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Um -1400
Bierbrauen im alten Ägypten 

Ägypten  * Bier gehört im alten Ägypten zu den wichtigsten Nahrungs- und Genussmitteln. Es wird täglich getrunken, als Lohn ausgegeben und bei Festen sowie religiösen Zeremonien verwendet. Mehrere Gottheiten stehen mit Bier und Rausch in Verbindung. Dazu zählt Hathor, die Göttin der Liebe, Freude und Musik, die auch als „Herrin der Trunkenheit“ verehrt wird. 

Die Ägypter brauen Bier vor allem aus Gerste und Emmer. Nach der Gärung füllen sie es in Tongefäße. Verschlossene und versiegelte Krüge ermöglichen die Lagerung und den Transport. Das ägyptische Bier unterscheidet sich deutlich von heutigen Sorten: Es enthält keinen Hopfen, ist häufig trüb und kann mit Früchten, Gewürzen oder anderen Pflanzenstoffen verfeinert werden. 

Eine Wandmalerei im Grab des hohen Beamten Qenamun in Scheich Abd el-Qurna bei Luxor zeigt verschiedene Arbeitsschritte der Lebensmittel- und Getränkeherstellung. Qenamun dient unter Pharao Amenophis II., weshalb das Grab und seine Darstellungen in das 15. Jahrhundert v. Chr., wahrscheinlich zwischen etwa 1425 und 1400 v. Chr., gehören. Solche Darstellungen und weitere archäologische Funde belegen die große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Brauens im alten Ägypten.

Seit -700
Der Kykeon im antiken Griechenland 

Griechenland * Die Griechen bevorzugen Wein und betrachten das Bier der Ägypter sowie die Getreidegetränke anderer Völker häufig als „barbarisch“. Dennoch kennen auch sie Getränke aus Getreide. Zu ihnen gehört der Kykeon, dessen Name so viel wie „Mischtrank“ bedeutet. 

Im Homerischen Hymnos an Demeter besteht der Kykeon aus Wasser, Gerstenschrot und Polei-Minze. Das Getränk ist der Göttin Demeter geweiht und spielt später eine wichtige Rolle bei den Mysterien von Eleusis. Über die genaue Zusammensetzung des dort gereichten Trankes bewahren die Eingeweihten Stillschweigen. 

Ob der Kykeon vergoren und damit alkoholhaltig ist, lässt sich nicht sicher feststellen. Auch die Vermutung, er enthalte Mutterkorn, Opium oder andere berauschende Substanzen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Die bei den Mysterien beschriebenen außergewöhnlichen Erfahrungen können ebenso durch Fasten, nächtliche Rituale, Musik und die religiöse Erwartung der Teilnehmenden hervorgerufen worden sein. Der Kykeon darf daher nicht ohne Einschränkung als Bier oder psychedelischer Rauschtrank bezeichnet werden. 

Seit -700
Der Kykeon im antiken Griechenland 

Griechenland * Die Griechen bevorzugen Wein und betrachten das Bier der Ägypter sowie die Getreidegetränke anderer Völker häufig als „barbarisch“. Dennoch kennen auch sie Getränke aus Getreide. Zu ihnen gehört der Kykeon, dessen Name so viel wie „Mischtrank“ bedeutet. 

Im Homerischen Hymnos an Demeter besteht der Kykeon aus Wasser, Gerstenschrot und Polei-Minze. Das Getränk ist der Göttin Demeter geweiht und spielt später eine wichtige Rolle bei den Mysterien von Eleusis. Über die genaue Zusammensetzung des dort gereichten Trankes bewahren die Eingeweihten Stillschweigen. 

Ob der Kykeon vergoren und damit alkoholhaltig ist, lässt sich nicht sicher feststellen. Auch die Vermutung, er enthalte Mutterkorn, Opium oder andere berauschende Substanzen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Die bei den Mysterien beschriebenen außergewöhnlichen Erfahrungen können ebenso durch Fasten, nächtliche Rituale, Musik und die religiöse Erwartung der Teilnehmenden hervorgerufen worden sein. Der Kykeon darf daher nicht ohne Einschränkung als Bier oder psychedelischer Rauschtrank bezeichnet werden. 

um 98
Bier bei den germanischen Völkern

Germanien * Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtet um 98 n. Chr. von einem Getränk der germanischen Völker, das aus Gerste oder Weizen hergestellt und ähnlich wie Wein vergoren wird. Dabei handelt es sich um eine frühe Form des Bieres. 

