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Fakten

Die Weimarer Verfassung hebt bayerische Gesetze auf

11. August 1919

Weimar * Das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels wird durch die Weimarer Verfassung vom 11. August wieder zurückgenommen. Bis dahin ist das Führen bayerischer Adelstitel ausdrücklich verboten.