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1040
Das umstrittene Gründungsjahr der Weihenstephaner Brauerei 

Weihenstephan * Die heutige Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan führt das Jahr 1040 als Gründungsjahr und bezeichnet sich als älteste noch bestehende Brauerei der Welt. Für die angebliche Verleihung des Brau- und Schankrechts in diesem Jahr gibt es jedoch keine authentische zeitgenössische Urkunde. Die zur Begründung herangezogene Überlieferung beruht auf Schriftstücken, die erst im frühen 17. Jahrhundert im Kloster entstehen und als Fälschungen gelten. 

1979 erscheint die Untersuchung des Archivars Bodo Uhl über die gefälschten Hofmarks- und Braurechtsurkunden. Ein ununterbrochener Braubetrieb seit 1040 lässt sich daher historisch nicht sicher nachweisen. 

15. September 1231
Herzog Ludwig I. der Kelheimer wird ermordet

Kelheim * Herzog Ludwig I. der Kelheimer wird auf der Donaubrücke in Kelheim von einem Unbekannten ermordet. Seine Grabstätte befindet sich im Benediktinerkloster Scheyern. Nachfolger auf dem Thron des baierischen Herzogs wird sein Sohn Otto II., der bereits seit 1228 die Pfalzgrafschaft Rhein regiert.

1619
Die rechte Kinnlade Johannes des Täufers in Haidhausen

Haidhausen * Herzog Maximilian I. schenkt der Sankt-Johann-Baptist-Kirche die rechte Kinnlade des heiligen Johannes des Täufers um Haidhausen in den Status eines Wallfahrtsortes zu setzen. Die kostbare Reliquie stammt aus dem Benediktinerkloster Stablo-Malmedy, das in der Erzdiözese Köln liegt, das von dem jüngeren Bruder des Wittelsbachers, Kurfürst Ferdinand, regiert wird.  

Die Verehrung der heiligen Knochen bringt den Andachten in der Haidhauser Kirche einen noch größeren Zulauf.  

Die Kopfreliquie des heiligen Johannes des Täufers wird heute an mehreren Orten verehrt.  
Das bedeutet, dass der Heilige - vorsichtig gesagt - mindestens vier Köpfe haben musste. 

Anno 1687
Frater Onuphrius erhält die Genehmigung für seine Niederlassung

Walchensee * Durch die Unterstützung der ersten Ehefrau des Kurfürsten Max Emanuels erhält Frater Onuphrius vom heiligen Wolfgang die Genehmigung für seine Niederlassung, muss sich im Gegenzug aber verpflichten, höchstens vier Klausner aufzunehmen.  

Der Einsiedler entscheidet sich für ein Bleiben am Walchensee, einsam gelegen, aber dennoch an der Straße von München nach Mittenwald angebunden. Doch kommt es schnell zu Streitigkeiten, da der Grund und Boden am Walchensee dem Augustiner-Chorherrenstift Schlehdorf gehört, der Gerichtsherr aber der Abt des Benediktinerklosters Benediktbeuern ist.  

Kam es bisher schon ständig zu Auseinandersetzungen zwischen den beiden Klöstern, so gesellen sich nun auch noch die Einsiedler hinzu, die sich um Holz- und Fischereirechte nur wenig kümmern. Vor allem Benediktbeuern widersetzt sich jahrelang der seltsamen Klostergründung am Walchensee und will von den „dahergeloffenen Waldbrüdern“ nichts wissen. Doch mit Hilfe der energischen Kurfürstin siegen zunächst die „Waldbrüder“.  

Kurfürstin Maria Antonia befiehlt dem Abt von Benediktbeuern nicht nur die Weihe des Grundsteins für das neue Eremitorium, sondern erwartet von ihm auch, dass er das gesamte Baumaterial stiftet. 

1705
Ein Benediktinermönch betreut die Frauen vom Lilienberg 

Au * Johann Maximilian von Alberti überträgt einem Benediktinermönch die geistliche Betreuung der Ordensfrauen am Gaisberg. Der Mönch feiert täglich die Messe, spendet die Sakramente und nimmt den Frauen die Osterbeichte ab. Auch die Lebensordnung der Gemeinschaft orientiert sich in wesentlichen Teilen an der Benediktsregel. 

14. Oktober 1709
Alberti beantragt die Aufbewahrung des Allerheiligsten 

Au - Freising * Johann Maximilian von Alberti wendet sich an den Freisinger Fürstbischof Johann Franz Eckher. Er möchte das Allerheiligste dauerhaft in der Kapelle am Gaisberg [= Lilienberg] aufbewahren und zeitweise zur öffentlichen Anbetung aussetzen lassen. Da die Kapelle privat ist, muss dafür auch die Zustimmung des Papstes eingeholt werden. Diese liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. 

30. August 1710
Alberti stiftet Geld für ein Benediktinerinnenkloster 

Au * Der Münchner Bürgermeister Johann Maximilian von Alberti stellt einen mit 12.000 Gulden ausgestatteten Stiftungsbrief für ein Frauenkloster am Gaisberg aus. Dort lebt bereits eine kleine geistliche Gemeinschaft. Alberti will ihr mit Mitteln aus dem Nachlass seiner verstorbenen Frau eine dauerhafte Grundlage geben und sie zu einem Kloster nach der Regel des heiligen Benedikt entwickeln. Die Übernahme durch Benediktinerinnen erfolgt erst 1715. 

