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1. Juni 1891
Reichstag verschärft den Schutz der Kinderarbeit 

Deutsches Reich * Mit dem Arbeiterschutzgesetz, einer umfassenden Änderung der Reichsgewerbeordnung, wird 

  • die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren in Fabriken verboten. 
  • Auch ältere Kinder dürfen dort nicht arbeiten, solange sie noch der Schulpflicht unterliegen. 
  • Für 13- bis 14-Jährige gilt anschließend eine tägliche Höchstarbeitszeit von sechs Stunden, 
  • für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von zehn Stunden. 
  • Darüber hinaus wird die Nachtarbeit von Kindern und Jugendlichen untersagt. 

Die Vorschriften bedeuten einen wichtigen Fortschritt, beschränken sich jedoch weiterhin im Wesentlichen auf Fabriken und vergleichbare Großbetriebe.