Die Landshuter Brauordnung dient München als Vorbild
7. November 1486
Landshut * Die Stadt erlässt eine Brauordnung, die Gerste und Hopfen als Zutaten des Bieres nennt und gesundheitsschädliche Zusätze ausdrücklich verbietet. Dazu gehören bestimmte Wurzeln und das als „Zermetat“ bezeichnete Kraut. Die Vorschriften sollen die Qualität des Bieres sichern und die Verbraucher schützen.
Der Münchner Stadtrat erhält eine Abschrift zur Orientierung. Zusammen mit Vorschriften aus Ingolstadt dient die Landshuter Ordnung als Vorlage für die Überarbeitung der Münchner Braubestimmungen. Daraus entsteht 1487 eine neue Brauordnung, die ausdrücklich Gerste, Hopfen und Wasser als zulässige Zutaten festlegt.