Die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“
Elvira: Im 4. Jahrhundert hat man die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“ und zur „Sexuel„sexuellentsamkeit von Priestern“ erlassen.
Elvira: Im 4. Jahrhundert hat man die ersten rechtlichen Bestimmungen zur „Ehelosigkeit“ und zur „Sexuel„sexuellentsamkeit von Priestern“ erlassen.
München-Maxvorstadt * Die Kreislehrerinnenbildungsanstalt für Oberbayern hat im Gebäude des Damenstifts an der Ludwigstraße ihre neue Unterkunft gefunden. Die Lehramtsaspirantinnen müssen eine höhere Erziehungs- und Unterrichtsanstalt besuchen und anschließend eine zweijährige Fachausbildung durchlaufen, werden aber nicht in den gleichen Fächern ausgebildet wie die Männer.
Behörden und Lehrer sehen die Frau in der Schule - zwar als einen hübschen, aber dennoch - als Ärgernis erregenden Fremdkörper an. Kritiker betonen, dass der Körper der Lehrerinnen „den Anstrengungen des Schulberufs weniger gewachsen ist als der der Männer. Wir Deutsche aber, die dem konzentrischen Drucke aller Völker Europas ausgesetzt sind, können die Verweiblichung am allerwenigsten brauchen. Wir können uns in unserer Stellung nur halten aufgrund jener harten Männertugenden, die das schönste Erbteil des deutschen Volkes sind.“
Die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf wird begründet und verteidigt. So kommt der Bayerische Landtag zur Erkenntnis, dass das Eheverbot „einem dem Interesse der Schule schädlichen Widerstreit zwischen den Pflichten einer Frau als Lehrerin und als Ehefrau“ zuvorkomme.
München * Die katholischen Lehrerinnenvereine vertreten die Auffassung, dass die Ehe die Entfaltung der Kräfte in Erziehung und Unterricht verhindert. Mit dieser Zölibat-Diskussion blamieren sich die deutschen Lehrervereinigungen europaweit, denn fast überall lehren dort verheiratete Frauen an den Schulen.
München - Berlin * Dienst und Ehe schließen sich für die Vermittlungskräfte aus. In einem Weisungsbuch heißt es: „Das weibliche Postpersonal bedarf zur Eingehung einer Ehe der Erlaubnis der zuständigen Dienstbehörde. Da sich aber aus der Verwendung von verheirateten Beamtinnen [...] Schwierigkeiten verschiedener Art ergeben können, kann dem unterstellten weiblichen Personal [...] die Erlaubnis zur Eingehung einer Ehe nicht erteilt werden“.
München * Gustav Landauer, der Volksbeauftragte für Volksaufklärung, führt in der kurzen Zeit der (sozialistischen) Räterepublik Baiern einige Sozialreformen im Bildungsbereich ein. Nachdem das Erziehungswesen durch die Regierung Eisner auf eine staatliche Grundlage gestellt worden war, führt Landauer folgende Neuerungen ein:
Weimar * Erst in der demokratischen Weimarer Republik darf die Lehrerin vom Hochzeitsmahl wieder an die Schultafel zurückkehren. Das Zölibat für Beamtinnen wird durch die Weimarer Verfassung aufgehoben.
München * Das Bayerische Volksschulgesetz führt die Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, wieder ein.
Berlin - München * Das Reichsgericht erklärt den bayerischen Alleingang der Unvereinbarkeit zwischen Ehe und Lehrberuf, also das Zölibat für Lehrerinnen, für verfassungswidrig und beendet.
Trotzdem kommt es in Bayern immer wieder zu Entlassungen verheirateter Frauen. Selbst Dienstwohnungen I. Ordnung können Lehrerinnen nicht erhalten, da sie den männlichen Lehramtsinhabern vorbehalten sind.
Berlin * Mit der Personalabbauverordnung wird das Zölibat für Beamtinnen wieder eingeführt. Dort heißt es: „Das Dienstverhältnis verheirateter weiblicher Beamter und Lehrer [...] kann jederzeit gekündigt werden. [...] Dies gilt auch bei lebenslänglicher Anstellung“.
Gleichzeitig wird eine Heiratsprämie, eine Abfindungssumme im Falle der Eheschließung, eingeführt. Die Beamtinnen verlieren nicht nur ihre Arbeit, sondern auch jeglichen Anspruch auf Pension.
Deutsches Reich * Mit dem Nationalsozialismus kommen die alten, stockkonservativen Töne wieder zurück. Die NS-Machthaber entlassen alle verheirateten Lehrerinnen und kürzen den verbliebenen das Gehalt um zehn Prozent.
Die Meinung, „die deutsche Mutter gehört zu den Kindern nach Hause“, ändert sich programmatisch erst wieder, nachdem die Lehrer zum Kriegsdienst eingezogen worden sind. Nun darf die Frau wieder einmal ihren Mann stehen.