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21. Februar 1919
Generalstreik und Belagerungszustand in München

München * Nach der Ermordung Kurt Eisners bestätigt der Zentralrat den dreitägigen Generalstreik. Über München wird der Belagerungszustand verhängt; eine nächtliche Ausgangssperre soll weitere Gewalt verhindern. Geschäfte und Vergnügungsstätten müssen schließen, der Zug- und Straßenbahnverkehr wird eingestellt. 

Eine Bekanntmachung droht Menschen, die rauben, plündern oder stehlen, mit der Erschießung. Unterzeichnet ist sie von Vertretern der Arbeiter- und Soldatenräte, Polizeipräsident Josef Staimer und Stadtkommandant Oskar Dürr. Dennoch kommt es vereinzelt zu Schießereien und Plünderungen. 

21. Februar 1919
Besetzte Zeitungsredaktionen und nächtliche Plünderungen

München * Nach der Ermordung Kurt Eisners richtet sich die Wut seiner Anhänger auch gegen die Münchner Presse. Insbesondere den bürgerlichen Zeitungen werfen sie vor, durch ihre Hetze gegen den Ministerpräsidenten den Boden für das Attentat bereitet zu haben. 

Soldaten und revolutionäre Aktivisten besetzen Redaktionsräume. Bereits gedruckte Zeitungsexemplare werden paketweise auf die Straße geworfen und teilweise verbrannt. Das Erscheinen der Münchner Zeitungen wird weitgehend unterbunden. Ausgenommen bleiben die „Neue Zeitung“, das Parteiorgan der USPD, und die „Neue Freie Volkszeitung“ des Bayerischen Bauernbunds. 

Auch außerhalb der besetzten Redaktionen kommt es zu Übergriffen. Trotz der ab 19 Uhr geltenden Ausgangssperre werden in der Nacht Adelspalais in Bogenhausen und Schwabing geplündert. Die Ausschreitungen zeigen, wie schwer sich die revolutionären Ordnungskräfte damit tun, die aufgebrachte Stadt unter Kontrolle zu halten. 

Nach dem 21. Februar 1919
Ernst Niekisch gerät in seine eigene Ausgangssperre

München * Zentralratsvorsitzender Ernst Niekisch stellt Ausweise für Personen aus, die von der nächtlichen Ausgangssperre befreit sind. Sich selbst vergisst er dabei. 

Wie er später berichtet, kontrolliert ihn gegen Mitternacht eine Militärpatrouille auf dem Weg von seiner Arbeitsstätte zum Hotel. Weil er keinen Ausweis vorlegen kann, bringen ihn die Soldaten trotz seiner Erklärung, wer er sei, zum Polizeipräsidium. Erst der noch anwesende Polizeipräsident klärt die Situation. Anschließend begleitet die Patrouille Niekisch zum Hotel. Das war zwar ganz schön peinlich, zeigt aber immerhin, dass die vom Zentralrat erlassenen Anordnungen befolgt werden.

27. Februar 1919
Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten

München * Zum Schutze der Räterepublik wird verfügt, dass Versammlungen und Ansammlungen jeder Art verboten sind. Ab 19 Uhr müssen alle Nichtdiensttuenden und Zivilisten die Straßen verlassen haben. Die vom Stadtkommandanten Oskar Dürr und vom Polizeipräsidenten Josef Staimer unterzeichnete Anordnung wird in der Bayerischen Staatszeitung veröffentlicht.