Das Brauen findet wahrscheinlich überwiegend im häuslichen Umfeld statt und gehört damit häufig zum Aufgabenbereich der Frauen. Dass ausschließlich Frauen Bier herstellen, lässt sich jedoch nicht belegen. 

Die Redensart „Da braut sich etwas zusammen“ beschreibt heute eine sich anbahnende, meist unangenehme Entwicklung. Eine Herkunft aus germanischer Zeit oder aus einem alten Göttermythos ist nicht nachweisbar. 

Auch die Erzählung, Wotan und Freyja hätten sich um einen Braukessel gestritten und dadurch ein Gewitter ausgelöst, ist in den überlieferten germanischen Quellen nicht belegt. Wahrscheinlich liegt eine spätere Vermischung verschiedener nordischer Mythen vor: In der „Hymiskviða“ beschafft der Donnergott Thor einen riesigen Braukessel für den Meeresriesen Ägir. Freyja ist eine Göttin der Liebe und Fruchtbarkeit; als Gemahlin Odins und Beschützerin der Ehe gilt dagegen Frigg. 

Personen: Thor, Ägir, Freyja, Odin, Frigg, Wotan
Um 500
Bier aus Getreide und Kräutern 

Im frühen Mittelalter brauen die Menschen Bier aus den Getreidesorten, die in ihrer Region verfügbar sind. Dazu zählen Gerste, Hafer, Weizen und Roggen. Die Behauptung, Weizen und Gerste würden erst seit dem 9. Jahrhundert verwendet, trifft nicht zu: Beide Getreidearten dienen bereits in der Antike zur Bierherstellung. 

Auf dem Land gehört das Brauen häufig zur häuslichen Selbstversorgung und liegt deshalb vielfach in den Händen der Frauen, die zugleich Brot backen und andere Lebensmittel herstellen. Mit der Entstehung klösterlicher und gewerblicher Brauereien sind jedoch zunehmend auch Männer am Brauen beteiligt. Dass ein Sudkessel regelmäßig zur Mitgift einer Braut gehört, ist nicht allgemein belegt.

1312
Neben Wein, Met und Bier wird immer auch Greußing erwähnt

München * Neben Wein, Met und Bier wird immer auch Greußing erwähnt. Greußling ist ein Bier, das aus Gerste oder Weizen, mit einem geringen Anteil an Hopfen, aber einem Zusatz an Kräutern eingesotten wird. Es ist um 25 Prozent teuerer als Bier. Damals heißt es: „Greußing soll man schenken pro Eimer (circa 64 Liter) um 40 Pfennig und das Bier den Eimer um 30 Pfennig“.

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt ein Braugesetz, das ausschließlich in München gilt. Bier ist für die einfache Bevölkerung in Baiern - neben dem täglichen Brot - ein Grundnahrungsmittel. Deshalb stehen sowohl Bäcker als auch Brauer unter besonderer Beobachtung. 

  • Der erste Paragraf regelt drei zentrale Punkte: 
  • Der erste Teilsatz legt den Preis für eine Mass Bier fest. 
  • Der zweite bestimmt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. 
  • Der dritte nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank: Das Bier muss zuvor beschaut beziehungsweise geprüft und sein Preis von den im Gesetz bestimmten Prüfern festgesetzt werden. 

Zur Begründung der Vorschriften heißt es, dass „im Bräuwerk in unserer Stadt allhie bisher etwas Unordnung gehalten, auch die Bier so teuer [aus]geschenkt worden, daß solches gemeinen Inwohnern nit eine kleine Beschwerung und Hinderung ihres Aufnehmens gewesen.“ 

Den unmittelbaren Anlass für das Münchner Braugesetz bilden somit die hohen Bierpreise, die das wichtigste Getränk der Bevölkerung für viele Menschen kaum noch erschwinglich machen. 

