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30. September 1796
Freiherr von Montgelas erarbeitet das umfangreiche Ansbacher Mémoire

Ansbach * Freiherr Maximilian Joseph von Montgelas legt Herzog Max Joseph von Pfalz-Zweibrücken das „grundlegende Reformprogramm für die künftige Regierung des Kurfürstentums Baiern“ vor. Es trägt entscheidend zur Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Herzog und dem Freiherrn bei.

Das Ansbacher Mémoire ist ein Konzept zur Anpassung der baierischen Verfassungs- und Verwaltungsverhältnisse an die Gegebenheiten der neuen Zeit. Auf sieben eigenhändig geschriebenen Doppelblättern beschreibt Montgelas die herrschenden Verhältnisse in Baiern und schlägt gleichzeitig Maßnahmen vor, die - nach seiner Meinung - für eine effektive und nach den Gesichtspunkten der Aufklärung gebildete Staatsverwaltung notwendig sind. Im Kern der Reformen fordert der Freiherr  

  • eine klar gegliederte Ministerialorganisation mit abgegrenzten Zuständigkeiten,
  • eine neue Verwaltungsgliederung mit einheitlichen Instanzenwegen in Gesamtbaiern;
  • eine gut ausgebildete, unbestechliche, ausreichend bezahlte und sozial abgesicherte Beamtenschaft;
  • die steuerliche Gleichbehandlung aller Menschen;
  • die Unabhängigkeit der Richter,
  • die Trennung von Justiz und Verwaltung,
  • die Überantwortung aller judikativen Bereiche in staatliche Oberaufsicht,
  • die Reform des Straf- und Zivilrechts;
  • die Möglichkeit für die Bauern, adeliges Obereigentum an Grund und Boden abzulösen;
  • die Beschränkung der Kirche auf den religiösen Bereich,
  • die Aufhebung der Bettelorden und die bessere Nutzbarmachung der Klöster;
  • die religiöse Toleranz;
  • die Aufhebung der Zensur;
  • die Verbesserung der Universitäten und Schulen. 
  • In einer übergeordneten Instanz soll die Zusammenarbeit der Ministerien gefördert werden und eine Koordination der Einzelmaßnahmen erfolgen. 

Am Ende steht ein geschlossenes Staatsgebiet, in dessen Ministerien sich alle staatliche Macht vereint.

Darüber hinaus will Montgelas ein baierisches, patriotisches Empfinden wecken, um die örtlichen Gebundenheiten des Einzelnen abzulösen und statt dessen eine Identifikation mit dem Kurfürstentum, später Königreich, herbeiführen.

Die Forderung nach einer Volksvertretung - nicht nur einer Ständeversammlung - wiederholt Montgelas im Ansbacher Mémoire nicht mehr. Wohl aber die Gleichheit aller vor dem Gesetz und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Adels. Seine Adelspolitik nimmt später weitaus konservativere Züge an, vor allem nachdem er im Jahr 1803 selbst Grundbesitz erworben hat.

2. März 1807
Die Kroninsignien treffen in München ein

Paris - München * Die in Paris angefertigten Kroninsignien treffen in München ein und werden in der Schatzkammer deponiert. Eine Königskrönung findet jedoch nie statt. Die baierischen Kroninsignien dienen ausschließlich dem Staatszeremoniell und werden bei der Eröffnung der Ständeversammlung dem König als Staatssymbol vorangetragen. 

26. Mai 1818
Die Ständeversammlung hat über die Post mitzubestimmen

München * Seit der Verfassung vom 26. Mai 1818 sind im Königreich Baiern Fragen der Post nicht mehr alleine Angelegenheit des Landesherrn und seiner Regierung. Die Ständeversammlung hat das Recht über die Staatsausgaben und damit auch über die Post mitzubestimmen.

