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1891
Die Elektrifizierung der Trambahn in München wird diskutiert

München * Basierend auf den Erfahrungen August Ungerers wird die Elektrifizierung der Trambahn in München diskutiert. Doch die Münchner-Trambahn-AG lehnt diese Modernisierungsmaßnahme ab, da dazu Investitionen von mindestens vier Millionen Mark notwendig wären, die sich aber bis zum Konzessionsablauf am 1. Juli 1907 keinesfalls amortisieren würden. Die Voraussetzung für die Elektrifizierung wäre eine Konzessionsverlängerung.

1891
Elektrischer Probebetrieb auf den Gemeindelinien

München * Nach Verhandlungen beschließt der Magistrat die probeweise Einführung eines elektrischen Trambahn-Betriebs auf den beiden Gemeindelinien. Dem Beschluss folgen langwierige Verhandlungen mit allen einschlägigen Behörden sowie den Haus- und Grundbesitzern und auch dem Kgl. Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Äußeren. Diese geben ihre „Allerhöchste Genehmigung“ nur mit dem Vorbehalt, dass sie jederzeit die „Umstellung des Oberleitungs- auf Akkumulatorenbetrieb“ verlangen dürfen. 

25. Oktober 1897
Die Stadt kontrolliert den Trambahn-Betrieb

25. Oktober 1897:

München * Da im ersten Schritt nur die beiden Gemeindestrecken elektrifiziert worden sind und die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft auf eine Konzessionsverlängerung als Voraussetzung für die Elektrifizierung ihrer Strecken plädiert, kommt es zu einem neuen „Vertrag über die Umwandlung des Pferde- und Dampfbetriebes auf elektrischen Antrieb“. 

  • Mit dem Vertrag kontrolliert die Stadt die nur mehr formell private Trambahn-Aktiengesellschaft in Bauangelegenheiten und im Linienbetrieb. 
  • Zum städtischen Kontrollorgan des Betriebs hatte sich der Trambahn-Ausschuss herausgebildet, der im Jahr 1892 zur Aufsicht der zwei Gemeindestrecken als Verwaltungsrat eingerichtet worden war. 
  • Der Vertrag bedeutete aber auch, dass die Stadt die Kosten der Umstellung und Modernisierung zu übernehmen hatte.