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10. November 1861
Der sogenannte Matrikelzwang wird aufgehoben

Königreich Bayern * Der bayerische Landtag hebt den „Matrikelzwang“ auf, der die Anzahl jüdischer Familien und ihre Niederlassungsmöglichkeiten bisher stark eingeschränkt hat. Damit werden wichtige Diskriminierungen beseitigt und jüdische Menschen erhalten mehr Rechte und Freiheiten.

Nach der Aufhebung können jüdische Familien ihren Wohnort freier wählen. Viele ziehen aus ländlichen Gemeinden in Städte wie München, Nürnberg, Augsburg, Würzburg und Fürth. Dadurch wachsen die städtischen jüdischen Gemeinden stark, während viele Landgemeinden Mitglieder verlieren.

In München führte das Bevölkerungswachstum dazu, dass die bestehende Synagoge in der Westenriederstraße bald zu klein wird und die Voraussetzungen für den Bau weiterer Synagogen schafft. 

  • Die Aufhebung des Matrikelzwangs ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Gleichberechtigung der Juden. 
  • Gerade in München wächst die jüdische Bevölkerung nun stark an. 
  • Jüdische Bürger werden sichtbarer in Handel, Wissenschaft, Kultur und den freien Berufen.
1897
In Deutsch-Südwestafrika bricht eine Rinderpest aus

Deutsch-Südwestafrika * Die Herero erwirtschafteten ihren Lebensunterhalt traditionell mit der Rinderzucht. Als es im Jahr 1897 zu einer Rinderpest ausbricht, werden die Herden der Herero stark dezimiert. Durch die zunehmende Aneignung des Landes, insbesondere wertvoller Weidegründe, durch die sich die deutschen Siedler in den Besitz der Rinder bringen wollen, kommt es in der Folge zu empfindlichen Einbußen der Herero.

Das betrifft nicht nur wirtschaftliche, sondern auch kulturelle Werte. Hinzu kommen noch Betrügereien der Siedler. Durch die daraus resultierende Verarmung waren viele Herero gezwungen, Lohnarbeit auf deutschen Farmen anzunehmen.  Andere, noch Vieh besitzende Herero, geraten immer öfter in Konflikte mit den Siedlern, wenn sie ihre Herden auf dem nunmehr von den Deutschen beanspruchtem Land weiden ließen. Zornige Siedler vertreiben die Hirten oftmals gewaltsam.

Neben dem existenzbedrohenden Verlust immer größerer Weidegebiete war es die rassistische Diskriminierung der Herero, die als Auslöser für den Aufstand wirkt. Weitere schwere Vergehen waren Vergewaltigung und Mord, deren sich Siedler gegenüber den Herero schuldig gemacht hatten. Dass diese Fälle vielfach nicht oder nur milde bestraft werden, verstärkt die Spannungen weiter. 

26. August 1920
Der 19. Verfassungszusatz bestätigt das Frauenwahlrecht 

Vereinigte Staaten * US-Außenminister Bainbridge Colby bestätigt offiziell die Ratifizierung des 19. Zusatzartikels zur Verfassung. Bund und Bundesstaaten dürfen das Wahlrecht nun nicht mehr aufgrund des Geschlechts verweigern oder beschränken. Damit erreicht die jahrzehntelange Frauenwahlrechtsbewegung einen historischen Erfolg. In der Praxis bleibt der Zugang zu den Wahlurnen jedoch ungleich: Rassistische Wahlgesetze und andere diskriminierende Bestimmungen schließen insbesondere viele Schwarze, indigene und asiatischstämmige Frauen weiterhin aus. 

30. Januar 1933
Beginn der nationalsozialistischen Verfolgung 

Berlin - Deutsches Reich * Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 beginnt für die jüdische Bevölkerung Deutschlands eine neue Phase der Ausgrenzung und Verfolgung. Antisemitische Diskriminierung, die bereits zuvor das öffentliche Leben prägt, wird nun zur staatlichen Politik. In den folgenden Jahren werden jüdische Bürger systematisch entrechtet, aus dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verdrängt und zunehmend Gewalt und Terror ausgesetzt. 

Auch für die Münchner Juden verschärft sich die Lage rasch. Die nationalsozialistische Machtübernahme markiert den Beginn einer Entwicklung, die über Entrechtung, Enteignung und Verfolgung schließlich in Deportation und Ermordung mündet.

5. April 1933
Die Cenovis-Werke werden vom NS-Boykott ausgenommen

München-Au * Das „Zentralkomitee zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze“ der NSDAP nimmt zur Frage Stellung, ob die Cenovis-Werke von den Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte betroffen seien. In seiner Antwort kommt das Gremium zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für einen Boykott des Unternehmens nicht gegeben seien und die Cenovis-Werke deshalb nicht unter den reichsweiten Boykott vom 1. April 1933 fielen.

Die Anfrage verdeutlicht den wachsenden politischen Druck und die zunehmende Diskriminierung von Unternehmern jüdischer Herkunft in den ersten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft. 

23. September 1933
Antrag auf Umbenennung der Schüleinstraße in Berg am Laim

München-Berg am Laim • Der NSDAP-Stadtrat W. Holzwarth stellt den Antrag auf Umbenennung der Schüleinstraße und des Schüleinplatzes in Berg am Laim. In seiner Begründung gibt er an, dass der „Kommerzienrat Joseph Schülein keine besonderen Verdienste, weder in sozialer Hinsicht, noch um die Stadtgemeinde München im Besonderen, nachgewiesen werden können“ und aus diesem Grund „keine Veranlassung besteht, dass in einem nationalsozialistischen Staate eine Strasse und ein Platz nach einem Juden benannt werden. 