Zu den bevorzugt diskutierten Themen in der Ständeversammlung gehört unter anderem die Frage, ob die Post, als Öffentliche Anstalt die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu befriedigen hat oder ob sie vorwiegend Geld in die immer leeren Staatskassen bringen soll. Immer wieder prangern die Abgeordneten

  • die katastrophalen Dienstleistungen der Post,
  • die Grobheit der Postillione und
  • den miserablen Zustand der baierischen Straßen an.
5. März 1819
Ein Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel

München-Kreuzviertel * Joseph von Utzschneider bringt in seiner Funktion als Münchner Bürgermeister in der Ständeversammlung einen Antrag gegen den jüdischen Hausiererhandel ein. Der Handel der Juden soll demnach die „Quelle aller den inländischen Handel und das Gewerbe untergrabenden und vernichtenden Übel“ darstellen. 

August 1819
Judenverfolgung inden fränkischen Landesteilen

Franken - Würzburg * Kurz nachdem König Max I. Joseph den Maßnahmenkatalog zur Eingrenzung des jüdischen Hausiererhandels genehmigt hat, kommt es in den fränkischen Landesteilen zu schweren Judenverfolgungen, „die vor allem in Würzburg das Maß des seit Jahrhunderten Dagewesenen überschritten. […] Arbeitslose, Handwerksburschen, verschuldete Bauern und Bürger stürmten die Häuser der Juden. Synagogen wurden in Brand gesteckt“.

Die Übergriffe auf die jüdischen Mitbürger dauern - mit Unterbrechungen - bis ins Jahr 1822 hinein an. 

1825
Die Themen Ansässigmachung und Verehelichung im Landtag

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung befasst sich mit den Themen Ansässigmachung und Verehelichung. Man verweist auf England und Holland, wo der Wohlstand auf einer zahlreichen und gewerbefleißigen Bevölkerung basiert.

Dagegen hindern im Königreich Baiern die „Erschwerung der Heiraten und Ansässigmachungen […] ein unserem dürftigen Boden und seiner großen Oberfläche angemessenes Wachstum der Bevölkerung und beraubten uns dadurch gerade der Entwicklung jener kostbaren Kräfte, durch deren fruchtbare Produktion der innere Wohlstand am segensreichsten gedeiht und die Gewichtigkeit eines Staates am sichersten emporsteigt“.

Bedenken, dass die wachsende Bevölkerung nicht ernährt werden könne, zerstreut der Abgeordnete Jakobi mit Hunden in der Landeshauptstadt: „In München werden viele Tausend unnütze Hunde gehalten, die besser genährt und gefüttert werden oft als Tausende von Menschen“

11. September 1825
Die Ständeversammlung verabschiedet drei Sozialgesetze

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Die Ständeversammlung verabschiedet drei Gesetze, die als die ersten von einer bayerischen Volksvertretung verabschiedeten Sozialgesetze angesehen werden:

  • Das Gesetz über die Heimat,
  • das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung und
  • das Gesetz über das Gewerbewesen. 
1. September 1828
Freiherr von Zentner muss zurücktreten

München-Kreuzviertel * Als Bauernopfer für die gescheiterte Stände-Versammlung muss der liberal gesinnte Freiherr von Zentner herhalten, der von dem als liberal geltenden Joseph Ludwig Graf von Armansperg, keine zwei Wochen nach dem Ende der Stände-Versammlung, ersetzt wird.  

Armanspergs bisherige Aufgabe als Innenminister übernimmt der als konservativ geltende Eduard von Schenk. Er gilt König Ludjwig I. als wesentlich gefügiger als sein Amtsvorgänger, der die „Trennung von Religion und Staat“ vertritt. 

17. November 1828
König Ludwig I. vergeht die Lust am Liberalismus

München-Kreuzviertel * Die erste Stände-Versammlungen unter der Leitung von König Ludwig I. findet in der Zeit vom 17. November 1827 bis 18. August 1828 statt. Der bayerische Monarch ist gemeinsam mit seinem Leitenden Minister Georg Friedrich Freiherr von Zentner mit großen Erwartungen an dieses Zusammentreffen herangetreten. Die königlich angeordnete prunkvolle Eröffnung der Stände-Versammlung soll eine neue Ära einleiten.  

Der Hinweis in Ludwigs Thronrede erweckt liberale Hoffnungen, auch wenn der König betont, dass ihm die Religion das Wichtigste sei. Das Einbringen von 39 Gesetzentwürfen in beide Kammern durch König Ludwig I. schürt die hohen Erwartungen zusätzlich.  

