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Um das Jahr 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

Um den Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

13. Mai 1553
Die festgelegte Brauzeit

München * Eine baierische Brauordnung von 1539, spätestens jedoch ein herzogliches Dekret vom 13. Mai 1553, legt fest, dass untergäriges Bier nur während des Winterhalbjahres gebraut werden darf. Die Brausaison beginnt am 29. September, dem Michaelistag, und endet am 23. April, dem Georgstag. 

Die zeitliche Beschränkung ist notwendig, weil die untergärige Hefe für den Gärungsprozess niedrige Temperaturen benötigt. Dabei geht man davon aus, dass die durchschnittliche Außentemperatur während dieses Zeitraums kaum über 10,4 Grad Celsius steigt.