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6. August 1824
Die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen Bierwirte wird festgelegt

München-Theresienwiese * In einer gemeinsamen Bekanntmachung der Polizeidirektion, des Landgerichts und des Magistrats der Stadt München wird die Zahl der auf dem Oktoberfest zugelassenen einheimischen (hiesigen) Bierwirte und Brauer auf 18 festgelegt. Im Losverfahren werden in einem Jahr die ersten 18, im nächsten Jahr die zweiten 18 Bewerber berücksichtigt. 

Zudem sind auch vier Wirte aus dem umliegenden Landgericht München zuglassen. Ihr Standort ist auf der Theresienhöhe.

5. Mai 1844
Eine vermeintlich „geordnete“ Revolte

München * Der Bierkrawall von 1844 erscheint in manchen zeitgenössischen Schilderungen beinahe als vergleichsweise geordneter Aufstand. Angesichts zweier Todesopfer lässt sich das Geschehen jedoch kaum als harmlose, aus dem Ruder gelaufene „Riesengaudi“ abtun. 

Aufseiten der Ordnungskräfte kommt ein Soldat der Schweren Reiterei ums Leben. Die Aufständischen betrauern einen Bürger, der nach den Worten eines Chronisten von einem Gendarmen „mehr gegen dessen Absicht im Gewirr und eigentlich ganz unschuldigerweise mit dem Bajonett erstochen ward“. 

Der bekannte Stenograf Franz Xaver Gabelsberger schildert den Ablauf in einem Brief an einen Verwandten. Seiner Darstellung zufolge richtet sich die Gewalt gezielt gegen den Besitz der Brauer, während anderes Privateigentum weitgehend verschont bleibt: „Die Revolte wegen dem Biere lief, wenn man so sagen darf, mit einer solchen Ordnung und echt bayerischer Besonnenheit ab, daß außer den Brauhäusern, auf welche der derbe Unwille der Volksmasse und des Militärs selbst gerichtet war, keines Menschen Eigentum beschädigt oder gefährdet war. In den Brauern gehörenden Häusern blieb allerdings kein Fenster bis in den dritten Stock hinauf, keine Türe, kein Laden, kein Tisch noch Stuhl, kein Ofen noch Uhr, kein Geschirr usw. mehr ganz. 

Es ging alles auf Kommando und in zehn Minuten war der Volkshaufen mit dem Haus fertig, die Gendarmen durften sich kaum in die Nähe wagen, und bis das Militär kam, waren sie gewöhnlich schon an jedem Platz fertig. Diese Geschichte ging schon vor acht Uhr abends an, und bis die Soldaten zum Zapfenstreiche nach Hause kamen, war das meiste schon abgetan und viele hatten fleißig mitgewirkt. 

Dies wiederholte sich drey Tage lang, bis die Bekanntmachung angeschlagen wurde: Die hiesigen Bräuer haben sich erklärt, das Bier um sechs Kreuzer verleitgeben zu wollen! Auch das Brot, nachdem auch Bäckern die Fenster eingeworfen worden waren, wurde gleich um vieles größer. Und da das Volk nichts anderes wollte, als wohlfeileres Bier und Brot, wohl einsehend, daß die Teuerung nur eine wucherische und erkünstelte war, so ist seitdem nun wieder alles vollkommen ruhig!“ 

Gabelsbergers Brief macht deutlich, dass viele Zeitgenossen die Ausschreitungen nicht als politischen Umsturzversuch, sondern als gezielten Protest gegen die Verteuerung von Bier und Brot verstehen. Seine Schilderung von „Ordnung“ und „Besonnenheit“ darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Menschen sterben, zahlreiche weitere verletzt werden und erhebliche Sachschäden entstehen.

4. August 1914
König Ludwig III. schwört seine Untertanen auf den Krieg ein

München * König Ludwig III. schwört seine Untertanen auf den Krieg ein.  In seiner Bekanntmachung „An meine Bayern!“ wendet er sich nicht nur an die Soldaten, sondern vor allem an die Menschen in der Heimat:  

„Deutschland hat den Kampf nach zwei Fronten aufgenommen. Der Druck der Ungewissheit ist von uns gewichen, das deutsche Volk weiß, wer seine Gegner sind. In ruhigem Ernst, erfüllt von Gottvertrauen und Zuversicht, Scharen unsere wehrhaften Männer sich um die Fahnen. Es ist kein Haus, das nicht teil hätte an diesem uns frevelhaft aufgedrungenen Krieg.  

Bewegten Herzens sehen wir unsere Tapferen ins Feld ziehen. Der Kampf, der unser Heer erwartet, geht um die heiligsten Güter, um unsere Ehre und Existenz. Gott hat das deutsche Volk in vier Jahrzehnten rastloser Arbeit groß und stark gemacht, er hat unser Friedenswerk sichtbar gesegnet. Er wird mit unserer Sache sein, die gut und gerecht ist.  

Wie unsere tapferen Soldaten draußen vor dem Feind, so stelle auch zu Hause jeder seinen Mann. Wollen wir, jeder nach seiner Kraft, im eigenen Land Helfer sein für die, die hinausgezogen sind, um mit starker Hand den Herd der Väter zu verteidigen. Tu jeder freudig die Pflicht, die sein vaterländisches Empfinden ihn übernehmen heißt. [...]  

Bayern! Es gilt das Reich zu schützen, das wir in blutigen Kämpfen mit erstritten haben. Wir kennen unsere Soldaten und wissen, was wir von ihrem Mut, ihrer Manneszucht und Opferwilligkeit zu erwarten haben.  

Gott segne unser tapferes deutsches Heer, unsere machtvolle Flotte und unsere treuen österreichisch-ungarischen Waffenbrüder! Er Schütze den Kaiser, unser großes deutsches Vaterland, unser geliebtes Bayern!“. 

Suchbegriffe: Erster Weltkrieg
2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“
7. November 1918
Die Räte sollen den Ablauf des Umsturzes organisieren

München-Ludwigsvorstadt * Der Mathäserbräu wird aufgrund seiner zentralen Lage zwischen Hauptbahnhof, Wittelsbacher Palais, Landtagsgebäude, Außenministerium, Residenz und Polizeipräsidium als Hauptquartier der Revolutionsbewegung ausgewählt. Die Funktion der spontan entstandenen revolutionären Arbeiter- und Soldatenräte besteht zunächst darin, den Ablauf des Umsturzes zu organisieren und seinen Erfolg sicherzustellen.

Die Räte fungieren als Organe der Revolution. Sie leiten umgehend Maßnahmen ein:

  • Bewaffnete Soldaten patrouillieren auf Lastkraftwagen die Nacht hindurch und sollen - wenn nötig - die Ordnung aufrecht erhalten.
  • Vor den wichtigen öffentlichen Gebäuden werden Wachen aufgestellt.
  • Die Verkehrs- und Nachrichtenzentren werden übernommen.
  • Die wichtigen Zeitungsredaktionen und Verlagshäuser werden besetzt, um Bekanntmachungen zu drucken und die Bevölkerung mit Informationen zu versorgen. 
8. November 1918
85 Verordnungen in 105 Tagen

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner wird in der ersten Phase nach dem Umsturz, das ist der Zeitraum vom 8. November 1918 bis zur Ermordung Kurt Eisners am 21. Februar 1919, insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918. 

9. November 1918
Innenminister Auer gegen Einmischungsversuche der Räte

München * In einer Bekanntmachung des Innenministers Erhard Auer wird erläutert, dass „bis auf weiteres die sämtlichen Stellen, die bisher mit der Versorgung der Bevölkerung sowie mit der Überwachung und Regelung des Verkehrs mit Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs betraut waren, weiter arbeiten“.

Nur diese offiziellen Stellen dürfen entsprechende Anordnungen erlassen und durchführen. „Unberechtigte Einmischung Dritter wird nicht geduldet werden.“ Das richtet sich eindeutig gegen Einwirkungsversuche der Räte. 

20. Februar 1919
Eine arbeitsreiche Regierungszeit

München - Freistaat Bayern * Die Regierung Eisner hat vom 8. November 1918 bis zum Tag der Ermordung Kurt Eisners insgesamt 85 Verordnungen, Bekanntmachungen, Entschließungen, Ministerialbekanntmachungen, Ministerialentschließungen und Ausführungsbestimmungen erlassen.

Darunter befinden sich Verordnungen, die mit dem Zusatz „mit Gesetzeskraft“ versehen sind. Zum Beispiel: die Verordnung betreffend die Bayerische Notenbank vom 20. November oder die Verordnung betreffend Beaufsichtigung und Leitung der Volksschulen vom 16. Dezember 1918.