11. Dezember 1711
Päpstliche Genehmigung für das Kloster am Gaisberg 

Au * Nach mehr als einem Jahr Verzögerung kann die päpstliche Konzessionsurkunde für das geplante Kloster am Gaisberg ausgestellt werden. Die Paulaner in der Au haben gegen das Vorhaben Einwände erhoben: Sie befürchten, dass Gottesdienste und Spenden am Gaisberg ihre eigenen Einnahmen schmälern. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Benediktinerinnenkloster, zu dem die Gemeinschaft 1715 wird. 

21. November 1715
Benediktinerinnen übernehmen das Kloster am Gaisberg 

Au * Zwei Benediktinerinnen aus dem Passauer Kloster Niedernburg treffen am Gaisberg ein. Maria Agnes Dascher übernimmt als Priorin die Leitung; Maria Antonia von Eiseneck kümmert sich um die wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die sechs bereits dort lebenden Schwestern werden ihnen unterstellt. Damit wird die Gemeinschaft zum Benediktinerinnenkloster, das den Namen Lilienberg trägt. 

13. Oktober 1766
Don Ferdinand von Sterzinger hält Reden gegen den Hexenwahn

München * Der Theatiner-Pater Don Ferdinand von Sterzinger hält eine Rede gegen den Hexenwahn. Sein Vortrag befasst sich mit „dem gemeinen Vorurteil der wirkenden und tätigen Hexen“. Er geht als Vertreter der Aufklärung gegen Aberglauben und Unwissenheit vor.

Seine Schriften gegen Hexen sowie das Zauber- und Gespensterwesen bringen ihm grenzüberschreitende Achtung und Anerkennung ein. Der Theatinerpater bricht damit eine langwierige Diskussion vom Zaun, die als Baierischer Hexenkrieg bekannt wird. Im weiteren Verlauf streitet man in 28 Streitschriften um das Für und Wider.

Als besondere Gegner des Theatinerpaters offenbaren sich die Benediktiner von Scheyern, deren Kreuzreliquie angeblich gegen Verhexung wirksam ist und die in der Demontage des Zauberei-Tatbestands ihr Geschäft mit den von ihnen vertriebenen heiligen Gegenständen gefährdet sehen. 

Doch Dank der Stellungnahme der Akademie der Wissenschaften kommt es in Churbaiern zu keinen Hexenverfolgungen mehr. Auch in anderen süddeutschen Territorien erlahmen schließlich die Hexenverfolgungen. 

25. Januar 1802
Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern

Kurfürstentum Baiern * Das kurfürstliche Dekret zur Aufhebung der Bettelordensklöster in Baiern beginnt mit der Feststellung,

  • dass die Bettelorden die „Fortpflanzung des Aberglaubens und der schädlichen Irrtümer“ begünstigen und
  • die Entstehung und Entwicklung „richtiger Begriffe der moralischen Bildung im Volke“ verhindern,
  • weshalb die fortdauernde Existenz der Mendikantenklöster zwecklos und schädlich für die Bürger ist.  

In Altbaiern sind davon einundneunzig derartige kirchliche Einrichtungen betroffen. In München sind folgende Bettelorden betroffen: Kapuziner, Franziskaner, Karmeliten, Karmelitinnen, die Benediktinerinnen am Lilienberg , die Paulanerinnen im Lilienthal und das Pütrichkloster. 

Zur zweckmäßigen Einrichtung der Bürger- und Landschulen wird ein Schulfonds eingerichtet, der aus dem Vermögen der aufgehobenen Orden gebildet wird, da es an anderweitigen staatlichen Mitteln mangelt.

Zur sofortigen Verminderung der Insassen werden

  • alle Ausländer, das heißt, die nicht in Pfalzbaiern geborenen Klostermitglieder, in ihre Heimat geschickt,
  • die Laienbrüder in die Prälatenklöster versetzt und
  • Kleriker, die noch keine Profeß abgelegt haben, entlassen.
  • Neuaufnahmen und das Überwechseln von Ordensangehörigen in andere Klöster wird streng untersagt.
  • Priestermönche können unter bestimmten Voraussetzungen in den Weltpriesterstand übertreten, was dem Staat die Pensionskosten einsparen hilft.
  • Alle übrigbleibenden Klosterindividuen sollen in Zentralklöster - in Wirklichkeit Aussterbeklöster - ihres Ordens verbracht werden.
  • Außerdem ist den Franziskanern künftig nur noch Predigt und Beichthören in der eigenen Ordenskirche erlaubt, jedoch keinerlei Seelsorgeaushilfe.
  • Dazu unterstehen sie der verschärften Aufsicht der zuständigen Landrichter.

Als Unterhalt für die Franziskaner setzt man, da ihnen das Almosensammeln verboten worden ist, jährlich 125 Gulden fest, zahlbar aus dem Vermögensfonds der nichtständischen Klöster.

  • Der Inhalt des Aufhebungsdekretes wird öffentlich nicht bekannt gemacht.
  • Die ganzen Vorbereitungen der staatlichen Klosteraufhebungen laufen bis zur Ausführung im Wesentlichen geheim.
  • Das verstärkt die Unsicherheit und lässt jede Gegenwehr erlahmen.
  • Ebenfalls besteht Unkenntnis über die Befugnisse der eingerichteten Spezialkommission. 

Ausgenommen vom kurfürstlichen Aufhebungs-Dekret der Bettelordensklöster sind - aufgrund ihrer Tätigkeit in der Krankenpflege beziehungsweise im Schulwesen - die Klöster der Barmherzigen Brüder sowie der Englischen Fräulein und der Elisabethinerinnen. Das Kloster der Ursulinen in München wird mit den Nonnen de Notre Dame in Nymphenburg vereinigt.

In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger.