Die Ewige Flamme darf am Tag und in der Nacht brennen
November 1986
München-Maxvorstadt * Der Stadtrat hebt die Sparmaßnahme, wonach die „Ewige Flamme“ im neuen Mahnmals auf dem Patz der Opfer des Nationalsozialismus nur an besonderen Gedenktagen beziehungsweise nur nachts brennen soll, wieder auf, weil damit die „wesentliche Symbolik des Mahnmals außer Kraft gesetzt“ würde.
Damit wird eine mehr als peinlich zu bezeichnende Diskussion beendet.
Straße:
Platz der Opfer des Nationalsozialismus 0
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