Anwerbeabkommen mit der Türkei
31. Oktober 1961
Bundesrepublik Deutschland-Bonn - Ankara * Zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland wird das „Abkommen zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt“ abgeschlossen.
Schlagwörter:
Anwerbeabkommen, Türkei