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Fakten

Juden ist der Aufenthalt im Herzogtum Baiern verboten

1553

München * Die Vertreibung aller Juden aus dem Herzogtum Baiern wird von den versammelten baierischen Landständen in der neuen „Landesordnung“ aufgenommen. Die „Landschaft“ besteht aus Vertretern des Klerus mit Grundherrschaft, des Adels sowie der Städte und Märkte mit niederer Gerichtsbarkeit.

Weil der Landtag in der Regel nur alle drei Jahre zusammenkommt, ist es für Herzog Albrecht V. die erste Gelegenheit, seinen Erlass zur Vertreibung aller Juden vom 21. Dezember 1551 gesetzlich zu verankern.

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