Der Entwurf zum Wahlgesetz wird eingebracht
9. April 1906
München-Kreuzviertel * Der Entwurf zum Wahlgesetz wird erstmals nicht von der Regierung eingebracht, sondern vom Landtag in Form eines Antrags.
- Der Vorsitzende des Ministerrats, Clemens Graf von Podewils, unterstützt das Anliegen.
- In der Kammer der Reichsräte bemüht sich besonders Prinz Ludwig [III.] um die Annahme des Entwurfs.
Damit wird die direkte Wahl und die gesetzlich geregelten Wahlkreise eingeführt. Noch immer aber gilt das relative Mehrheitswahlrecht, das die kleineren Parteien benachteiligt.
Personen:
Podewils Clemens Graf von, Ludwig III. Prinz