrscheinlich sind das die einzigen Einrichtungsgegenstände dieser Räume. Das Münchner Frauenhaus“ähnelte demnach eher einem modernen Barbetrieb mit angeschlossenen chambres separées als einem heutigen Eroscenter.  

Das Frauenhaus ist nicht weit vom Haus des Scharfrichters entfernt. In dem direkt an das Haus angebauten Gebäude mit dem Aufzuggiebel ist lange Zeit der städtische Schinder, Wasenmeister oder Abdecker untergebracht, der ebenso wie der Henker bis zum Ende des 18. Jahrhunderts als „ehrlos“ gilt und nicht im bürgerlichen Wohnbereich geduldet wird. 

16. September 1454
Johann von Capistran predigt auf dem Schrannenplatz

München-Graggenau * Der Franziskaner-Pater Johann von Capistran predigt auf dem Schrannenplatz so eindringlich, dass sich angeblich „gemeine Töchter“ [= Prostituierte] zum Besseren bekehren und Münchner ihre Spielbretter und Karten verbrennen. Der Asket erhält dafür von der Stadt ein üppiges Gastgeschenk in Form von Wein, Fischen und Fleisch [!] und reist am selben Tag wieder ab. Doch kaum eine Woche später geben sich die Stadtbewohner wieder den Lustbarkeiten hin. 

1490
Das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen wird verboten

Rom-Vatikan * Der päpstliche Vikar Giacomo Botta erlässt ein Dekret, das allen Klerikern und Laien bei Androhung der Exkommunikation und des Verlustes der Ämter und Pfründe das öffentliche oder heimliche Halten von Konkubinen verbietet.  

Papst Innozenz VIII., das ist übrigens auch der mit dem Hexenhammer, lässt den Erlass umgehend zurücknehmen und erklärt, dass das Konkubinat nicht verboten sei. In der Folge gibt es in der heiligen Stadt Rom kaum noch einen Priester oder Kurialen, der ohne Konkubine lebt. 

8. Mai 1497
30 Vorschriften für die Messerschmiedegesellen

München * Eine Schlichtungsvereinbarung zwischen den Meistern und Gesellen des Messerschmiedehandwerks regelt in dreißig Artikeln das Verhalten der Messerschmiedegesellen. Der Inhalt spannt sich von Bekleidungsvorschriften über Essens- und Trinkgebahren oder so detailierte Vorschriften, wonach kein Geselle Semmeln in Wein tränken und danach essen soll.

Dazu gibt es auch das Verbot, mit einer „gemeinen Frau“, gemeint ist eine Prostituierte, zu tanzen. Die Ordnung schließt mit dem berühmten Artikel 30, in dem es heißt: „Es sol auch kain gesell täglich in dem frawnhauß ligen.“

1502
Konkubinat und Hurerei sind beim römischen Priestertum weit verbreitet

Rom-Vatikan * Ein Brief beschreibt die Situation im Vatikan derart: „Die Häufigkeit des außerehelichen Beischlafs, des Inzests, der Vergewaltigungen von Knaben und Mädchen, die Zahl der Huren, die im Palast des heiligen Petrus herumlungern, und der Herden von Kupplern, die dort umherlaufen, übersteigt in ihrer Schamlosigkeit jene der Bordelle und der Freudenhäuser“.  

An der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit sind also Konkubinat und Hurerei beim römischen Priestertum sehr weit verbreitet. 

31. Oktober 1517
Martin Luthers Kampf gegen die Prostituierten

Wittenberg - München * Martin Luther schlägt seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg. Umgehend setzt eine Diskussion über den künftigen Umgang mit den Prostituierten und ihren Einrichtungen ein.  

Das erste städtische Frauenhaus wird noch in diesem Jahr geschlossen. Der Prozess zieht sich aber bis zum Jahr 1595 hin, dauert also weit über siebzig Jahre. Er beginnt in den evangelisch beeinflussten Ortschaften und in den Reichsstädten.  