Um den Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

Um den 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

1715
Die Wirte beklagen das Gästesetzen der Paulaner

München - Au * Die Wirte beschweren sich über das Bewirten von Gästen durch die Paulanerpatres. Diese haben im Kloster Neudeck eine eigens eingerichtete Zechstube, lassen die Leute bis tief nach Mitternacht dort sitzen und erlauben das Rauchen von Tabak wie in einer öffentlichen Schenke.

Da sie die Gerste auf dem Land sammeln, können sie die Mass Bier um einen Pfennig günstiger anbieten, weshalb sie einen solchen Andrang verzeichnen können, dass man zeitweise sogar anstehen muss. 

11. Juli 1798
Kein Minutoverschleiß von Bier am Gasteig und am Lilienberg

München - Haidhausen - Au * Die Oberlandesregierung fordert den Magistrat eindringlich dazu auf, keinerlei „Minutoverschleiß“ von Bier, gemeint ist die mass- und halbmassweise Abgabe des Gerstensafts, am Gasteig und am Lilienberg zuzulassen. Auch darf das Bier nicht in den kleineren Halbeimer-Fässern [= 30 Mass]  abgegeben werden. 

1802
Die Rumford-Suppenanstalt wird gegründet

Au * Die Rumford-Suppenanstalt wird gegründet.

  • Das Grundrezept der Rumford-Suppe besteht aus Wasser, Kartoffeln, Graupen, Erbsen, Salz, Weinessig oder saueres Bier.
  • Auf tausend Portionen Suppe kommen drei Pfund gerstenkorngroß geschnittenes Fleisch.
  • Nach stundenlangem Kochen wird die Suppe gallertartig dick.
  • Dazu gibt es noch einige Stückchen hartes Brot, um das zur Verdauung notwendige Kauen zu fördern. 
Um 1806
Bier als Grundnahrungsmittel im Königreich Bayern

Königreich Baiern * Auch im neu gegründeten Königreich Baiern gilt Bier weiterhin als Grundnahrungsmittel. Der Gerstensaft ist ein nahrhaftes und vergleichsweise gesundes Getränk, keineswegs jedoch ein Luxusgut. 

Jede Erhöhung des Bierpreises bedeutet zugleich eine Verteuerung der Lebenshaltungskosten. Besonders für die unteren Bevölkerungsschichten verschärft sie angesichts der ohnehin niedrigen Löhne die soziale Not. Deshalb verfolgt die Bevölkerung die Entwicklung des Bierpreises mit großer Aufmerksamkeit und begegnet jeder Preiserhöhung mit Misstrauen und Argwohn. 

1843
Der Münchner Bierkrawall von 1843

München-Graggenau * Ausführlichere Nachrichten liegen erstmals über den Münchner Bierkrawall von 1843 vor. Der Maler und Schriftsteller Friedrich Pecht erinnert sich später: „Ganz charakteristisch für München hatten sie als Veranlassung eine unbedeutende Erhöhung des Bierpreises, welche aber die Massen sehr verbitterte.“ 

Der Preisanstieg beendet eine längere Phase guter Ernten, niedriger landwirtschaftlicher Rohstoffpreise und weitgehend ausgebliebener Naturkatastrophen. Nun verteuert sich das Getreide so stark wie seit den Hungerjahren 1816/17 nicht mehr. 

Getreidehändler aus Württemberg, Baden und sogar aus der Schweiz kommen zur Münchner Schranne und bieten hohe Preise für Gerste, Roggen, Weizen und Hafer. In ihren Herkunftsregionen führen schwere Unwetter, anhaltender Regen, Hagelschlag und frühe Nachtfröste zu erheblichen Ernteausfällen und Getreidemangel. 

Für die Münchner Biertrinker sind dennoch schnell Schuldige gefunden: die Brauer. Dass diese für Gerste plötzlich bis zu dreimal so viel bezahlen müssen wie noch im Vorjahr und die gestiegenen Rohstoffkosten an ihre Kunden weitergeben, findet in der aufgebrachten Bevölkerung wenig Beachtung. 

