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Fakten

Das Führen bayerischer Adelstitel wird ausdrücklich verboten

5. April 1919

München-Kreuzviertel * Bezugnehmend auf das „Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels“ wird in einer Bekanntmachung der Staatsregierung das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten. Das Gesetz wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder aufgehoben.