Das Volljährigkeitsalter im Königreich Baiern wird auf 21 Jahre festgesetzt
1. Januar 1814
Königreich Bayern * Das Volljährigkeitsalter im Königreich Baiern wird - ohne Unterschied des Standes oder Geschlechts - einheitlich auf 21 Jahre festgesetzt. Bisher waren die Regelungen in den einzelnen Reichsteilen Baierns unterschiedlich.
Schlagwörter:
Volljährigkeit