Im Bockkeller an der Münzgasse kommt es schließlich zum ersten überlieferten Münchner Bierkrawall. Bei den Ausschreitungen wird mindestens eine Person schwer verletzt. 

1865
Finanzielle Schwierigkeiten beenden Lochners Tätigkeit 

München-Graggenau * Noch zwischen August 1864 und April 1865 verarbeitet Joseph Lochner im Maderbräu 4.689 Schäffel Gerste. Zum Vergleich: Georg Schneider verbraut im selben Zeitraum 1.473 Schäffel Weizen im Königlichen Weißen Hofbräuhaus. 

Trotz dieser beachtlichen Produktionsmenge gerät Lochner in finanzielle Schwierigkeiten. Sein gesamter Besitz kommt 1865 auf die Gant, wird also zwangsversteigert. Vermutlich gehört auch das Maderbräuschlössl zur Konkursmasse. 

Zunächst übernimmt die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank den Besitz. Anschließend verkauft sie die Anlagen an den Ingenieur Carl del Bondio. Weder die Bank noch der neue Eigentümer führen den Braubetrieb fort. Damit endet vorläufig die Geschichte einer bedeutenden Münchner Brauerei, deren Ursprünge bis in die 1540er-Jahre zurückreichen. 

1871
Die Wittelsbacherbrücke wird erbaut

München-Isarvorstadt - München-Untergiesing * Die Wittelsbacherbrücke wird in Verlängerung der Kapuzinerstraße als hölzener Fußgängersteg erbaut, um die Reichenbachbrücke zu entlasten und dem aufstrebenden Untergiesing entgegen zu kommen. Bei der neuen Brücke handelt es sich aber nur um den nicht mehr benötigten Werksteg, der nach Beendigung der Arbeiten an der Braunauer Eisenbahnbrücke dort demontiert und hier neu aufgebaut werden wird. Der ehemalige Werksteg darf aus Statikgründen nur von Fußgängern benutzt werden.

1. April 1915
Malz wird knapp

Deutsches Reich * Eine gesetzliche Kontingentierung beschränkt den Malzverbrauch der Brauereien auf 60 Prozent ihrer Vorkriegsmenge. Die knapper werdende Gerste wird zunehmend für die Brotherstellung benötigt. Die Rohstoffknappheit verteuert die Bierproduktion – der Bierpreis steigt.

27. Juli 1918
Das Reichssteuerbiergesetz und das Reinheitsgebot

Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:

  • „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf [...] nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.“ 

Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt. 

Karl Valentin eröffnet die Ritterspelunke am Färbergraben
17. Juli 1939
Karl Valentin eröffnet die Ritterspelunke am Färbergraben

München-Hackenviertel * Karl Valentin eröffnet mit Martin Wegmann „im einzigartigen Luftschutzkeller mit Restauration und Vorstellung“ im Färbergraben 33 seine „Ritterspelunke“. Das Lokal ist eine Mischung aus Theater, Kneipe und Kuriositätenkabinett. „Es ist nicht mehr das alte Panoptikum, sondern eine Neufassung dieser Schmunzel- und Gruselschau, die nicht ihresgleichen hat.“ 

Das Konzept bleibt das alte, da im Wesentlichen die Objekte des Panoptikums aus dem Hotel Wagner in der Sonnenstraße hier wieder zur Aufstellung kommen. Die Verbindung von Kellerraum, Dämmerlicht, schaurige Szenen und akustischer Überhöhung löst beim Publikum eine Art Panik aus, die sich in Schreckensschreie entladen. Zusätzlich verändert Valentin fast täglich die Beschriftung und den Standort der Exponate.

So zweifelhaft der Bildungsanspruch des Panoptikums ist, so groß ist sein Unterhaltungswert. Einige Exponate, darunter beispielsweise „Mr. Roll - Erfinder der Rollgerstensuppe“ befinden sich noch heute in dem von Hannes König im Isartor ins Leben gerufenen Valentin-Karlstadt-Musäum. 