Schülein war Hauptaktionär und Aufsichtsrat-Vorsitzender der Löwenbrauerei und bei seinem nicht unbeträchtlichen Einkommen und grossem Vermögen, dürfte es wohl nicht als besonderes Verdienst anzurechnen sein, wenn er von diesen Geldern wieder einen kleinen Bruchteil der Allgemeinheit für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellte. [...]

Ausserdem hat meines Wissens gerade Schülein dafür gesorgt, dass der grösste Teil der Landbrauereien Bayerns [mehrere 1.000 Betriebe] durch die Löwenbrauerei aufgekauft wurden. Sämtliche aufgekauften Betriebe wurden sofort geschlossen, wodurch die in Bayern blühende Land-Bier-Industrie vollständig vernichtet wurde. Die daraus sowohl für die einschlägige Industrie und das Handwerk, als auch für den Arbeitslosenmarkt entstandenen und zugefügten Schäden sind gar nicht zu übersehen.“ 

23. September 1933: Antrag auf Umbenennung von Schüleinstraße und Schüleinplatz

München-Berg am Laim * Der NSDAP-Stadtrat W. Holzwarth stellt den Antrag auf Umbenennung der Schüleinstraße und des Schüleinplatzes in Berg am Laim. In seiner Begründung gibt er an, dass der „Kommerzienrat Joseph Schülein keine besonderen Verdienste, weder in sozialer Hinsicht, noch um die Stadtgemeinde München im Besonderen, nachgewiesen werden können“ und aus diesem Grund „keine Veranlassung besteht, dass in einem nationalsozialistischen Staate eine Strasse und ein Platz nach einem Juden benannt werden. Schülein war Hauptaktionär und Aufsichtsrat-Vorsitzender der Löwenbrauerei und bei seinem nicht unbeträchtlichen Einkommen und grossem Vermögen, dürfte es wohl nicht als besonderes Verdienst anzurechnen sein, wenn er von diesen Geldern wieder einen kleinen Bruchteil der Allgemeinheit für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellte. [...] Ausserdem hat meines Wissens gerade Schülein dafür gesorgt, dass der grösste Teil der Landbrauereien Bayerns [mehrere 1.000 Betriebe] durch die Löwenbrauerei aufgekauft wurden. Sämtliche aufgekauften Betriebe wurden sofort geschlossen, wodurch die in Bayern blühende Land-Bier-Industrie vollständig vernichtet wurde. Die daraus sowohl für die einschlägige Industrie und das Handwerk, als auch für den Arbeitslosenmarkt entstandenen und zugefügten Schäden sind gar nicht zu übersehen.“ 

Der Antrag steht im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Politik, jüdische Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und dem Stadtbild zu verdrängen. Er markiert einen weiteren Schritt der systematischen Ausgrenzung und Diskriminierung der Familie Schülein nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten.

1951
Josephine Baker gegen Rassendiskreminierung

Florida • Josephine Baker kehrt trotz heftigen, rassistischen Anfeindungen regelmässig in ihre alte Heimat auf der anderen Seite des Atlantiks zurück.

1951 gelingt es ihr, die Türen eines der berühmtesten Nachtklubs von Florida, des „Copa City“, auch für ein schwarzes Publikum zu öffnen: Baker besteht darauf, nur aufzutreten, wenn es keine Rassendiskriminierung beim Publikum mehr gibt - und öffnete damit erstmals einen weißen Nachtklub für alle Amerikaner. 

10. Januar 1951
Josephine Baker erzwingt ein Publikum ohne Rassentrennung 

Miami Beach * Josephine Baker tritt im berühmten Nachtklub „Copa City“ nur unter der Bedingung auf, dass Schwarze und weiße Gäste gleichermaßen zugelassen werden. Nach längeren Verhandlungen verpflichtet sich der Betreiber vertraglich, das Publikum unabhängig von Hautfarbe und Religion einzulassen. Baker sorgt zusätzlich dafür, dass Schwarze und weiße Prominente gemeinsam die Premiere besuchen. Die ausverkaufte Vorstellung vor einem gemischten Publikum wird zu einem wichtigen Erfolg im Kampf gegen die Rassentrennung. 

Fortan verlangt Baker auch bei weiteren Auftritten in den Vereinigten Staaten entsprechende Vertragsklauseln. Trotz heftiger rassistischer Anfeindungen nutzt sie ihre internationale Bekanntheit, um gegen die sogenannten Jim-Crow-Bestimmungen und die Diskriminierung Schwarzer Amerikaner vorzugehen. 

28. August 1963
Josephine Baker spricht beim Marsch auf Washington 

Washington, D. C. * Rund 250.000 Menschen nehmen am „Marsch auf Washington für Arbeit und Freiheit“ teil. Josephine Baker reist aus Frankreich an und tritt in der Uniform der französischen Luftstreitkräfte mit ihren militärischen Auszeichnungen vor die Menge. Als eine der wenigen Frauen erhält sie das Wort; ihre gut zweiminütige Ansprache ist die längste Rede einer Frau an diesem Tag. Wenig später hält Martin Luther King seine berühmt gewordene Rede „I Have a Dream“. 

Baker ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren eine engagierte Bürgerrechtlerin: Sie weigert sich, vor nach Hautfarbe getrenntem Publikum aufzutreten, und kämpft öffentlich gegen Rassismus und Diskriminierung. Aufgrund ihrer dokumentierten Beziehungen zu Frauen und ihres selbstbestimmten Lebens gilt sie heute zugleich als Ikone der queeren Bewegung.