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Fakten

Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat wieder eingeführt

1923

Berlin * Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat für Beamtinnen wieder eingeführt. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis verheirateter weiblicher Beamter und Lehrer [...] kann jederzeit gekündigt werden. [...] Dies gilt auch bei lebenslänglicher Anstellung“.  

Gleichzeitig wird eine Heiratsprämie, eine Abfindungssumme im Falle der Eheschließung, eingeführt. Die Beamtinnen verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern auch jeglichen Anspruch auf Pension.