„Zum Verlassen des Panoptikums kann der Ausgang kostenlos genützt werden, dagegen ist der Eintritt von 60 Rpf. am Eingang zu bezahlen.“ 

10. November 1966
Kurt Georg Kiesinger wird Kanzlerkandidat der CDU

Bonn * Kurt Georg Kiesinger [CDU] setzt sich im dritten Wahlgang gegen seine Konkurrenten - Bundesaußenminister Gerhard Schröder [CDU] und den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Rainer Barzel - als Kanzlerkandidat der CDU durch. Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier hat zuvor zugunsten Kiesingers verzichtet.

8. November 1976
Die Gedenktafel für Kurt Eisner wird am Promenadeplatz enthüllt

München-Kreuzviertel * Die Gedenktafel für Kurt Eisner wird am Promenadeplatz, einige Meter vom Tatort entfernt, auf einer vorwiegend von Hundehaltern beachteten Fläche zwischen den Trambahngleisen und dem Bürgersteig, in den Rasen einzulassen und an diesem Tag enthüllt. Die Stelle wird von vielen als skandalös empfunden, da die Gedenkplatte an dieser Stelle ganz stark an ein „Marterl“ für ein Unfallopfer der Straßenbahnlinie 19 erinnert.

Die Inschrift der Gedenkplatte lautet: „Zur Erinnerung an den Bayerischen Ministerpräsidenten Kurt Eisner, der am 21. Februar 1919 vor dem Montgelas-Palais ermordet wurde.“  Sie liegt bis zum 25. April 2005 an dieser Stelle. 

Um den 3. Oktober 1988
Das Kurt-Eisner-Denkmal von Erika Maria Lankes wird akzeptiert

München * Im Bauausschuss einigt man sich, den Entwurf der Münchner Künstlerin Erika Maria Lankes für ein Kurt-Eisner-Denkmal zur Annahme zu empfehlen. Die prinzipiellen Bedenken gegen ein „Denkmal für einen Bürgerschreck“ sind in der Zwischenzeit offensichtlich überwunden.  

Herausgekommen ist ein für Bayern typischer politischer Kuhhandel: ein ebenerdiges Bodendenkmal, eine lebensgroße in Eisen gegossene Umrisszeichnung des erschossenen Ministerpräsidenten auf dem Gehweg. Damals ist noch nichts von dem Hauptargument der Verhinderer der Stolpersteine zu hören, dass Antidemokraten und Faschisten ihre Springerstiefeln an dem ermordeten jüdischen Sozialdemokraten abwischen könnten. 

18. September 2010
Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung beginnt

München-Theresienwiese * Der Probebetrieb für die neue Bier-Ringleitung im Winzerer-Fähndl-Festzelt beginnt. Gleichzeitig mit den Fundamenten für das neue Zelt wurde auch die unterirdische Bierleitung gelegt. Die Anlage ist 300 Meter lang und verläuft in einem großen Quadrat gut einen Meter unter dem Zeltboden. Wenn die Leitung gefüllt ist, befinden sich insgesamt 2.400 Liter Bier darin. Die Fließgeschwindigkeit ist minimal, damit kein Schaum entsteht.

Es gibt nur eine einzige Einfüllstelle an der nordöstlichen Ecke des Rohrquadrats. Die neuen Behälter für die Zentralversorgung lassen sich in einer Stunde auffüllen. Der Weg des Bieres ist eine Wissenschaft für sich. Er beginnt in der Paulaner Brauerei, wo es bei minus ein Grad in Tankwagen gefüllt wird. Mit etwa null Grad kommt es am Winzerer-Fähndl-Festzelt an, wo es in die drei Riesentanks mit je 28.000 Liter gefüllt wird. Dort kann der Gerstensaft noch zwei oder drei Grad wärmer werden, bevor er in die unterirdische Leitung fließt.

Die Rohre haben einen Durchmesser von 10 Zentimeter für den Bier-Durchfluss, umschlossen von einer 20 Zentimeter dicken Dämmung. Die letzten vier bis sechs Meter zur Schenke kommt noch ein zusätzlicher Durchlaufkühler hinzu, damit der Gast seine Mass Bier mit einer anständigen Temperatur von sechs bis sieben Grad bekommt.