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20. Januar 1919
Entwurf der Weimarer Verfassung wird der Öffentlichkeit vorgestellt

Weimar * Hugo Preuß stellt seinen Entwurf der Weimarer Verfassung der Öffentlichkeit vor.

  • Darin sollen die Rechte der Einzelstaaten stark beschnitten werden.
  • Bayern würde die Militärhoheit, 
  • sein eigenes Post- und Telegraphenwesen sowie 
  • das Recht, direkte Steuern zu erlassen, verlieren. 
  • Das würde auch das Ende der bayerischen Außenpolitik bedeuten.  
  • Aus einem souveränen Einzelstaat soll ein Teilstaat des Deutschen Reichs werden. 
29. März 1919
Protest gegen den Entwurf der Weimarer Verfassung

München * Dipl.-Ing. Otto Ballerstedt vom Bayernbund legt in einer von ihm einberufenen Versammlung Protest gegen die im Entwurf der Weimarer Verfassung beabsichtigte Beseitigung der bayerischen Reservatsrechte ein. Er sagt: „Für Großpreußen haben wir in Süddeutschland kein Verständnis. Wir wollen ein großes deutsches Reich mit wahrhaft gleichberechtigten Bundesstaaten.“ 

11. August 1919
Erwachsenenbildung als verpflichtende Aufgabe

Deutsches Reich * In der Weimarer Republik erhält die Erwachsenenbildung Verfassungsrang. Der Artikel 148 Abs. 3 der Reichsverfassung macht die Förderung der Erwachsenenbildung zu einer verpflichtenden Aufgabe für das Reich, die Länder sowie die Gemeinden und hebt dabei besonders die Volkshochschulen hervor. 

Diese bilden in dieser Zeit die wesentlichen Züge ihrer inneren und äußeren Form aus und werden zur bedeutendsten Institution der Erwachsenenbildung. Sie sind sowohl gesellschaftstheoretisch als auch pädagogisch-didaktisch auf Demokratisierung ausgerichtet. Seinen Ausdruck fand dieser Ansatz vor allem in der Sozialform der Arbeitsgemeinschaft. 

11. August 1919
Verfassungsberatungen beendet

Bamberg * Der Verfassungsausschuss hat in 21 Sitzungen die neue bayerische Verfassung beraten.

Es werden noch redaktionelle Angleichungen an die Weimarer Verfassung vorgenommen, die am gleichen Tag in Kraft getreten ist. Zum Beispiel die in Paragraph 13 festgelegte Homogenitätsklausel „Reichsrecht bricht Landesrecht“

11. August 1919
Die Verfassung der Weimarer Republik tritt in Kraft

Weimar * Die Verfassung der Weimarer Republik tritt in Kraft. Diese enthält stärkere zentralistische Elemente und schränkt die Eigenständigkeit der alten Staaten ein.

Die Preußische Gesandtschaft in der Prinzregentenstraße besteht weiter. Sie hat nun die Aufgabe den Kontakt zwischen den beiden Länderregierungen zu vermitteln und Probleme, die im Reichsrat zu verhandeln sind, vorher zu koordinieren und abzustimmen.

11. August 1919
In der Weimarer Republik wird das Eheverbot für Lehrerinnen aufgehoben

Weimar * Erst in der demokratischen Weimarer Republik darf die Lehrerin vom Hochzeitsmahl wieder an die Schultafel zurückkehren. Das Zölibat für Beamtinnen wird durch die Weimarer Verfassung aufgehoben. 

Um den 5. September 1919
Bayerns Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung ab

München * Alle acht bayerischen Bischöfe lehnen die demokratische Weimarer Verfassung mit der Begründung ab: „Halte sich wenigsten der Priesterstand das Gewissen rein und frei gegenüber einer Republik und ihrer Verfassung, die aus der Sünde der Revolution und damit aus dem Fluche geboren sind und diesen Fluch bis in das dritte und vierte Geschlecht vererben werden“