In den katholischen Gebieten setzt der Prozess später ein und dauert entsprechend länger. Das Münchner Frauenhaus ist eines der letzten, wenn nicht sogar das Letzte, das geschlossen wird. 

1520
Martin Luther zum Thema Frauenhäuser

Deutschland * Martin Luther, der Verfechter der neuen Lehre, schreibt in seinem Pamphlet „An den christlichen Adel deutscher Nation“ zum Thema Frauenhäuser folgendes:  

„Zuletzt, ist das nicht ein jämmerlich Ding, dass wir Christen unter uns sollen halten freie, gemeine Frauenhäuser; so wir alle sind zu Keuschheit getauft?  
Ich weiß wohl, was etliche dazu sagen [...], besser ein solches, denn etliche und Jungfrauen-Personen oder noch ehrlichere zu Schanden machen.  

Sollten aber hier nicht bedenken weltlich und christlich Regiment, wie man demselben nicht mit solch heidnischen Weise möchte zuvorkommen“

6. Mai 1527
Der Sacco di Roma beginnt

Rom * Der „Sacco di Roma“ beginnt. Die Erstürmung, Plünderung und Besetzung Roms durch deutsche Landsknechte dauert bis zum 17. Februar 1528. Die Stadt fällt den Landsknechten wie eine reife Frucht in den Schoß, weil die völlig korrupte und seit Jahrzehnten ein Lotterleben führende römische Oberschicht nicht in der Lage ist, sich gegen die enthemmt wütende Soldateska zu wehren.  

Die Kirchen Roms werden zu Pferdeställen, Bordelle und öffentlichen Toiletten umgewandelt. Die Mätressen, aber auch die Nichten der Kirchenfürsten, die Frauen und Töchter der Fürsten und Herzöge sowie jede Nonne, die sie fangen, vergewaltigten sie und tun das am Liebsten unter dem Hochaltar.  

Sie notzüchtigten die Damen des Adels im Beisein ihrer Ehemänner, Väter und Brüder. Sie foltern die Häupter der ältesten und reichsten römischen Feudalgeschlechter viele Wochen lang. So lange, bis sie auch die letzten Verstecke verraten, in denen sie ihre Frauen und ihr Gold versteckt haben. 

Im Jahr 1533
Mehrere Lustmädchen werden gezüchtigt und aus der Stadt getrieben

München * Man lässt mehrere liederliche, öffentliche Unzucht treibende Weibspersonen an den Pranger stellen, züchtigen und anschließend aus der Stadt treiben. Fallen diese nichtregistrierten Lustmädchen in die Hände des Frauenwirts, so kann er sie ohne weiteres in das Gemeine Haus überführen und dort solange behalten, „bis sie ihr Leben von Sünde und Schande zur Bußfertigkeit kehrten“

3. September 1533
Gnadenersuchen für einen Rumor im Frauenhaus

München * Vor dem Münchner Rat erscheint „das gantz hantwerck“ und bittet für Hans Walts, der seit drei Tagen wegen eines „rumors“ im Frauenhaus in Arrest sitzt, um Gnade. Hans Walts wird ermahnt und freigelassen. Im Gegenzug gelobten die Gesellen, „frid gegen [den] frauenwirt und den [= die] seinen“ zu halten. 

1542
Ein Kloster als Zufluchtstätte für bußwillige Kurtisanen

Rom * Auf Betreiben des Jesuiten Ignatius von Loyola wird in Rom das Kloster Santa Marta gegründet, das als „Zufluchtstätte für bußwillige Kurtisanen“ gedacht ist. Es muss wegen mangelnden Zulauf im Jahr 1573 in ein gewöhnliches Kloster umgewandelt werden. 