Doch die Ernüchterung tritt auf beiden Seiten sehr schnell ein. Die Mandatsträger der beiden Kammer wollen sich nicht als bloße Erfüllungsgehilfen königlicher Politik verstanden wissen. Und der autokratische und ungeduldige Monarch zeigt sich enttäuscht von dem vielfältigen parlamentarischen Widerstand, den er nicht nach seinem Willen brechen kann. Deshalb vergeht ihm schlagartig die Lust am Liberalismus und an den Reformen.  

Kaum hatte er die politische Verantwortung übernommen, soll sich bei ihm eine lebenslang anhaltende Entfremdung gegenüber der Verfassung einstellen. 

20. Februar 1831
Teilnahme an der Ständeversammlung verweigert

München-Kreuzviertel * Die zweite Ständeversammlung in Ludwigs I. Regierungszeit beginnt. Die Sitzungsperiode dauert bis zum 29. Dezember 1831.  

Die Mitglieder der Abgeordnetenkammer sind im Dezember des Vorjahres neu gewählt worden. Das Ergebnis brachte 62 Abgeordnete auf die christlich-konservative Regierungsseite und 66 Abgeordnete auf der fortschrittlich-liberale Bank der Opposition.  

Weil der Monarch mit dem Wahlergebnis nicht einverstanden ist, macht er von seinem ihm verfassungsgemäß zustehenden „Ausschließungsrecht“ bei fünf zur Opposition zählenden Abgeordneten Gebrauch und verweigert ihnen die Teilnahme an der Ständeversammlung. 

22. Mai 1831
Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt gezwungen

München-Kreuzviertel * Die schwäbischen und fränkischen Oppositionellen zwingen in der Frage der Pressefreiheit - sehr zum Ärger von König Ludwig I. - den Innenminister Eduard von Schenk zum Rücktritt. Dadurch muss König Ludwig I. die Zensurverordnung wieder zurücknehmen, was allerdings nichts an der Praxis der Zensur ändert. 

1834
Wiedereinführung der Fornikationsstrafe gefordert

München * Die Wiedereinführung der Fornikationsstrafe [= Bestrafung der einfachen Unzucht] wird in der Ständeversammlung von katholischen und evangelischen Abgeordneten in einer gemeinsamen Eingabe gefordert. Es kommt zu keiner Verschärfung des Strafrechts, weil man eine Erhöhung der Abtreibungs- und Kindermorddelikte befürchtet. 

4. März 1834
Die Beratungen sollen ein Erfolg für König Ludwig I. werden

München-Kreuzviertel * Das nächste Zusammentreffen der Stände-Versammlung wird für die Zeit vom 4. März bis 3. Juli 1834 einberufen. Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein setzt alles daran, dass die Beratungen zu einem Erfolg für König Ludwig I. werden sollen. Und die vorausgegangenen, vom König veranlassten Einschüchterungen zeigen auch in der Abgeordnetenkammer ihre Wirkung. 

Juni 1834
Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung

München-Graggenau * Monatelang ziehen sich die Auseinandersetzungen um die Umbaufinanzierung des Palais Toerring-Jettenbach hin. Die Ministerien haben wegen der Unzweckmäßigkeit und Unglaubwürdigkeit des Projekts erheblich Vorbehalte. Der teuere Vorbau bringt kaum einen Zugewinn an Raum und ist außerdem durch mangelnde Belichtung nur sehr schlecht nutzbar. Was also soll die entstehenden Kosten rechtfertigen?

Schon deshalb holen die befassten Ministerien einen Gegenentwurf des Maurermeisters Höchl ein, der anstelle der Bogenhalle eine einfache Fassade vorsieht. Doch das steht den Interessen des Königs diametral entgegen. Ludwig I. geht es einzig und alleine um die Gestaltung der Fassade, die er von den Wohnräumen seines Schlosses aus zu sehen bekommt. 

