Das Urteil im „Dividendenwasser-Prozess“
München-Haidhausen * Mit dem Beitrag „Zur Abwehr und Aufklärung. Die Unionsbrauerei contra ,Münchener Bier-Chronik‘“ berichtete die „Münchener Bier-Chronik“ über den Ausgang des sogenannten „Dividendenwasser-Prozesses“. Joseph Schülein, Eigentümer der Unionsbrauerei, hat erfolgreich gegen die Zeitung geklagt, nachdem sein Bier als „Dividendenwasser“ verunglimpft und er wiederholt antisemitisch angegriffen worden ist. Der Prozess endet mit einem Sieg Schüleins. Nach einzelnen zeitgenössischen Angaben wird der verantwortliche Redakteur zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt.
In der Folge stellt die „Münchener Bier-Chronik“ ihre Angriffe auf Schülein ein und berichtet in den folgenden Jahren überwiegend wohlwollend über die Unionsbrauerei. Der Prozess gilt als bedeutendes Beispiel für Schüleins erfolgreiche Gegenwehr gegen Verleumdung und antisemitische Hetze im Münchner Brauereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.