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1891
Der Magistrat beschließt einen elektrischen Probebetrieb auf den Gemeindelinien

München * Nach Verhandlungen beschließt der Magistrat, den elektrischen Trambahnbetrieb auf den beiden Gemeindelinien probeweise einzuführen. Bevor das Vorhaben umgesetzt werden kann, folgen langwierige Abstimmungen mit den zuständigen Behörden, den Haus- und Grundbesitzern sowie dem Königlichen Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Äußeren. 

Die „Allerhöchste Genehmigung“ erfolgt unter Vorbehalt: Die königliche Seite behält sich vor, jederzeit die Umstellung vom Oberleitungsbetrieb auf Akkumulatorenbetrieb zu verlangen. Die Trambahnen müssten dann ihren Strom aus mitgeführten Batterien beziehen. 

17. Februar 1892
Die Stadt stärkt ihre Kontrolle über die Trambahn 

München * Die Stadt München erweitert ihre Kontrolle über die weiterhin privat betriebene Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft. Gleichzeitig beginnt der Bau von zwei Gemeindelinien. 

Für die Verwaltung und Beaufsichtigung der beiden städtischen Strecken bildet der Magistrat einen Trambahn-Ausschuss, der als Verwaltungsrat fungiert. 

25. Oktober 1897
Ein neuer Vertrag regelt die Elektrifizierung und stärkt die städtische Kontrolle 

München * Nachdem zunächst die beiden Gemeindelinien elektrifiziert sind, steht die Umstellung der übrigen Pferde- und Dampftrambahnstrecken an. Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft macht die dafür notwendigen Investitionen von einer Verlängerung ihrer Konzession abhängig. 

Stadt und Gesellschaft schließen einen neuen „Vertrag über die Umwandlung des Pferde- und Dampfbetriebes auf elektrischen Antrieb“. Die Stadt übernimmt die Kosten der Umstellung und Modernisierung und erhält weitreichende Kontrollrechte bei Baumaßnahmen und im Linienbetrieb. 

Die Aufsicht übernimmt der städtische Trambahn-Ausschuss, der seit 1892 als Verwaltungsrat der beiden Gemeindelinien besteht. Die Aktiengesellschaft bleibt rechtlich ein privates Unternehmen, ist in wesentlichen Entscheidungen jedoch an die Vorgaben der Stadt gebunden.