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Um Juni 1905
Polemik der „Münchener Bier-Chronik“ gegen die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Die wöchentlich erscheinende „Münchener Bier-Chronik“, eine Fach- und Werbezeitschrift der Münchner Brauereien, berichtet über das Brauwesen, wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Münchner Bierkultur. Im Juni 1905 greift sie einen Rechtsstreit zwischen der Unionsbrauerei und einem Münchner Wirt auf. 

Anlass ist die Klage der Unionsbrauerei gegen den Wirt eines Gasthauses, das den geschützten Namen „Schützenlisl“ führt, obwohl dort Bier von Löwenbräu ausgeschenkt wird. Die Darstellung der Schützenlisl ist als Schutzmarke der Münchner Kindl Brauerei eingetragen und befindet sich nach deren Fusion im rechtlichen Besitz der Unionsbrauerei. Da der Wirt kein Bier der Unionsbrauerei ausschenken kann oder will, muss er den Namen seines Gasthauses ändern.

Die „Münchener Bier-Chronik“ nutzt den Fall für eine polemische Attacke auf die Unionsbrauerei und kommentiert: „Dieses Beispiel diene den anderen Herren Brauereibesitzern zum Spiegel, wie ,kollegialisch‘ die Unionsbrauerei auf die Hektoliterjagd geht.“ Anschließend schlägt die Berichterstattung in offenen Antisemitismus um. Die Zeitung behauptet, eine „jüdische Schützenlisl“ sei ohnehin nicht mehr von Interesse, „denn sobald das Weibsbild einmal ,jüdisch‘ geworden, beschnüffelt sie kein räudiger Hund mehr, viel weniger ein echter Bajuware.“ 

Die diffamierenden und antisemitischen Angriffe der „Münchener Bier-Chronik“ führen wenig später zum sogenannten „Dividendenwasser-Prozess“, in dem sich Joseph Schülein erfolgreich gegen die Zeitung zur Wehr setzt.

10. August 1905
Antisemitische Angriffe auf die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Auch die von jüdischen Unternehmern geführte Unionsbrauerei wird Ziel antisemitischer Kampagnen. In der „Münchener Bier-Chronik“ vom 10. August 1905 wird ihr Bier als die „letzte Brühe“ und als „Dividenden-Wasser“ verunglimpft. Hinter der vermeintlichen Kritik an der Qualität des Produkts stehen vielfach Ressentiments gegen jüdische Geschäftsinhaber und deren wirtschaftlichen Erfolg. 

Der Vorfall zeigt, wie antisemitische Vorurteile zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend auch im Wirtschaftsleben öffentlich verbreitet und zur Diffamierung jüdischer Unternehmen eingesetzt werden.

4. Oktober 1905
Das Urteil im „Dividendenwasser-Prozess“

München-Haidhausen * Mit dem Beitrag „Zur Abwehr und Aufklärung. Die Unionsbrauerei contra ,Münchener Bier-Chronik‘“ berichtete die „Münchener Bier-Chronik“ über den Ausgang des sogenannten „Dividendenwasser-Prozesses“. Joseph Schülein, Eigentümer der Unionsbrauerei, hat erfolgreich gegen die Zeitung geklagt, nachdem sein Bier als „Dividendenwasser“ verunglimpft und er wiederholt antisemitisch angegriffen worden ist. Der Prozess endet mit einem Sieg Schüleins. Nach einzelnen zeitgenössischen Angaben wird der verantwortliche Redakteur zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt. 

In der Folge stellt die „Münchener Bier-Chronik“ ihre Angriffe auf Schülein ein und berichtet in den folgenden Jahren überwiegend wohlwollend über die Unionsbrauerei. Der Prozess gilt als bedeutendes Beispiel für Schüleins erfolgreiche Gegenwehr gegen Verleumdung und antisemitische Hetze im Münchner Brauereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

18. Dezember 1905
Prozess gegen antisemitische Verleumdungen 

München-Maxvorstadt * Gegen die diffamierenden Angriffe auf die Unionsbrauerei geht deren Eigentümer Joseph Schülein juristisch vor. Am 18. Dezember 1905 verhandelt das Amtsgericht München I im Justizpalast an der Prielmayerstraße die Klage gegen den verantwortlichen Redakteur der „Münchener Bier-Chronik“. 

Im Verlauf des Verfahrens zeigt sich, dass die gegen die Brauerei erhobenen Vorwürfe jeder sachlichen Grundlage entbehren. Gleichzeitig treten die antisemitischen Motive hinter den Angriffen deutlich zutage. Die Verhandlung macht sichtbar, dass sich die Kritik an der Unionsbrauerei weniger gegen deren Produkte richtet als gegen die jüdische Herkunft ihres Eigentümers. 

Die Redaktion der „Münchener Bier-Chronik“ wird zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt und muss die Urteilsverkündung veröffentlichen. Ungeachtet dessen reagiert sie mit einem polemischen Nachbericht, der erneut antisemitische Untertöne erkennen lässt.