Einen letzten Vermittlungsversuch unternehmen die Minister Maximilian Emanuel Freiherr von Lerchenfeld und Friedrich August Freiherr von Gise im Juni 1834. Wenn der König schon nicht auf den kostspieligen Arkadenvorbau verzichten will, soll er dessen Errichtung doch durch einen Zuschuss aus seinen Mitteln unterstützen, „damit, wenn in künftiger Ständeversammlung dieser Bau zur Sprache kommt und dem Ministerium zum Vorwurf gemacht wird, es habe denselben mit Vernachlässigung des Raums nur im Sinne architektonischer Schönheit geführt, alle Klagen einzelner Mitglieder der Ständeversammlung dadurch beseitigt werden können“.

Der König reagiert rigoros, selbstherrlich und schroff: „Die Stände über Fassaden von Gebäuden zu hören ist der Verfassung nicht gemäß. Einmischung derselben in die Administration leide ich nicht. Dieses ist Mein letztes Wort in Betreff dieses Gegenstandes.“ Da der Generalpostadministrator Lippe nichts weiter als ein opportunistischer Erfüllungsgehilfe des Königs ist, genügt ein Machtwort und die Postdirektion bezahlt den gesamten Umbau des Palais - einschließlich der nicht nur unbrauchbaren, sondern für ihre Belange geradezu unfunktionalen Säulenhalle - aus dem eigenen Haushalt.

18. September 1837
König Ludwig I. legt sich mit der Stände-Versammlung an

München-Kreuzviertel * König Ludwig I. argumentiert vor der Stände-Versammlung so:

„Die Verfassungsurkunde räumt den Ständen keineswegs das Recht ein, die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben unabänderlich mit verbindender Kraft für die Regierung festzustellen, nur zum Zwecke der Steuerbewilligung wird denselben das Budget vorgelegt; ein Finanzgesetz ist in der Verfassung nicht vorgeschrieben, sondern nur durch eine gezwungene Interpretation ist die bisherige Übung eingeführt worden. Zwingen lasse ich mich nicht, dafür meyne ich, sollte ich zu gut bekannt seyn. [...].“ 

Die Kammer der Abgeordneten wollte einen derartigen Angriff des Königs freilich nicht akzeptieren und selbst die Kammer der Reichsräte ist von den Argumenten des Innenministers Oettingen-Wallerstein überzeugt. Es kommt, was kommen musste: wer dem König nicht nach dem Mund spricht, hat mit Sanktionen zu rechnen, weshalb Ludwig I. seinen liberal geltenden Innenminister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein am 4. November 1837 entlässt. 

14. August 1838
König Ludwig I. erlässt die die Kniebeugeverordnung

München * Als ein Beispiel der rückwärtsgewandten antikatholischen Maßnahmen kann die Kniebeugeverordnung für die Bayerische Armee gelten.  

Die Vorschrift über die Kniebeuge war vom damaligen Kurfürsten Max IV. Joseph im Jahr 1803 abgeschafft worden, nachdem Baiern kein ausgesprochen katholisches Land mehr war und Katholiken und Protestanten in der gleichen Armee dienten. Wenn also der Priester den Segen gab, knieten sich die Katholiken hin, während die Protestanten gemäß ihrer Glaubensauffassung stehen blieben. Nun befiehlt aber König Ludwig I., dass Alle niederzuknien haben. 

28. Dezember 1839
Die Stände-Versammlung und die konservative Politik

München-Kreuzviertel * Die Stände-Versammlung dauert vom 28. Dezember 1839 bis 15. April 1840. Die Reichsräte und die Abgeordneten haben sich nun auch mit dem politischen Kurswechsel in der ludovizianischen Innenpolitik durch den konservativen Innenminister Karl August von Abel auseinanderzusetzen. 

14. November 1842
Die Stände-Versammlung erhält ein Mitspracherecht

München-Kreuzviertel * Die nächste Stände-Versammlung dauert vom 14. November 1842 bis zum 30. August 1843. Sie ist zu Beginn überschattet vom Ausschluss mehrerer Abgeordneter, hauptsächlich aus der Pfalz.  

Den Schwerpunkt der Verhandlungen bildet wiederholt die Frage der „Erübrigungen“, deren Summe seit dem Jahr 1837 auf fast 30 Millionen Gulden angewachsen ist, und die der König ohne Beteiligung der Volksvertretung für sich beanspruchen will.

