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Fakten

Der Reichstag beschließt das sogenannte Ermächtigungsgesetz

24. März 1933

Berlin * Der Reichstag beschließt - nach der Aberkennung der Reichstagsmandate der KPD und mit den Gegenstimmen der SPD das Gesetz zur Behebung der Not im Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Für das Gesetz stimmen die Reichstagsfraktionen der NSDAP, DNVP, des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei - BVP, DVP und DStP.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird kein Steuergesetz mehr parlamentarisch beraten und beschlossen.