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Fakten

Anwerbeabkommen mit der Türkei

31. Oktober 1961

Bundesrepublik Deutschland-Bonn - Ankara * Zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland wird das „Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“ abgeschlossen. 

Schlagwörter: Anwerbeabkommen, Türkei