1550
Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen

Rom * Das Verbot des Gebrauchs von Kutschen für Kurtisanen ist ein harter Schlag für das Kurtisanenwesen, weil sich Kutschen als besonderer Luxus und somit als Statussymbol ersten Ranges darstellen. Das Verbot ist das am häufigsten überschrittene Gesetz und eine reich sprudelnde Einnahmequelle des Kirchenstaates. 

Andere Maßnahmen erschweren zwar das Leben der Kurtisanen, können die gehobene Prostitution aber nie ernsthaft eindämmen. Das liegt freilich auch an der wenig konsequenten Durchführung der Maßnahmen. 

1578
Der Rat der Stadt soll die Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt treiben

München * Der Rat der Stadt erhält von Herzog Wilhelm V. den Auftrag, die „Schlafweiber“ genannten Pfaffenhuren (Konkubinen) aus der Stadt zu vertreiben. Dabei sieht der Stadtrat nicht nur die menschliche Seite des Problems, sondern sorgt sich auch um die unversorgten Kinder, sodass er drei Jahre später wegen Nachlässigkeit im Kampf gegen die Konkubinen zu einer Geldstrafe von 500 Gulden verurteilt wird. 

Dezember 1588
Die Kapläne müssen im Stadtbordell übernachten

München-Angerviertel * Beim Einsammeln des sogenannten Leibpfennigs suchen die Kapläne Graßmann und Ostler von der Sankt-Peters-Pfarrei auch das Stadtbordell auf und zechen mit dem Wirt und seiner Gesellschaft. Als sich die „genachbarten Knappen“ vor dem Haus zusammenrotten, wagen sie sich nicht mehr aus dem Bordell und verbringen die Nacht in demselben.

1591
Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die Unmoral in der Stadt

München * Herzog Wilhelm V. beklagt sich über die stark überhand nehmende Unmoral in der Stadt. Dabei haben selbst die Repräsentanten der Amtskirche Probleme mit der eigenen Lust. Nur in einem sehr schwierigen Prozess gelingt es, die geistlichen Herren auf Dauer von ihren - „Schlafweiber“ genannten - Konkubinen zu trennen. 

18. November 1595
Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus

München * Die letzte Meldung über das Münchner Frauenhaus taucht auf. An diesem Tag wird dem Hanns Ernst und seiner Hausfrau Rosina Selberin, „verschidener zeit gewester wirtin im gemainen haus alhie“, von der Stadtkammer die zehn Gulden Büßerinnen-Prämie ausbezahlt, die man jeder Prostituierten überreicht, wenn sie aus dem Bordell ausscheidet. 

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

14. Juli 1700
Der Hofrat will alle Hurerey- und Gaukelhäuser ausrotten

München - Haidhausen - Au * Ein Befehl des Hofrats fordert dazu auf, bei „behöriger Straff“ endlich alle „Hurerey- und Gaukelhäuser auszurotten“. Doch die Hopfengärten rings um die Stadt, die finsteren Bögen an der Südseite des Marktplatzes, die Ziegelöfen in Haidhausen und die Herbergen in der Au sind beliebte Liebesnester und Schlupflöcher vagierender Mädchen.  

An den genannten Plätzen werden immer wieder sogenannte „Schrannenmentscher“ aufgegriffen. 

5. Mai 1705
Die Landbevölkerung ist am stärksten betroffen

Wien * Kaiser Leopold I. stirbt in Wien. Sein 27-jähriger Sohn Joseph I. wird zum Kaiser gewählt. Der neue Herrscher des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation will, dass „auf Bainern Keine andere reflexion zu machen sein, als selbiges in soweith genießen zu Können, das es hinkünftig dem Churfürsten Unnutz seyn solle“.  

Von dieser Politik ist die Landbevölkerung am stärksten betroffen. 

