Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 10
Suchergebnisse als PDF
14. Oktober 1872
Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt zieht in die Ludwigstraße

München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.

Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“

  • Die Lehrerinnen werden von ihrem männlichen Kollegen verteufelt, obwohl ihr Lohn sowieso schon geringer als der ihrer männlichen Kollegen ist.
  • Außerdem haben die meisten weiblichen Lehrkräfte keine feste Anstellung und kommen über die untersten Stufen der Hierarchie nicht hinaus.
  • Hinzu kommt noch ein strenges Zölibat, ein Heiratsverbot. 
  • Das verordnete Eheverbot für die Lehrerinnen ist ein wirksames Mittel, die Quote der weiblichen Lehrkräfte niedrig zu halten.  

Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme. 

Um 1910
Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus

München - Berlin * Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus. In einem Weisungsbuch heißt es: „Das weibliche Postpersonal bedarf zur Eingehung einer Ehe der Erlaubnis der zuständigen Dienstbehörde. Da sich aber aus der Verwendung von verheirateten Beamtinnen [...] Schwierigkeiten verschiedener Art ergeben können, kann dem unterstellten weiblichen Personal [...] die Erlaubnis zur Eingehung einer Ehe nicht erteilt werden“

11. April 1919
Gustav Landauer führt Sozialreformen im Bildungsbereich durch

München * Gustav Landauer, der Volksbeauftragte für Volksaufklärung, führt in der kurzen Zeit der (sozialistischen) Räterepublik Baiern einige Sozialreformen im Bildungsbereich ein. Nachdem das Erziehungswesen durch die Regierung Eisner auf eine staatliche Grundlage gestellt worden war, führt Landauer folgende Neuerungen ein:

  • Die Einheitsschule für alle Schüler vom 7. bis zum 13. Lebensjahr,
  • die Handwerksschulen für die praktische Ausbildung,
  • die Mittelschulen für die weiterführende geistige Ausbildung.
  • Die Abschaffung der Prügelstrafe,
  • die Aufhebung des Zölibats für Lehrerinnen und
  • die Wahl von Schulräten, in die Lehrer, Eltern und Schüler gewählt werden.
  • Die Kirche spielt in diesem Erziehungskonzept keine Rolle mehr.
  • Ein neues Hochschulprogramm für die zweitgrößte deutsche Universität in München wird entwickelt.
  • Der Lehrkörper und die Studenten sollen auf rechtsextremistische Aktivitäten überprüft werden. 
11. August 1919
In der Weimarer Republik wird das Eheverbot für Lehrerinnen aufgehoben

Weimar * Erst in der demokratischen Weimarer Republik darf die Lehrerin vom Hochzeitsmahl wieder an die Schultafel zurückkehren. Das Zölibat für Beamtinnen wird durch die Weimarer Verfassung aufgehoben. 

1921
Das Reichsgericht erklärt bayerischen Alleingang für verfassungswidrig

Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.  

Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind. 

1923
Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat wieder eingeführt

Berlin * Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat für Beamtinnen wieder eingeführt. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis verheirateter weiblicher Beamter und Lehrer [...] kann jederzeit gekündigt werden. [...] Dies gilt auch bei lebenslänglicher Anstellung“.  

Gleichzeitig wird eine Heiratsprämie, eine Abfindungssumme im Falle der Eheschließung, eingeführt. Die Beamtinnen verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern auch jeglichen Anspruch auf Pension. 

Nach dem 30. Januar 1933
Mit dem Nationalsozialismus kommt das Eheverbot für Lehrerinnen zurück

Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent. 

Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.