Eingespart wurden diese Gelder zum größten Teil bei Infrastrukturmaßnahmen. Dabei war der Zustand der Straßen so katastrophal, dass man amüsiert feststellte, man könne bald nicht mehr zu den Prachtbauten Ludwigs gelangen. Doch der öffentliche Straßenbau interessierte den König nicht, da ihm sonst nicht genügend Geld für „seine Sachen“ bleibt. 

Zudem wird bei der Verwaltung und den Bildungseinrichtungen gespart. Der Bildungsetat bleibt dreißig Jahre lang gleich und beträgt für ganz Bayern nur ein Viertel der Zivilliste für das Königshaus.  

Das Ergebnis der Stände-Versammlung ist das sogenannte „Verfassungsverständnis“, in dem der König seinen Anspruch auf die alleinige Verfügungsmacht über die „Erübrigungen“ aufgeben muss. Das Parlament erhält bei der Verwendung der Gelder ein Mitspracherecht und geht aus dieser Auseinandersetzung gestärkt hervor. 

1. Dezember 1845
Widerstand gegen die Konfessionspolitik des Innenministers Abel

München-Kreuzviertel * Die Stände-Versammlung wird für den 1. Dezember 1845 einberufen und tagt bis zum 24. Mai 1846. Die feierliche Eröffnung der Zusammenkunft der Volksvertreter findet, wie bereits beim vorhergegangen Treffen des Jahres 1842, in der Residenz statt. König Ludwig I. sucht das Ständehaus in der Prannerstraße nicht mehr offiziell auf.  

Neun Abgeordnete werden ausgeschlossen, darunter acht Protestanten. Nun kocht der Widerstand gegen die Konfessionspolitik des Innenministers Karl August von Abel hoch. Die evangelischen Untertanen fühlen sich schon seit längerer Zeit zurückgesetzt und ungerecht behandelt. 

1. Januar 1847
Innenminister Abel wird ein wichtiges Ressort entzogen

München-Kreuzviertel * Dem Innenminister Karl August von Abel wird ein wichtiges Ressort entzogen, indem man ein eigenes Ministerium des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten ins Leben ruft. Zum zuständigen Minister wird Karl Freiherr von Schreck ernannt. 

20. September 1847
In der Stände-Versammlung werden weitreichende Forderungen erhoben

München-Kreuzviertel * Vom 20. September bis 30. November 1847 wird eine Außerordentliche Stände-Versammlung einberufen, bei der es im Grunde nur um eine Anleihe zur Finanzierung der Eisenbahn geht. 

In beiden Stände-Kammern werden lautstark liberale Forderungen wie die Ausweitung der Pressefreiheit und weitere Reformen, die die Märzforderungen des darauffolgenden Jahres vorwegnehmen, erhoben. 

Um den 30. September 1847
Beschlüsse in der der Ständeversammlung gegen die Zensur

München-Kreuzviertel * Die willkürliche Verweigerung und Entziehung des Postdebits wird nun auch auf dem außerordentlichen Landtag vom September/November 1847 diskutiert. Die beiden Kammern der Ständeversammlung fassen dabei einen Beschluss, mit dem sie die Regierung auffordern, von der „Verweigerung bzw. Entziehung der Postbeförderung für Zeitungen“ Abstand zu nehmen.

30. November 1847
König Ludwig I. bildet das Kabinett um

München-Kreuzviertel * Auch deshalb, weil sich die „Herren Minister“ weigern, die Gräfin von Landsfeld zu gesellschaftlichen Veranstaltungen einzuladen, bildet König Ludwig I. - gleich nach Beendigung der Stände-Versammlung - das Kabinett um.  

Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein wird Minister des Königlichen Hauses und des Äußeren sowie Minister des Inneren für Kirchen- und Schulangelegenheiten. 

16. Dezember 1847
Die neue Regierung erreicht die Aufhebung der Zensur

München * Die neuernannte Regierung versucht umgehend innenpolitisch die Wogen zu glätten und erreicht die „Aufhebung der Zensur für die inneren Angelegenheiten“. Der Leitende Minister Ludwig zu Oettingen-Wallerstein sammelt inzwischen - natürlich ohne Wissen des Königs - Material für die „Entfernung der Lola Montez“

Das bedeutet allerdings, dass satirische Zeitschriften nun vermehrt Karikaturen von Lola und Ludwig veröffentlichen. Auch Schmähschriften kursieren in großer Menge. In der politischen Presse offenbart sich, dass die Person des Königs nicht mehr unantastbar erscheint und Ludwig I. den Staat nicht mehr unangefochten repräsentiert. 