  • Sie hat - neben den drastischen Steuererhöhungen - besonders unter den drückenden Quartierlasten und den Schikanen der hier stationierten oder durchmarschierenden kaiserlichen Regimenter zu leiden.  
  • Hinzu kommt die Disziplinlosigkeiten und Exzesse der Soldaten, die der Landbevölkerung oft zusätzliche Leistungen abpressten.  
  • Die Bauern müssen für die Militaristen Dirnen besorgen und bezahlen.  
  • Häufig zwingt man sie bei Vergewaltigungen der eigenen Frau, der Töchter und Anverwandten zuzusehen.  
  • Selbst von jungen Mädchen und Schwangeren nehmen die Soldaten keinen Abstand.  
  • Plünderungen gefährden die Lebensmittelversorgung der ländlichen Bevölkerung und der Bewohner der Städte. 
1765
Friedrich der Große schafft in Preußen alle Hurenstrafen ab

Berlin - München * Während König Friedrich der Große im aufgeklärten Preußen alle Hurenstrafen abgeschafft hat, wird die Prostitution in München erst wieder zu Beginn des 19.Jahrhunderts offiziell etabliert. Doch bis in München wieder ein Bordell eröffnet werden kann, werden noch Jahre vergehen.

Man bekämpft hier nicht nur die Huren, die „durch ihr geiles Hingeben und Toben [auf dem Tanzboden] die Achtung und Ehrfurcht der Männer längst verloren hatten“, sondern sogar den Wiener Walzer.  

31. Oktober 1814
Prostitution rund um die Isarinseln

München * Der Münchner Polizeidirektor von Stetten vermerkt in seinem Rapport:

„[...] Man mag ein Wirtshaus betretten, welches man wolle, so werden in demselben Husaren getroffen und in der Regel nicht alleine, sondern in der Gesellschaft ihrer Schönen, welche nicht neben, sondern auf ihnen sitzen. Gewöhnlich sind diese Damen aus der Vorstadt Au oder aus Haidhausen oder Dienstmägde.“

Vor 1872
„Ein Paar Frauenzimmer zweideutigen Rufes“ werden angetroffen

München-Englischer Garten - Schwabing * Scheinbar haben sich die Unternehmer Leven & Sohn etwas zu Schulden kommen lassen, denn seither bezahlt ein Joseph Hermann die Pacht. Ob aber das Antreffen von „ein Paar Frauenzimmer zweideutigen Rufes“ zur Kündigung des Pachtvertrages geführt haben, ist unklar.

Jedenfalls lässt sich Joseph Hermann „die Hebung des Unternehmens sehr angelegen sein. Er richtete im ehemaligen Schlössl eine feudale Restauration ein und suchte dem Publikum möglichst viel zu bieten. Da war ein Raubtierhaus, auf einem Hügel ein Bärenzwinger, ein Affenhaus, Singvögelhäuser, ein wildverwachsner Wasserfall. [...]. Die Münchner kamen gern heraus und ließen sich's wohl sein. [...] Auch für artistische Darbietungen sorgte der Pächter und ließ Seiltänzer wie Blondin und Miss Victoria auftreten. Und besonders schön und beliebt war's an Sommerabenden, wenn im Zoologischen ein wenig getanzt wurde“.

September 1889
Ein Mord wird zum Ausgangspunkt für die „Lex Heinze“

Berlin * Das Berliner Ehepaar Gotthilf und Anna Heinze, er ein Zuhälter, sie eine Prostituierte, halten über mehrere Tage ein Mädchen fest, missbrauchen es sexuell und ermorden es schließlich. Das ist der Ausgangspunkt für die Gesetzgebung für das Kuppelei-Gesetz, die sogenannte „Lex Heinze“

1899
Das Kaufhaus Hermann Tietz wird als erstes Kaufhaus eröffnet

München * Das Kaufhaus Hermann Tietz, der spätere Hertie, wird als erstes Kaufhaus in München eröffnet. Der Kaufhausbesitzer muss sich mehrmals vor Gericht den Anschuldigungen der Antisemiten erwehren, dass er durch ihre niedrigen Löhne die Verkäuferinnen zur Prostitution treiben würde. Das bringt zwar den Anschuldigern hohe Geldstrafen ein, hat aber auch Auswirkungen auf das Geschäft des Warenhauses Tietz. 

