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8. November 1918
85 Verordnungen in 105 Tagen

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner wird in der ersten Phase nach dem Umsturz, das ist der Zeitraum vom 8. November 1918 bis zur Ermordung Kurt Eisners am 21. Februar 1919, insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

20. Dezember 1918
Die Hamburger Punkte werden abgeschwächt

Kassel - Berlin * Generalquartiermeister Wilhelm Groener reist nach Berlin, um über die Umsetzung der Hamburger Punkte mit dem Rat der Volksbeauftragten und dem Zentralrat zu verhandeln. Die Sache geht „dank Eberts geschickter Unterstützung, der wie wenige die Kunst des Abbiegens verstand, aus wie das Hornberger Schießen“, so Groeners Resümee.

Der Rat der Volksbeauftragten und der Zentralrat verständigen sich darauf, den Beschluss des Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands zunächst nicht in Kraft treten zu lassen. Die Hamburger Punkte sollen für das Feldheer keine Anwendung finden. Außerdem sollen Ausführungsbestimmungen erlassen werden.

Genau diese Vorgehensweise hat der Kongress zwei Tage vorher ausdrücklich abgelehnt. 

19. Januar 1919
Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten erlassen

Berlin * Die Reichsregierung erlässt Ausführungsbestimmungen zu den Hamburger Punkten, die der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands am 18. Dezember 1918 beschlossen hatte. Die Bestimmungen gehen an den Beschlüssen des Rätekongresses vollkommen vorbei und stärken dafür die Interessen der alten Offizierskorps. 

20. Februar 1919
Eine arbeitsreiche Regierungszeit

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner hat vom 8. November 1918 bis zum Tag der Ermordung Kurt Eisners insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918.