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17. März 1919
Johannes Hoffmann (SPD) einstimmig zum Ministerpräsidenten gewählt

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu seiner ersten Sitzung seit dem 21. Februar zusammen. Die Abgeordneten müssen nacheinander vier Leibesvisitationen und Ausweiskontrollen über sich ergehen lassen. 

Eine neue Regierung unter dem Vorsitz des Mehrheitssozialdemokraten Johannes Hoffmann wird eingesetzt und mit einem Ermächtigungsgesetz mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet. 

Johannes Hoffmann wird auf der Basis des noch von Kurt Eisner vorbereiteten Vorläufigen Staatsgrundgesetzes vom 17. März 1919 zum Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern gewählt. Er wird deshalb auch als erster parlamentarischer, also vom Vertrauen des gewählten Landtags getragener Ministerpräsident bezeichnet. Aus diesem Grund ist - bis zum heutigen Tag -  in der Bayerischen Staatskanzlei in der Galerie der Ministerpräsidenten kein Bild von Kurt Eisner aufgenommen worden. 

Der Landtag nimmt das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern an. Darunter das Gesetz über die Aufhebung des bayerischen Adels. 

24. März 1933
Der Reichstag beschließt das sogenannte Ermächtigungsgesetz

Berlin * Der Reichstag beschließt - nach der Aberkennung der Reichstagsmandate der KPD und mit den Gegenstimmen der SPD das Gesetz zur Behebung der Not im Volk und Staat, das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Für das Gesetz stimmen die Reichstagsfraktionen der NSDAP, DNVP, des Zentrums, der Bayerischen Volkspartei - BVP, DVP und DStP.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird kein Steuergesetz mehr parlamentarisch beraten und beschlossen.

24. März 1933
Faulhaber: Mehr Toleranz gegenüber der neuen Regierung

München * Kardinal Michael von Faulhaber fordert seine bayerischen Amtsbrüder auf, „trotz allem mehr Toleranz gegen die neue Regierung zu üben, die heute nicht bloß im Besitz der Macht ist, was unsere Grundsätze nicht umstoßen könnte, sondern rechtmäßig wie noch keine Revolutionspartei in den Besitz der Macht gelangte.“ 

28. April 1933
Der Bayerische Landtag tritt letztmals zusammen

München-Kreuzviertel * Der Bayerische Landtag tritt an diesem und dem darauffolgenden Tag letztmalig für die nächsten 13 Jahre zusammen. Der Landtag wird nach dem Ergebnis der Reichstagswahlen,vom 5. März 1933 gebildet. Von den 103 Abgeordneten gehören 51 Abgeordnete der NSDAP an, 30 der Bayerischen Volkspartei - BVP, 17 der SPD und 5 der Kampffront. Von einer freien Volksvertretung kann allerdings keine Rede mehr sein.

Der Landtag hat nur mehr das Ermächtigungsgesetzes zur endgültigen Selbstausschaltung als Verfassungsorgan zu erlassen. Ansonsten dienen die beiden Sitzungen vornehmlich der Demonstration der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Bayern.