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Fakten

Elektrischer Probebetrieb auf den Gemeindelinien

1891

München * Nach Verhandlungen beschließt der Magistrat die probeweise Einführung eines elektrischen Trambahn-Betriebs auf den beiden Gemeindelinien. Dem Beschluss folgen langwierige Verhandlungen mit allen einschlägigen Behörden sowie den Haus- und Grundbesitzern und auch dem Kgl. Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Äußeren. Diese geben ihre „Allerhöchste Genehmigung“ nur mit dem Vorbehalt, dass sie jederzeit die „Umstellung des Oberleitungs- auf Akkumulatorenbetrieb“ verlangen dürfen. 

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