Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft
1. Juni 1891
München * Das Gewerbegerichtsgesetz tritt in Kraft. In ihm ist festgelegt,
- dass Arbeitsstreitigkeiten vor einem Gewerbegericht ausgehandelt werden können.
- Zudem verbietet es die Sonntagsarbeit und regelt die Kinderarbeit.
Schlagwörter:
Gewerbegerichtsgesetz, Arbeitsstreitigkeiten, Gewerbegericht, Kinderarbeit, Sonntagsarbeit