Das Bayerische Wahlgesetz wird im Landtag verabschiedet
12. April 1848
München-Kreuzviertel * Zwischen dem 12. und 15. April wird das Bayerische Wahlgesetz für das Frankfurter Paulskirchenparlament im Landtag verabschiedet und nach der Zustimmung der Kammer der Reichsräte und des Staatsrats verkündet.
Schlagwörter:
Landtag, Verfassung, Ständeversammlung, Abgeordnetenkammer, Kammer der Reichsräte, Staatsrat, Paulskirchenparlament