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6. März 1706
Anna Maria Katharina erhält die Hofmark Haidhausen 

Haidhausen * Nach einem Rechtsstreit mit einem Sohn ihres verstorbenen Mannes aus erster Ehe schließt Anna Maria Katharina Gräfin von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn einen Vergleich. Damit gelangt sie in den vollständigen Besitz der Hofmark Haidhausen. Offen bleibt zunächst das Einlösungsrecht, das Kurfürst Max Emanuel für sich beansprucht. 

Das Einlösungsrecht ist hier das Recht des Kurfürsten, die Hofmark Haidhausen gegen Zahlung einer festgelegten Summe zurückzuerwerben. Anna Maria Katharina kann die Hofmark nach dem Vergleich zwar besitzen, muss aber damit rechnen, dass Max Emanuel dieses Recht geltend macht.

25. April 1711
Kaspar Öttl erhält das Schankrecht für den Haidhauser Kleinwirt 

Haidhausen * Hofmarkherrin Anna Maria Gräfin von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn erteilt dem neuen Kleinwirt Kaspar Öttl das Recht, Weißbier, Braunbier und Branntwein auszuschenken. Er darf außerdem Spielleute auftreten lassen, Kegelplätze betreiben und Kindsmähler – Festessen anlässlich einer Taufe – ausrichten. Die Verleihung sichert den Betrieb seiner Wirtschaft. Neben dem Großwirt gehört Öttl damit zu den wenigen Wirten in Haidhausen mit Schankrecht. 

12. März 1729
Graf Max Cajetan von Törring-Seefeld erbt die Hofmark Haidhausen 

Haidhausen * Anna Maria Katharina Gräfin von Fugger-Kirchberg-Weißenhorn stirbt in München. Aus ihrem Nachlass erhält ihr Sohn Max Cajetan von Törring-Seefeld die Hofmark Haidhausen; ihr jüngerer Sohn Philipp Joseph erbt das Palais. Die Gräfin wird in der Gruft der Münchner Damenstiftskirche beigesetzt.