14. Dezember 1591
Herzog Wilhelm V. befiehlt den Eid auf den Glauben abzulegen
München * Herzog Wilhelm V. befiehlt, dass neben den Beamten auch alle Offiziere, bürgerliche Obrigkeiten, Stadt- und Marktschreiber, Gerichtsprokuratoren und Schulmeister den „Eid auf den Glauben“ ablegen müssen.
Suchbegriffe: Eid auf den Glauben, Beamte, Offiziere, Bürgerliche Obrigkeit, Stadtschreiber, Marktschreiber, Schulmeister, Gerichtsprokuratoren
Personen: Wilhelm V. Herzog