3. März 1848
Die Münchner erstellen einen Forderungskatalog an den König

München * In einem Forderungskatalog verlangen die Münchner Untertanen vom König:  

  • Die Verabschiedung eines Gesetzes über Ministerverantwortlichkeit.  
  • Die Einführung voller Pressefreiheit und eines Pressegesetzes.
  • Die Einführung öffentlicher Gerichtsverfahren.
  • Die Unterstützung des Wunsches nach Schaffung einer Volksvertretung für den Frankfurter Bundestag.
  • Die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung.
  • Die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes.
  • Die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes.
  • Die Entlassung des Verwesers des Innenministeriums Berks.  

Die Resolution liegt im Rathaus auf und „innerhalb von nur vier Stunden sollen bereits mehr als 10.000, bald gar 20.000 Unterschriften gesammelt worden sein“. Der Magistrat und zwei aus dem Bürgerstand ausgewählte Vertrauensmänner überreichen die Resolution.  

Noch am Abend verkündet der Leitende Minister Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein, dass die Stände zur Prüfung der Resolution vorzeitig einberufen werden sollen. Als Termin wird der 31. Mai festgesetzt. König Ludwig I. kann und will die Forderungen der Bürger nicht akzeptieren, verspricht aber die Entlassung Berks. Außerdem soll die nächste Stände-Versammlung auf den 31. Mai 1848 vorverlegt werden.  

Als die Münchner diese Forderungen aufstellen, hat Lola Montez das Königreich Bayern bereits seit drei Wochen in Richtung Schweiz verlassen. Es geht nicht mehr um die Affäre mit der Spanischen Tänzerin, es geht nur noch um das autokratische und neoabsolutistische Herrschaftssystem König Ludwigs I., das nicht mehr länger aufrechtzuerhalten ist. 

6. März 1848
Die Königliche Proklamation wird veröffentlicht

München * Die Königliche Proklamation wird als Antwort auf die Forderungen der Münchner Bürgerschaft vom 3. März veröffentlicht. Ludwig Fürst zu Oettingen-Wallerstein hat den Inhalt der Proklamation, in der der König seine weit­ reichenden Versprechungen zur Weiterentwicklung der Bayerischen Verfassung abgibt, redigiert. Sie beinhaltet:  

  • die verfassungsmäßige Ministerverantwortlichkeit,  
  • die vollständige Pressefreiheit,  
  • eine Verbesserung der Wahlordnung,  
  • die Einführung der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in eine Rechtspflege mit Schwurgerichten,  
  • eine umfassende Fürsorge für Staatsdiener und ihre Angehörigen und Ausdehnung dieser Maßnahmen auf die übrigen Angestellten des Staates,  
  • eine Verbesserung der Verhältnisse der Israeliten,  
  • die Abfassung eines Polizeigesetzbuches,  
  • die Vereidigung des Heeres auf die Verfassung und  
  • eine Reform des Deutschen Bundes, insbesondere zu einem deutschen Nationalparlament.  

Die Proklamation schließt mit den Worten: „Alles für mein Volk! Alles für Deutschland!“ und geht sogar über die Forderungen der Petition vom 3. März weit hinaus, beinhaltet aber alle Punkte und damit auch die Märzforderungen. Was aber mit keinem Wort erwähnt wird ist die „soziale Frage“, die Frage der „Bauernbefreiung“.

Nicht nur, dass mit der Proklamation vom 6. März 1848 die Märzforderungen in Bayern noch vor den anderen deutschen Staaten ihre Anerkennung finden, nein, es wird damit auch König Ludwigs I. auto­kratischer Regierungsanspruch mit einem Handstreich ausgehöhlt.

18. März 1848
Die Stände-Versammlung soll im Ständehaus eröffnet werden

München * Die große Mehrheit der Vertreter der Abgeordnetenkammer will, dass die Eröffnung der Stände-Versammlung nicht mehr im Thronsaal der Residenz, sondern wieder im Ständehaus stattfinden soll. Anderenfalls sei „ein förmlicher Bruch zwischen den Ständen und der Regierung“ zu erwarten.  

