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27. September 1943
Die Vermögenswerte der Familie Schülein werden eingezogen

München * Das Oberfinanzpräsidium München ordnet an, dass sämtliche Vermögenswerte der Familiengruppe Schülein gemäß einer Anweisung des Reichswirtschaftsministeriums an das Deutsche Reich abzuführen sind. Die Verfügung ist Teil der nationalsozialistischen Enteignungspolitik, mit der jüdischen Familien ihr Vermögen systematisch entzogen wird. 

1949
Das Schlossgut Kaltenberg kehrt in den Besitz der Familie Schülein zurück

Kaltenberg * Das Schlossgut Kaltenberg wird an die Erbengemeinschaft Schülein zurückgegeben. Das Anwesen war während der nationalsozialistischen Herrschaft im Zuge der sogenannten „Arisierung“ entzogen worden und an staatliche Stellen übergegangen. Die Rückgabe stellt einen wichtigen Schritt bei der Wiedergutmachung des der Familie Schülein zugefügten Unrechts dar.