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2000
0 Chronik 2026
um Juni 1905
Polemik der „Münchener Bier-Chronik“ gegen die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Die wöchentlich erscheinende „Münchener Bier-Chronik“, eine Fach- und Werbezeitschrift der Münchner Brauereien, berichtet über das Brauwesen, wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Münchner Bierkultur. Im Juni 1905 greift sie einen Rechtsstreit zwischen der Unionsbrauerei und einem Münchner Wirt auf. 

Anlass ist die Klage der Unionsbrauerei gegen den Wirt eines Gasthauses, das den geschützten Namen „Schützenlisl“ führt, obwohl dort Bier von Löwenbräu ausgeschenkt wird. Die Darstellung der Schützenlisl ist als Schutzmarke der Münchner Kindl Brauerei eingetragen und befindet sich nach deren Fusion im rechtlichen Besitz der Unionsbrauerei. Da der Wirt kein Bier der Unionsbrauerei ausschenken kann oder will, muss er den Namen seines Gasthauses ändern.

Die „Münchener Bier-Chronik“ nutzt den Fall für eine polemische Attacke auf die Unionsbrauerei und kommentiert: „Dieses Beispiel diene den anderen Herren Brauereibesitzern zum Spiegel, wie ,kollegialisch‘ die Unionsbrauerei auf die Hektoliterjagd geht.“ Anschließend schlägt die Berichterstattung in offenen Antisemitismus um. Die Zeitung behauptet, eine „jüdische Schützenlisl“ sei ohnehin nicht mehr von Interesse, „denn sobald das Weibsbild einmal ,jüdisch‘ geworden, beschnüffelt sie kein räudiger Hund mehr, viel weniger ein echter Bajuware.“ 

Die diffamierenden und antisemitischen Angriffe der „Münchener Bier-Chronik“ führen wenig später zum sogenannten „Dividendenwasser-Prozess“, in dem sich Joseph Schülein erfolgreich gegen die Zeitung zur Wehr setzt.

4. Oktober 1905
Das Urteil im „Dividendenwasser-Prozess“

München-Haidhausen * Mit dem Beitrag „Zur Abwehr und Aufklärung. Die Unionsbrauerei contra ,Münchener Bier-Chronik‘“ berichtete die „Münchener Bier-Chronik“ über den Ausgang des sogenannten „Dividendenwasser-Prozesses“. Joseph Schülein, Eigentümer der Unionsbrauerei, hat erfolgreich gegen die Zeitung geklagt, nachdem sein Bier als „Dividendenwasser“ verunglimpft und er wiederholt antisemitisch angegriffen worden ist. Der Prozess endet mit einem Sieg Schüleins. Nach einzelnen zeitgenössischen Angaben wird der verantwortliche Redakteur zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt. 

In der Folge stellt die „Münchener Bier-Chronik“ ihre Angriffe auf Schülein ein und berichtet in den folgenden Jahren überwiegend wohlwollend über die Unionsbrauerei. Der Prozess gilt als bedeutendes Beispiel für Schüleins erfolgreiche Gegenwehr gegen Verleumdung und antisemitische Hetze im Münchner Brauereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.