König Ludwig I. ist strikt gegen diese Aufforderung und vermerkt verärgert, er möchte von dieser Angelegenheit nichts weiter mehr hören. Wenige Stunden später streicht er eigenhändig die Sätze und schreibt kleinlaut darunter: „Im Ständehaus soll dieses Mal die Eröffnung stattfinden.“ 

4. Juni 1848
Ein neues Wahlgesetz bringt entscheidende Verbesserungen

München-Kreuzviertel * Das Gesetz über die Wahl der Landtags-Abgeordneten bringt einige Neuerungen, die als „entscheidend“ bezeichnet werden müssen. Es beseitigt das ständische Element der Verfassungsurkunde von 1818. In diesem bestand die Kammer der Abgeordneten zu einem Achtel aus der Klasse der adeligen Großgrundbesitzer, ebenfalls ein Achtel aus der Geistlichkeit der christlichen Konfessionen, ein Viertel stellten die Vertreter der Städte und Märkte und die verbliebene Hälfte die Landeigentümer ohne gutsherrliche Gerichtsbarkeit.  

  • Im neuen Gesetz errechnet sich die Anzahl der Landtags-Abgeordneten nach dem Verhältnis von je Einem Abgeordneten auf 31.500 Seelen der Gesamtbevölkerung des Königreichs, die auf die „einzelnen Kreise vertheilt“ werden.  
  • Die Wahl ist indirekt. Das heißt, dass in einer Urwahl zunächst Wahlmänner gewählt werden, die dann in einem zweiten Wahlgang die Abgeordneten wählen.
  • Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • Für das aktive Wahlrecht genügt die Zahlung einer direkten Steuer, und sei sie auch noch so klein.
  • Weder das aktive noch das passive Wahlrecht ist an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis“gebunden. Damit kommt auch die staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Juden einen Schritt weiter.
  • Und die nicht an ein bestimmtes Glaubensbekenntnis gebundenen Angehörigen nichtchristlicher Konfessionen dürfen den Verfassungseid unter Weglassung des Bezugs auf das Evangelium schwören.
  • Die Wahl der Landtags-Abgeordneten ist öffentlich, die Stimmzettel müssen jedoch noch vom Wähler unterschrieben werden. Die Geheime Wahl wird erst im Jahr 1881 eingeführt.
  • Außerdem werden noch keine amtlichen Stimmzettel ausgegeben. Diese gibt es erst - mit dem Frauenwahlrecht - im Januar 1919.
  • Das bisherige Ausschließungsrecht des Königs, mit dem er gewählten Abgeordneten den Urlaub für die Teilnahme am Landtag verweigern konnte, wird beseitigt.  

Das Gesetz, das als Bestandteil der Verfassungs-Urkunde angesehen wird, tritt mit der nächsten Wahl in Wirksamkeit. 

4. Juni 1848
Die Landtagsabgeordneten erhalten das Recht der Initiative

München-Kreuzviertel * Ein weiteres wichtiges Vorschriftenwerk ist das Gesetz über die ständische Initiative. Es gibt den Abgeordneten beider Kammern des Landtags das Recht der Initiative, also das Recht, Gesetzesentwürfe einzubringen.  

Immerhin wird damit aus der Stände-Versammlung eine wirkliche Volksvertretung. Und aus dem Ständehaus wird das Landtagsgebäude. 

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

4. Juni 1848
Die Ministerverantwortlichkeit wird Gesetz

München-Kreuzviertel * Ein weiteres Reformgesetz von König Max II. ist das Gesetz, die Verantwortlichkeit der Minister betreffend. Kernpunkt dieses Verfassungsgesetzes ist, dass Regierungsanordnungen des Königs nur durch die Gegenzeichnung des verantwortlichen Ressortministers Geltung erhalten. Damit ist der Spätabsolutismus eines König Ludwigs I. mit einem Gesetz beseitigt.  

Freilich verliert damit der König letztlich seine Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, aber das Parlament hat immer jemanden, den es zur Verantwortung ziehen kann.