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Ab dem 5. November 1414
Auf dem Konzil von Konstanz soll das Schisma überwunden werden

Konstanz * Das Konzil von Konstanz beginnt. Es dauert bis zum 22. April 1418. Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Konzils ist die Beendung des Abendländischen Schisma und damit die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Die Lösung besteht darin, alle drei Päpste abzusetzen und einen neuen, von allen anerkannten Papst zu wählen. 

Doch auf dem Konzil wird nach kurzer Zeit eine ungewöhnliche Reform des Stimmrechts unternommen: Fortan gilt nicht mehr das Prinzip ein Teilnehmer, eine Stimme, sondern es wird nach Nationen abgestimmt, wobei jede Nation nur eine Stimme haben soll. Damit haben die Italiener nur noch eine Stimme, die gegen die drei anderen Nationen England, Deutschland und Frankreich sowie die des Kardinalskollegiums steht.

Dem Kirchenkritiker Jan Hus, dem König Sigismund freies Geleit zugesichert hatte, wird auf dem Konzil von Konstanz der Prozess gemacht und am Scheiterhaufen verbrannt. 

Ab dem 6. Dezember 1414
Jan Hus wird in Konstanz in einem Verlies inhaftiert

Konstanz * Jan Hus wird auf der Dominikanerinsel in Konstanz in einem Verlies inhaftiert. Weil Jan Hus seine Thesen nicht widerrufen will, wird der Geleitbrief des Königs für den Kritiker für ungültig erklärt, weil jetzt nicht mehr die weltliche Ordnung für ihn zuständig sei, sondern die kirchliche.

Außerdem war die Zusage - nach damaliger Rechtsauffassung - sowieso ungültig, weil es gegenüber einem Häretiker keine verpflichtende Zusage geben kann.

Bis um den 30. Juni 1415
Jan Hus schwört seinen Lehren nicht ab

Konstanz * Böhmische und mährische Adlige haben erreicht, dass Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz sich selbst und seine Lehren öffentlich verteidigen kann. Das Konzil verlangt von Jan Hus „den Widerruf und die Abschwörung seiner Lehren“. Der als Häretiker Angeklagte lehnt dies jedoch ab. 

Personen: Hus Jan