Kurprinz Ferdinand Maria wird volljährig
München • Kurfürst Ferdinand Maria wird volljährig. Damit erlischt die Vormundschaft seiner Mutter Maria Anna und er kann die Regentschaft selbst übernehmen.
München • Kurfürst Ferdinand Maria wird volljährig. Damit erlischt die Vormundschaft seiner Mutter Maria Anna und er kann die Regentschaft selbst übernehmen.
Hildburghausen * Durch Therese von Sachsen-Hildburghausen, die Verlobte des baierischen Kronprinzen Ludwig I., wird achtzehn Jahre alt und damit volljährig.
Königreich Bayern * Das Volljährigkeitsalter im Königreich Baiern wird - ohne Unterschied des Standes oder Geschlechts - einheitlich auf 21 Jahre festgesetzt. Bisher waren die Regelungen in den einzelnen Reichsteilen Baierns unterschiedlich.
Nauplia * König Otto von Griechenland trifft im Geleit von 33 Segelschiffen mit der britischen Fregatte Madagaskar in der damaligen griechischen Hauptstadt Nauplia ein. Mit Otto reisen 3.500 bayerische Soldaten, eine größere Zahl Wissenschaftler und Verwaltungsbeamte sowie ein dreiköpfiger Regentschaftsrat, bestehend aus dem ehemaligen bayerischen Finanzminister Joseph Ludwig Graf von Armansperg, dem Kgl. Staatsrat Georg Ludwig von Maurer und dem Generalmajor Karl Wilhelm von Heideck.
Der Regentschaftsrat soll bis zur Volljährigkeit Ottos - in zweieinhalb Jahren - die Regierungsgeschäfte führen.
Schloss Hohenschwangau * Seinen 18. Geburtstag und damit seine Volljährigkeit feiert Kronprinz Ludwig II. auf Schloss Hohenschwangau.
München * Prinz Otto erreicht seine Volljährigkeit mit Vollendung seines 18. Lebensjahres. Damit steht ihm ein eigener Hofstaat, eine Apanagenvon 80.000 Gulden und eine Beförderung zum Hauptmann im Infanterie-Leib-Regiment zu.
München * Kommunalwahl: Von den rund 380.800 Einwohner Münchens haben gerade einmal 19.292 das Wahlrecht für die Stadtratswahl. Die Wahlberechtigten setzen sich vor allem Haus- und Grundbesitzern, selbstständigen Handwerkern, Geschäftsleuten und Industriellen zusammen.
Trotzdem kann Georg Birk als erster Sozialdemokrat in das Gemeindekollegium einziehen.