Herzog Wilhelm V. befiehlt den Eid auf den Glauben abzulegen
14. Dezember 1591
München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen.
Personen:
Wilhelm V. Herzog