Ab 1905
Antisemitische Kampagnen gegen das Kaufhaus Tietz

München * Die Firma Hermann Tietz, die seit 1899 das erste Kaufhaus Münchens betreibt, sieht sich wiederholt antisemitisch motivierten Anschuldigungen ausgesetzt. Gegner des Unternehmens behaupten öffentlich, die niedrigen Löhne zwängen Verkäuferinnen zur Prostitution. Gegen diese Verleumdungen geht die Firma mehrfach erfolgreich gerichtlich vor. 

Zwar werden die Urheber der Anschuldigungen zu hohen Geldstrafen verurteilt, doch die Kampagnen schaden dem Ansehen des Kaufhauses und wirken sich negativ auf dessen Geschäftsergebnis aus. Die Vorfälle zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg jüdischer Unternehmen zunehmend zum Ziel antisemitischer Angriffe wird.

29. Juli 1914
Die Leichtigkeit des Seins auch im Krieg

Wien * Die österreichische Heeresführung vertraut sehr stark darauf, dass es schon irgendwie gut gehen wird. Eine Reihe von k.u.k-Offizieren begreifen den Krieg als Fortsetzung ihres Lebensstils unter erschwerten Bedingungen. Sie „legten Wert auf mehrgängige Menüs, die möglichst formvollendet serviert wurden, und ließen sich von Ehefrauen, Mätressen und Prostituierten begleiten, die für körperliches Wohlbefinden zu sorgen hatten“.  

Eindrucksvoll, aber natürlich karikaturhaft überzeichnet wird die Situation in dem Roman „Der brave Soldat Schweik“ von Jaroslav Hašek.

1981
Skandal um Rosie

München * Die bayerische Rock‘n‘Roll-Band Spider Murphy Gang verarbeitet die Situation der Sperrbezirks-Verordnung und der Verdrängung der Prostitution an den Stadtrand in ihrem Album „Dolce Vita“. Der ausgekoppelte Song „Skandal um Rosie“ verkauft sich über 750.000 Mal und ist der einzige Nummer-Eins-Hit der Band. Das Lied handelt von einer fiktiven Münchner Sexarbeiterin namens Rosie, die den Prostituierten außerhalb des Münchner Sperrbezirks die Freier wegnimmt. 

  • Der Bayerische Rundfunk boykottiert das Lied, da im Refrain „Und draußen vor der großen Stadt, steh‘n die Nutten sich die Füße platt“, das Wort „Nutten“ vorkommt. 
  • Auch in der ZDF-Hitparade wird der Song nicht gespielt, da Dieter Thomas Heck dies nicht will. Das Lied ist ihm „zu heiß“. Im Gegensatz dazu nehmen die Sender außerhalb von Bayern keinen Anstoß daran. 
1982
Prostitution an den Stadtrand verdrängt

München * Unter dem CSU-Kreisverwaltungsreferenten Peter Gauweiler wird eine strenge Überwachung der Sperrbezirks-Verordnung eingeführt, mit der die offene Prostitution weitestgehend in die Stadtrandbereiche verdrängt wird.

Gauweiler geht gegen Sex-Clubs, Peepshows und Gaststätten zweifelhaften Rufs vor. Infolgedessen ist fast im gesamten Münchner Stadtgebiet Prostitution jeglicher Form verboten, auf der Straße, wie auch in Wohnungen oder Hotels. Straßenstrich-Bereiche verlagern sich dadurch vor die Tore von München. 

26. Februar 1987
Peter Gauweilers Anti-Aids-Regelungen

München * Peter Gauweiler, CSU-Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, setzt sich für scharfe Anti-Aids-Regelungen in Bayern ein - mit Zwangstests für Prostituierte, Drogenabhängige und angehende Beamte. Er bezeichnet an Aids erkrankte Personen als Aussätzige.